Update zum UKCA-Zeichen vom 22. Dezember 2022

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Neue Regelung bezüglich der Verwendung von Nachweisen, die von notifizierten EU-Stellen vor dem 1. Januar 2023 als Basis für das UKCA-Zeichen für Produkte des AVCP-Systems 3 erstellt wurden (historische Daten)

Im Juni 2022 kündigte die britische Regierung an, Herstellern von Bauprodukten nach dem AVCP-System 3, deren Produkte vor dem 1. Januar 2023 von einer notifizierten EU-Stelle geprüft wurden (historische Daten), die Möglichkeit zu geben, diese als Basis für ein UKCA-Zeichen zu verwenden, ohne dass eine erneute Prüfung durch eine vom Vereinigten Königreich zugelassene Stelle erforderlich ist. Diese Maßnahme stand im Zusammenhang mit der damaligen Zielsetzung, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte am 31. Dezember 2022 auslaufen zu lassen, und war Gegenstand der Gesetzgebung.

In einem Update der britischen Regierung vom 9. Dezember 2022 wurde eine Verlängerung der Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte in Großbritannien bis zum 30. Juni 2025 bekanntgegeben. Die Handhabung bereits erstellter Nachweise von einer notifizierten EU-Stelle (historische Daten) wurde in dieser Mitteilung nicht revidiert.

Ein weiteres Update vom 22. Dezember 2022 stellt nun folgende Handhabung klar:

Es bleibt wieder dabei (wie dies auch schon beim Brexit selbst und vor dem 20. Juni 2022 seitens der britischen Regierung definiert war), dass als Basis für das UKCA-Zeichen ausschließlich Nachweise herangezogen werden dürfen, die von einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Stelle (Approved Body) erstellt wurden.

Dies bedeutet also, dass die Verwendung von Nachweisen einer notifizierten EU-Stelle (historische Daten oder auch neu erstellter Daten) ausschließlich für das CE-Zeichen verwendet werden dürfen, dessen Koexistenzphase am 30. Juni 2025 endet, nicht aber für ein UKCA Zeichen!

Da auch eine Anerkennung von Nachweisen einer notifizierten EU-Stelle (historische Daten oder auch neu erstellte Daten) durch eine in Großbritannien zugelassenen Stelle (Approved Body) dieser Stelle nicht gestattet ist, sind nun zur Verwendung für eine UKCA-Kennzeichnung Wiederholungsprüfungen mit Einbindung einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Stelle (Approved Body) erforderlich. Diese Notwendigkeit gilt auch für die Erstellung neuer Nachweise.

Bezüglich bereits durchgeführter UKCA-Kennzeichnungen, die auf dem Update vom 20. Juni 2022 beruhen, werden jedoch keine Maßnahmen seitens der britischen Regierung ergriffen.

Diese Information beschreibt den derzeitigen Stand der Dinge, vorbehaltlich möglicher Änderungen, die durch die britische Regierung erfolgen.

Notwendige Nachweise für das UKCA-Zeichen können durch das ift Rosenheim in Kooperation mit den britischen Partnern erbracht werden.

 

Quelle:

https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain?utm_medium=email&utm_campaign=govuk-notifications-topic&utm_source=a152c439-6a56-4573-9337-d545a9840ec4&utm_content=weekly#full-publication-update-history

 

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Info vom 12.12.2022

Verlängerung der Koexistenz Phase für das UKCA-Zeichen nun auch für Bauprodukte bis zum 30. Juni 2025 !

Großbritannien hat die EU verlassen und ist somit nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes. Ab dem 1. Januar 2023 sollte das CE-Zeichen für viele Bauprodukte eigentlich durch die UKCA-Kennzeichnung ersetzt werden. Nun hat das “Department for Levelling Up, Housing and Communities”  (www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain) in Großbritannien am Freitag beschlossen, die Koexistenz Phase für das UKCA-Zeichen bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern. 

Damit können die Hersteller und Händler für den Vertrieb von Bauprodukten im United-Kingdom weiterhin ihre Produkte mit dem CE Kennzeichen in den Verkehr bringen. Dies bietet den Herstellern die Möglichkeit, die Umstellung auf das UKCA-Zeichen in aller Ruhe vorzubereiten und in den normalen Workflow zu integrieren. Das ift Rosenheim steht mit seinen Partnern UL und BSI für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Weitere Infos zum grundlegenden Prozedere finden Sie unter www.ift-rosenheim.de/ukca.

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UKCA-Kennzeichnung

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Jürgen Benitz-Wildenburg

Leiter PR & technische Kommunikation

Das ift Rosenheim ist der Vermittlung des erworbenen Wissens an Bauschaffende, Planer und interessierte Bauherren verpflichtet, die sich mit Fenstern, Fassaden, Glas, Türen, Toren und Baustoffen beschäftigen. 

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