Zum UKCA-Zeichen mit dem ift Rosenheim

Brücken bauen für einen unkomplizierten Marktzugang in Großbritannien nach dem Brexit

Wichtige News: UKCA-Kennzeichnung wird ausgesetzt

Großbritannien hat die EU verlassen und ist somit nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes.

Ursprünglich war geplant, dass anstatt des CE-Zeichens britische und europäische Hersteller von Bauprodukten ihre Produkte (nach erneuter Verschiebung) ab 30. Juni 2025 mit dem UKCA-Zeichen führen müssen, um den Marktzugang im Vereinigten Königreich sicherzustellen.

Am 2. September 2024 wurde vom britischen Ministry of Housing, Communitys & Local Government in einer Erklärung jedoch bekannt gegeben, dass die weitere Umsetzung des britischen Konformitätsverfahrens „UKCA“ für Bauprodukte auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird.

Wenn es dann für den Import verpflichtend eingeführt wird, ist darüber hinaus noch eine Koexistenzperiode von 2 Jahren geplant.

Damit können Bauprodukte aus der EU auch weiterhin mit dem CE-Zeichen in Großbritannien in den Markt gebracht werden, also auch nach dem ursprünglichen Termin 1. Juli 2025.

Das UKCA-Zeichen gilt allerdings weiterhin auf dem Markt in UK.

So steht es dem Hersteller frei, mit welchem der beiden Zeichen er nach den entsprechenden Regeln die Konformität seines Bauproduktes kennzeichnen möchte.

Derzeit sind die Nachweisgrundlagen noch gleich. Wie bei einem Unterschied der Regeln in Zukunft vorgegangen wird (z. B. verschiedene Versionen einer Prüfnorm), muss dann die entsprechende Behörde in UK definieren.

Das ift Rosenheim mit seinen Partnern bietet jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Grundlagen für eine UKCA-Kennzeichnung zu erbringen.

 

Die Voraussetzungen sind wie folgt:

Bei Prüfungen als Basis für das UKCA-Zeichen müssen Approved Bodies in Großbritannien eingebunden werden. Das ift Rosenheim als Notified Body in der EU arbeitet deswegen mit den Kooperationspartnern UL, BSI und 4ward Testing zusammen, die Approved Bodies in Großbritannien sind.

Wir unterstützen Sie dabei, die Konformität Ihrer Produkte mit dem UKCA-Zeichen bestätigen zu können.

Mögliche Wege zum UKCA-Zeichen

  • Das Vorgehen beim UKCA-Zeichen ist ähnlich wie bei der CE-Kennzeichnung
  • Grundlage für die Prüfungen sind (derzeit) weiterhin EN-Normen, wie sie für das CE-Zeichen gelten 
  • Nur Produkte, für die ein CE-Zeichen vorgeschrieben ist, benötigen (derzeit) ein UKCA-Zeichen
  • Vorschriften können sich in Großbritannien aber unabhängig von den Vorschriften in der EU ändern

Anerkennung „historischer“ Prüfdaten

Übertragung und Übersetzung bestehender Prüfberichte und Nachweise sowie Durchführung von ggf. erforderlichen Audit­besuchen durch das ift Rosenheim gemeinsam mit den Kooperationspartnern.

Möglich für:

  • Prüfergebnisse + Zertifizierungen in AVCP-System 1
  • Anerkennung historischer Prüfergebnisse für AVCP-System 3 ist derzeit nicht möglich. Notwendige Nachweise für das UKCA-Zeichen können durch das ift Rosenheim in Kooperation mit seinen britischen Partnern erbracht werden.

Gut zu wissen: 

Durch die gegenseitige Anerkennung kann das ift Rosenheim jedoch existierende Prüfergebnisse der Kooperationspartner, die vor dem Brexit erstellt wurden (1. Februar 2020) als Basis für das CE-Zeichen verwenden.

Zwei ift-Prüfingenieure stehen vor einem brennenden Prüfofen

Neue Prüfungen für Großbritannien + EU

Durchführung von neuen Prüfungen sowie ggf. erforderlichen Audit­besuchen als Basis für die CE- und UKCA-Kennzeichnung durch das ift Rosenheim gemeinsam mit den Kooperationspartnern.

Möglich für:

  • Prüfergebnisse + Zertifizierungen in AVCP-System 1 
  • Prüfergebnisse  in  AVCP-System 3
     

Gut zu wissen:
Wie beim CE-Zeichen sind aktuell EN-Normen Basis für das UKCA-Zeichen. Durch die gegenseitige Anerkennung von ift Rosenheim und seinen Partnern ist also in vielen Fällen nur eine Prüfung nötig. Außerdem ist eine Optimierung bei einer erforderlichen Überwachung möglich.

Zum UKCA-Zeichen mit dem ift Rosenheim: Die Vorteile auf einen Blick

Kompetente Unterstützung: Unsere Spezialisten finden die passende Lösung für Ihren konkreten Anwendungsfall und Ihre Konstruktionen

Gewohnte Ansprechpartner: Die Bearbeitung durch das ift Rosenheim läuft über die gewohnten Kommunikationswege und in deutscher Sprache

Zwei Prüfberichte mit einer Prüfung + Optimierung der Überwachung: Die Kombination von Prüfungen und der Überwachungsbesuche für Großbritannien und die EU spart Aufwendungen, Zeit und vermeidet Doppelungen

Geringere Frachtaufwände: Indem Sie Prüfungen am ift Rosenheim durchführen, sparen Sie sich Transportkosten von Probekörpern und Zollaufwände

Vertiefendes Wissen zum UKCA-Zeichen und dem Marktzugang nach Großbritannien nach dem Brexit

Das Foto zeigt Frachtcontainer als Symbolbild für UKCA-Zeichen wird ausgesetzt: CE-Zeichen gilt auf unbestimmte Zeit in Großbritannien (Quelle: TMLsPhotoG – stock.adobe.com)
Update von 2.09.2024

UKCA-Zeichen wird ausgesetzt

Das Bild zeigt die europäische und britische Flagge. Im Hintergrund blauer himmel und in der rechten obereren Ecke ist das CE und das UKCA Zeichen abgebildet
Update vom 22.12.2022

Koexistenz-Phase + historische Daten

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Das Schaubild zeigt zwei Menschen vor Containern. In der oberen rechten Ecke sind das CE und das UKCA Zeichen abgebildet und in der unteren rechten Ecke das Logo des ift Rosenheim und des bsi. Nähere Informationen Erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 216-2150.
Presseinformation vom 21.04.2022

Einfacher zum UKCA-Zeichen

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Fachartikel vom 14.10.2021

UKCA – das britische CE Zeichen

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Das Symbolbild zeigt die EU- und Großbritannien-Flaggen mit einem Riss dazwischen.  (Bild: © bluedesign, AdobeStock)
Fachartikel vom 28.01.2021

Brexit – Konsequenzen aus dem Abkommen

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Portraitbild Roland Fischer

Roland Fischer

Geschäftsentwicklung & Vertrieb

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