Ein Prüfer in einem Laborkittel prüft eine Atemschutzmaske an einem Prüfkopf

Prüfung von Atemschutzmasken

EU-Baumusterprüfung, Zertifizierung und Tests zur Qualitätssicherung

Sichere und gebrauchstaugliche Atemschutzmasken sind auch nach der Corona-Pandemie gefragt. Die Erfahrung zeigt: Qualität setzt sich durch.

Das ift Rosenheim bietet als notifizierte Stelle (NB 0757) gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Baumusterprüfungen sowie Zertifizierungen für Atemschutzmasken (z. B. FFP2) an. Außerdem können unabhängige Prüfungen zur Qualitätssicherung von partikelfiltrierenden Masken in Anlehnung an die EN 149 durchgeführt werden.

Sprechen Sie uns an – unsere Prüfgeräte stehen für Ihre partikelfiltrierenden Masken bereit!

 

Wichtige Informationen – kurz + knapp

  • Die technische Prüfdauer beträgt inkl. Dokumentation 5 bis 7 Werktage für Qualitätsprüfungen und ca. 15 Werktage für eine Baumusterprüfung nach EN 149.
  • Die Anzahl der Prüfmuster und das weitere Vorgehen stimmen wir gern persönlich mit ihnen ab.
  • Bitte liefern Sie uns unaufgefordert keine Atemschutzmasken.
  • Für Neukunden: Um die Bearbeitung zu vereinfachen, senden Sie uns gern unser Kundendatenblatt bereits ausgefüllt zu. 
  • Die Antwort auf häufige Fragen finden Sie in unseren FAQ.

Vorteile auf einen Blick

Individuelle Prüfprogramme in Anlehnung an die EN 149 (Vor-/Qualitätsprüfungen)

Prüfung und Zertifizierung der Atemschutzmasken an einem einzigen Standort in Deutschland

ift-geprüft-Zeichen als Echtheitsindikator – fälschungssicher und nachverfolgbar

Prüfung innerhalb weniger Tage

Mitgliedschaft in diversen Normungsgremien ermöglicht Wissensvorsprung im Umgang mit normativen Verfahren

Europaweite Akzeptanz der Nachweise

Prüfung und Zertifizierung von FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken (EN 149)

Das ift Rosenheim ist als Prüf- und Zertifizierungsstelle für Atemschutzgeräte sowie partikelfiltrierende Halbmasken mit/ohne Ventile gemäß PSA Verordnung notifiziert. Damit können Ihre partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) geprüft, zertifiziert und überwacht werden.

Atemschutzmasken sind in der Risikokategorie III der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 eingestuft. Dementsprechend müssen sie dem strengsten Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden, damit Hersteller das CE-Zeichen anbringen zu dürfen. Deshalb ist zusätzlich zur EU-Baumusterprüfung (Modul B/Anhang V) eines der folgenden Module als Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung erforderlich:

  • Modul C2/Anhang VII: Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen durch das ift Rosenheim (als notifizierte Stelle),
  • Modul D/Anhang VIII: Qualitätssicherungsystem für den Produktionsprozess, überwacht durch das ift Rosenheim (als notifizierte Stelle).

Dann können Sie als Hersteller die CE-Kennzeichnung (CE 0757) an ihrer Atemschutzmaske anbringen. 

Ein Prüfer in einem Kittel macht Notizen vor einem Entflammbarkeitsprüfstand für Atemschutzmasken
Die Atemschutzmasken werden unter anderem auf Entflammbarkeit geprüft. Dabei darf die partikelfiltrierende Maske nicht brennen oder nicht mehr als 5 Sekunden nach Entfernen der Flamme weiterbrennen.
Ein Prüfer in einem Laborkittel prüft eine Atemschutzmaske an einem Prüfkopf

Qualitätssicherung von Atemschutzmasken

Zum Nachweis der Beschaffenheit der von Ihnen angeschafften Atemschutzmasken oder zur Kontrolle der gleichbleibenden Produktqualität bietet das ift Rosenheim eine Prüfung in Anlehnung an die EN 149 an. Die Qualitätssicherung kann vollständig oder auf einzelne Eigenschaften, wie z. B. den Filterdurchlass, erfolgen. Gern stellen wir Ihnen einen individuellen Prüfplan zusammen.

Damit können Kunden (z. B. Krankenhäuser, Verbraucherschutz, Verbände oder Behörden) unabhängig und unparteiisch die gleichbleibende Produktqualität ihrer verwendeten Atemschutzmasken sicherstellen und bei den Endverbrauchern nachhaltig Vertrauen in das Produkt schaffen. Die Prüfungen werden innerhalb weniger Tage durchgeführt. Im Anschluss erhalten Sie kurzfristig ein qualifiziertes Prüfergebnis für Ihre Atemschutzmasken. 

Mehr Informationen dazu gibt es im „Prüfverfahren zur Qualitätssicherung“.

FAQ – Häufige Fragen zur Prüfung von Atemschutzmasken

Kommt Ihre Maske für die Prüfung am ift Rosenheim in Frage?

Bitte überprüfen Sie vor einer Anfrage an das ift Rosenheim, ob Ihr Produkt für die Prüfung in Frage kommt. Informationen zur Unterscheidung der Produktarten finden Sie hier:

Wie läuft die Einstufung von PSA in Risikokategorien und welche Konformitätsbewertungsverfahren sind anzuwenden?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in drei verschiedene Risikokategorien eingeteilt. Diese Risikokategorien entscheiden, welches Konformitätsbewertungsverfahren angewandt werden muss.

Die PSA-Verordnung definiert folgende Risikokategorien:

  • Kategorie I
    Die Kategorie I umfasst ausschließlich geringfügige Risiken, wie beispielsweise oberflächliche mechanische Verletzungen, Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln bzw. längerer Kontakt mit Wasser oder Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (Auswahl). Zu den Produkten, die in diese Kategorie fallen zählen beispielsweise Gartenhandschuhe, Arbeitsschürzen oder Sonnenbrillen.
  • Kategorie II
    Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind. Beispiele dafür sind Sicherheitsschuhe, Arbeitsschutzhelme oder Gehörschutz.
  • Kategorie III
    Diese Kategorie umfasst die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. PSA dieser Kategorie schützen beispielsweise gegen gesundheitsgefährdende Stoffe, ionisierende Strahlung, sehr kalte oder warme Umgebung, Stürze oder Lärm.

Atemschutzmasken zählen zur Kategorie III und müssen dementsprechend dem strengsten Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden, damit Hersteller das CE-Zeichen anbringen zu dürfen.

Welche Prüfzeichen müssen FFP2-Masken haben?

Partikelfiltrierende Halbmasken, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem CE-Zeichen deklariert werden. Das ift Rosenheim ist eine der wenigen gemäß PSA-Verordnung notifizierten Stellen in Deutschland, die die dafür nötigen Prüfungen, Zertifizierungen und Nachweise bereitstellen kann. Dann können Sie als Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte die CE-Kennzeichnung anbringen und erklären dadurch, dass das Produkt den geltenden Anforderungen entspricht.

Vom ift Rosenheim geprüfte und zertifizierte Atemschutzmasken sind durch das CE-Zeichen mit der Nummer NB 0757 erkennbar. Diese Nummer muss zwingend auf der Maske angebracht werden. In der NANDO-Datenbank der Europäischen Union sind alle notifizierten Stellen aufgelistet. Dadurch können Verbraucher überprüfen, ob die auf der Atemschutzmaske angegebene notifizierte Stelle berechtigt ist, sogenannte "Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" zu überprüfen.

Zusätzlich erhalten Firmen, die ihre partikelfilternden Masken am ift Rosenheim geprüft haben ein ift-geprüft-Zeichen mit individueller Kunden-ID. Das Zeichen kann werbewirksam auf dem Produkt, der Verpackung oder Werbeunterlagen angebracht werden. Auf der Website www.ift-geprueft.de ist eine Überprüfung der Echtheit möglicht. Damit ist das Zeichen fälschungssicher und erhöht das Vertrauen beim Endkunden.

Das brauchen wir von Ihnen für die Prüfung

Alles Benötigte stimmen wir - individuell auf Ihr Prüfprogramm zugeschnitten - mit Ihnen ab.

Kontaktieren Sie uns!

Stephan Rauscher

Produktmanager PSA

Haben Sie Interesse an der Prüfung von Atemschutzmasken? Wir bieten Prüfungen und Zertifizierungen komplett in Deutschland an. 

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!