Prüfung von Atemschutzmasken

EU-Baumusterprüfung, Zertifizierung und Tests zur Qualitätssicherung

Das ift Rosenheim bietet als notifizierte Stelle gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Baumusterprüfungen sowie Zertifizierungen für Atemschutzmasken (z. B. FFP2) an. Außerdem können unabhängige Prüfungen zur Qualitätssicherung in Anlehnung an die EN 149 durchgeführt werden.

Sprechen Sie uns an – unsere Prüfgeräte stehen für Ihre Masken bereit!

 

Wichtige Informationen – kurz + knapp

  • Die technische Prüfdauer beträgt inkl. Dokumentation 5 bis 7 Werktage für Qualitätsprüfungen und ca. 15 Werktage für eine Baumusterprüfung nach EN 149.
  • Die Anzahl der Prüfmuster und das weitere Vorgehen stimmen wir gern persönlich mit ihnen ab.
  • Bitte liefern Sie uns unaufgefordert keine Masken.
  • Für Neukunden: Um die Bearbeitung zu vereinfachen, senden Sie uns gern unser Kundendatenblatt bereits ausgefüllt zu. 

Vorteile auf einen Blick

Individuelle Prüfprogramme in Anlehnung an die EN 149 (Vor-/Qualitätsprüfungen)

Prüfung und Zertifizierung komplett in Deutschland

ift-geprüft-Zeichen mit Echtheits-Check durch individuelle QR-Codes

Prüfung und Zertifizierung von FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken

Das ift Rosenheim ist als Prüf- und Zertifizierungsstelle für Atemschutzgeräte sowie filtrierende Halbmasken mit/ohne Ventile gemäß EN 149 notifiziert. Damit können Ihre partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) geprüft, zertifiziert und überwacht werden.

Atemschutzmasken sind in der Risikokategorie III der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 eingestuft. Deshalb ist zusätzlich zur EU-Baumusterprüfung (Modul B/Anhang V) eines der folgenden Module als Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung erforderlich:

  • Modul C2/Anhang VII: Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen durch das ift Rosenheim (als notifizierte Stelle),
  • Modul D/Anhang VIII: Qualitätssicherungsystem für den Produktionsprozess, überwacht durch das ift Rosenheim (als notifizierte Stelle).

Dann können Sie als Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen.  

Die verwendeten Prüfstände wurden zu einem großen Teil durch unsere Tochtergesellschaft ift MessTec GmbH entwickelt und produziert. Bei Interesse an einzelnen Prüfständen können Sie uns gern kontaktieren!

Qualitätssicherung von Atemschutzmasken

Zum Nachweis der Beschaffenheit der von Ihnen angeschafften Masken oder zur Kontrolle der gleichbleibenden Produktqualität bietet das ift Rosenheim eine Prüfung in Anlehnung an die EN 149 an. Die Qualitätssicherung kann vollständig oder auf einzelne Eigenschaften, wie z. B. den Filterdurchlass, erfolgen. Gern stellen wir Ihnen einen individuellen Prüfplan zusammen.

Damit können Kunden (z. B. Krankenhäuser, Verbraucherschutz, Verbände oder Behörden) unabhängig und unparteiisch die gleichbleibende Produktqualität ihrer verwendeten Atemschutzmasken sicherstellen und bei den Endverbrauchern nachhaltig Vertrauen in das Produkt schaffen. Die Prüfungen werden innerhalb weniger Tage durchgeführt. Im Anschluss erhalten Sie kurzfristig ein qualifiziertes Prüfergebnis für Ihre Atemschutzmasken. 

Mehr Informationen dazu gibt es im „Prüfverfahren zur Qualitätssicherung“.

Das brauchen wir von Ihnen für die Prüfung

Alles Benötigte stimmen wir - individuell auf Ihr Prüfprogramm zugeschnitten - mit Ihnen ab.

Kontaktieren Sie uns!

Kommt Ihr Produkt für die Prüfung in Frage?

Bitte überprüfen Sie vor einer Anfrage an das ift Rosenheim, ob Ihr Produkt für die Prüfung in Frage kommt. Informationen zur Unterscheidung der Produktarten finden Sie hier:

Team PSA

Haben Sie Interesse an der Prüfung von Atemschutzmasken? Wir bieten Prüfungen und Zertifizierungen komplett in Deutschland an. 

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!