Das Foto stellt allgemein symbolisch eine Schublade mit Normen dar.

Normen-News

Durch die Mitarbeit in über 100 nationalen, europäischen und internationalen Normungsausschüssen und sonstigen Gremien bietet das ift Rosenheim einen wichtigen Wissensvorsprung für Mitglieder.

Die Normen News informieren themenorientiert und aktuell über die Ergebnisse der Normenausschüsse sowie über Änderungen von Normen, Gesetzen und technischen Richtlinien. Darüber hinaus können individuelle Fragestellungen im Rahmen von Inhouse-Schulungen geklärt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter ift Akademie.

Normenportal "Fenster - Türen - Tore"

Das ift hat in Zusammenarbeit mit dem Beuth-Verlag das Normenportal "Fenster − Türen − Tore" entwickelt, das zum 1.9.2011 online gegangen ist. Im Portal können registrierte Nutzer über 200 für die Hersteller von Fenstern, Türen und Tore relevante Normendokumente online nutzen. Die als durchsuchbare PDF-Dokumente hinterlegten Normen können auch ausgedruckt werden. Die Normen im Portal werden viermal jährlich aktualisiert. 

Weitere Information finden Sie auf unserer Seite 

Normenportal "Fenster − Türen − Tore"

Das Bild zeigt eine Ansicht des Normenportals auf einem Computerbildschirm

Aktuelles zu den branchenrelevanten Normen

23.01.2023 – Barrierefreiheit – Entwürfe der Normreihe DIN 18040 erschienen

Mit Ausgabedatum Februar 2023 wurden die für den Hochbau relevanten Norm-Entwürfe

  • E DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • E DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen

veröffentlicht. Erhältlich sind sie für jeweils knapp über 100 € beim BEUTH Verlag in Berlin oder können kostenlos im Norm-Entwurfs-Portal vom DIN unter https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ eingesehen werden.

Diese Norm-Entwürfe sollen zusammen mit der im August 2021 veröffentlichten europäischen Norm DIN EN 17210 von August 2021 die jeweiligen nationalen Vorgängernormen ersetzen. Einsprüche können bis zum 06. März 2023 beim DIN eingereicht werden.

Der dritte Teil der Normreihe mit dem Titel "Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum" wurde bereits im Januar der Öffentlichkeit vorgestellt.

26.08.2021 – UK: Verpflichtende UKCA Kennzeichnung erst ab 1.1.2023

Frist für CE-gekennzeichnete Bauprodukte wurde verlängert

Die Britische Regierung hat die Frist verlängert, in der Bauprodukte auch mit CE-Kennzeichnung in GB (England, Schottland und Wales) auf den Markt gebracht werden können:

https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain

mehr dazu auch unter:

https://www.gov.uk/government/news/businesses-given-more-time-to-apply-new-product-safety-marking

Es ist nun beabsichtigt, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung zum 1. Januar 2023 endgültig zu beenden.

Ab dann können nur noch Produkte mit der UKCA Kennzeichnung dort auf den Markt gebracht werden.
Erforderliche Nachweise von Drittstellen müssen dafür von Prüf- bzw. Zertifizierungsstellen, die in UK ansässig sind, ausgestellt sein.

19.05.2021 – Welcher Stand der MVV-TB ist derzeit eingeführt?

Aktuell sind drei verschiedene Fassungen in den Bundesländern eingeführt!

Nachdem Baden-Württemberg und Hessen als letzte Bundesländer noch die Ausgabe 2017/1 als Grundlage der Landes-VVTB nutzen, sind derzeit drei Fassungen der M-VVTB in den Bundesländern aktuell eingeführt

Ein Link zur Übersicht der Einführungsstände der Bundesländer finden Sie hier auf der Website des DIBt.

13.08.2020 – Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 13.8.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Es wird zum 1. November 2020 in Kraft treten

Das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) wird die aktuelle EnEV, EnEG und EEWärmeG ablösen!  Der Text kann hier eingesehen werden.

Die Übergangsvorschriften finden sich in Teil 9 ab § 110

16.07.2020 – Veröffentlicht: DIN 4109-5:2020-08 "Schallschutz im Hochbau – Erhöhte Anforderungen“

Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau - Aktualisierte Empfehlungen

Nachdem die DIN 4109-5:2020-08 "Schallschutz im Hochbau – Erhöhte Anforderungen“ am 26.02.2020 „verabschiedet“ worden ist, ist diese nun auch beim BEUTH Verlag erhältlich.

In diesem Normteil wird gegenüber den in DIN 4109-1 festgelegten Mindestanforderungen ein erhöhter Schallschutz im Hochbau beschrieben. Wo ein solcher erhöhter Schallschutz gewünscht ist, muss er zusätzlich vertraglich vereinbart werden.
DIN 4109-5:2020-08 ersetzt die DIN 4109:1989 Beiblatt 2 sowie DIN SPEC 91314, in denen bisher Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz angegeben waren.

Eine wesentliche Änderung gegenüber DIN 4109:1989 Beiblatt 2 ist, dass in DIN 4109-5 keine Empfehlungen zum Schallschutz innerhalb des eigenen Wohn- und Arbeitsbereichs mehr getroffen werden.

17.03.2020 – Information für Händler von Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung

Eine Information für Händler von harmonisierten Bauprodukten

Auf der Website des DIBt wurde für Händler von harmonisierten Bauprodukten eine Information des Arbeitskreis Marktüberwachung Bau (AK MÜ Bau) bereitgestellt.

Diese informiert über die für Händdler relevanten Festlegungen der Bauproduktenverordnung zum Handel mit CE-gekennzeichneten Bauprodukten.

Das pdf ist hier kostenfrei im download verfügbar.

05.02.2020 – British Standards (BSI) bleibt in CEN und CENELEC

Übergangszeit soll verlängert werden

Die Generalversammlungen von CEN und CENELEC hatten sich im November 2018 mit Blick auf den Brexit und die weitere Mitgliedschaft von BSI (British Standards Institution) in CEN und CENELEC auf eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 geeinigt. In dieser Zeit wird BSI alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds von CEN und CENELEC beibehalten, unabhängig von den politischen Vereinbarungen oder Absprachen, die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffen werden. Diese Ausnahmevereinbarung zu den geltenden CEN- und CENELEC-Satzungen und der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung ermöglicht BSI in der Übergangszeit weiterhin wie gewohnt an der technischen Arbeit von CEN und CENELEC teilzunehmen.

Diese Übergangszeit soll nunmehr verlängert werden. Ende 2019 wurde durch die Verwaltungsräte von CEN und CENELEC ein Vorschlag zur Annahme durch die Generalversammlungen abgestimmt. Dementsprechend soll die Ausnahmeregelung über die BSI-Mitgliedschaft weiterlaufen bis zum 01. Januar 2022. Die CEN- und CENELEC-Generalversammlungen werden über diesen Vorschlag im Juni 2020 entscheiden.

Spätestens sechs Monate vor Ende der Übergangszeit ist eine externe, unabhängige Beurteilung von BSI hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien für die Mitgliedschaft (gemäß den Definitionen in den CEN- und CENELEC-Satzungen und der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung) durchzuführen. Die CEN- und CENELEC-Generalversammlungen werden unter Berücksichtigung der Beurteilung über den weiteren Status von BSI in CEN und CENELEC entscheiden.

(Quelle: DIN)

11.02.2020 – Normentwurf EN 17020-4 erschienen

Erweiterter Anwendungsbereich von Prüfergebnissen zur Dauerhaftigkeit der Selbstschließung für Feuerschutz- und/oder Rauchschutztüren und zu öffnende Fenster

DIN EN 17020-4 Erweiterter Anwendungsbereich von Prüfergebnissen zur Dauerhaftigkeit der Selbstschließung für Feuerschutz- und/oder Rauchschutztüren und zu öffnende Fenster - Teil 4: Dauerhaftigkeit der Selbstschließung von verglasten Drehflügeltüren und zu öffnenden Fenstern mit Metall(rohr)rahmen

ist als Entwurfsfassung erschienen. Der Normtext ist im DIN-Normenentwurfsportal nach vorheriger kostenfreier Anmeldung einsehbar.

Das pdf-Dokument ist über den Beuth-Verlag kostenpflichtig (120,-€) erhältlich.

Die Einspruchsfrist endet am 7.4.2020.

15.01.2020 – Neue M VV TB 2019/1 veröffentlicht

Das DIBt hat am 15. Januar 2020 die neue Ausgabe der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht

Das DIBt hat zum 10. Januar 2020 das Einvernehmen der Länder zur Veröffentlichung der nächsten Fassung 2019/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) eingeholt. Mit diesem Schritt ist das Veröffentlichungsverfahren für die MVV TB 2019/1 abgeschlossen. Die Länder können die MVV TB 2019/1 nun in Landesrecht umsetzen.

Es handelt sich um eine konsolidierte (vollständige) Fassung, jedoch ohne Änderungshinweise.

Andreas Woest

Normung

Die Kenntnis der wichtigsten Normen in der jeweils aktuellen Fassung ist die Voraussetzung für eine fachgerechte Leistung, die Vermeidung von Reklamationen, Mängeln und Rechtsstreitigkeiten. 

Haben Sie Fragen zu unserem Normenportal? Wenden Sie sich gerne an mich.