Brücken bauen für einen unkomplizierten Marktzugang in Großbritannien nach dem Brexit
Wichtige News: UKCA-Kennzeichnung wird ausgesetzt
Großbritannien hat die EU verlassen und ist somit nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes.
Ursprünglich war geplant, dass anstatt des CE-Zeichens britische und europäische Hersteller von Bauprodukten ihre Produkte (nach erneuter Verschiebung) ab 30. Juni 2025 mit dem UKCA-Zeichen führen müssen, um den Marktzugang im Vereinigten Königreich sicherzustellen.
Am 2. September 2024 wurde vom britischen Ministry of Housing, Communitys & Local Government in einer Erklärung jedoch bekannt gegeben, dass die weitere Umsetzung des britischen Konformitätsverfahrens „UKCA“ für Bauprodukte auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird.
Wenn es dann für den Import verpflichtend eingeführt wird, ist darüber hinaus noch eine Koexistenzperiode von 2 Jahren geplant.
Damit können Bauprodukte aus der EU auch weiterhin mit dem CE-Zeichen in Großbritannien in den Markt gebracht werden, also auch nach dem ursprünglichen Termin 1. Juli 2025.
Das UKCA-Zeichen gilt allerdings weiterhin auf dem Markt in UK.
So steht es dem Hersteller frei, mit welchem der beiden Zeichen er nach den entsprechenden Regeln die Konformität seines Bauproduktes kennzeichnen möchte.
Derzeit sind die Nachweisgrundlagen noch gleich. Wie bei einem Unterschied der Regeln in Zukunft vorgegangen wird (z. B. verschiedene Versionen einer Prüfnorm), muss dann die entsprechende Behörde in UK definieren.
Das ift Rosenheim mit seinen Partnern bietet jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Grundlagen für eine UKCA-Kennzeichnung zu erbringen.
Die Voraussetzungen sind wie folgt:
Bei Prüfungen als Basis für das UKCA-Zeichen müssen Approved Bodies in Großbritannien eingebunden werden. Das ift Rosenheim als Notified Body in der EU arbeitet deswegen mit den Kooperationspartnern UL, BSI und 4ward Testing zusammen, die Approved Bodies in Großbritannien sind.
Wir unterstützen Sie dabei, die Konformität Ihrer Produkte mit dem UKCA-Zeichen bestätigen zu können.
Mögliche Wege zum UKCA-Zeichen
- Das Vorgehen beim UKCA-Zeichen ist ähnlich wie bei der CE-Kennzeichnung
- Grundlage für die Prüfungen sind (derzeit) weiterhin EN-Normen, wie sie für das CE-Zeichen gelten
- Nur Produkte, für die ein CE-Zeichen vorgeschrieben ist, benötigen (derzeit) ein UKCA-Zeichen
- Vorschriften können sich in Großbritannien aber unabhängig von den Vorschriften in der EU ändern
Anerkennung „historischer“ Prüfdaten
Übertragung und Übersetzung bestehender Prüfberichte und Nachweise sowie Durchführung von ggf. erforderlichen Auditbesuchen durch das ift Rosenheim gemeinsam mit den Kooperationspartnern.
Möglich für:
- Prüfergebnisse + Zertifizierungen in AVCP-System 1
- Anerkennung historischer Prüfergebnisse für AVCP-System 3 ist derzeit nicht möglich. Notwendige Nachweise für das UKCA-Zeichen können durch das ift Rosenheim in Kooperation mit seinen britischen Partnern erbracht werden.
Gut zu wissen:
Durch die gegenseitige Anerkennung kann das ift Rosenheim jedoch existierende Prüfergebnisse der Kooperationspartner, die vor dem Brexit erstellt wurden (1. Februar 2020) als Basis für das CE-Zeichen verwenden.


Neue Prüfungen für Großbritannien + EU
Durchführung von neuen Prüfungen sowie ggf. erforderlichen Auditbesuchen als Basis für die CE- und UKCA-Kennzeichnung durch das ift Rosenheim gemeinsam mit den Kooperationspartnern.
Möglich für:
- Prüfergebnisse + Zertifizierungen in AVCP-System 1
- Prüfergebnisse in AVCP-System 3
Gut zu wissen:
Wie beim CE-Zeichen sind aktuell EN-Normen Basis für das UKCA-Zeichen. Durch die gegenseitige Anerkennung von ift Rosenheim und seinen Partnern ist also in vielen Fällen nur eine Prüfung nötig. Außerdem ist eine Optimierung bei einer erforderlichen Überwachung möglich.