Das ift Rosenheim ist eine europaweit notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (NB 0757) und international nach EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe, ganzheitliche und schnelle Prüfung, Bewertung und Gütesicherung von Produkten und Bauteilen aus einer Hand.
Leistungen des Prüfinstituts
Das Prüfinstitut verfügt über umfassende Laboreinrichtungen mit erfahrenen Prüfingenieuren und bietet eine Vielzahl an internationalen Norm-Prüfverfahren.
Die normative Umsetzung und Überwachung technischer Anforderungen in Europa wird durch die Mitarbeit in nationalen und europäischen Normungsgremien sichergestellt, ebenso durch die Obmannschaft in bedeutsamen Ausschüssen.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem: Fenster- und Türprüfungen nach EN 14351-1, Fassadenprüfungen nach EN 13830, Brandschutzprüfungen nach EN 16034, Torprüfungen nach EN 13241 sowie Beschlags-, Glas- und Baustoffprüfungen. Außerdem prüfen und zertifizieren wir Atemschutzmasken und medizinische Gesichtsmasken nach EN 149.
Alle Vorteile auf einen Blick
Sonderprüfungen nach Ihren Anforderungen
Das ift Rosenheim ist durch die flexible Akkreditierung nach Kat. II in der Lage, neue Prüfverfahren zu entwickeln oder bestehende zu modifizieren, um Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen. Durch die einzigartige Konstellation, dass am ift Rosenheim mit seiner gesamten Prüferfahrung und den flexiblen Labors auch der Prüfmittelbau ift MessTec und das ift-Kalibierlabor gebündelt sind, können ebenso Sonderprüfungen aller Art realisiert werden.
Für Ihre ganz spezielle Prüfaufgabe konstruiert und baut das ift die benötigten Prüfeinrichtungen oder Erweiterungen zu bestehenden Prüfeinrichtungen. Wenn möglich dienen Norm- oder Richtlinienvorgaben hierfür als Grundlage. Es können aber auch Sonderprüfungen direkt nach Kundenvorgabe konzipiert und durchgeführt werden. Basis ist aber immer ein reproduzierbarer Prüfaufbau, kalibrierte Mess- und Prüfmittel und eine umfassende Dokumentation. Auf Wunsch können diese speziellen Prüfeinrichtungen auch vom Auftraggeber nach der Prüfung erworben werden.
Die Bandbreite der Sonderprüfungen reicht dabei von A wie Aerodynamik bis Z wie Zubehörteile. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, und lassen Sie uns Ihre ganz spezielle Aufgabenstellung durchsprechen.

Kontakt
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP)
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten erteilt, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. Die Erteilung erfolgt durch anerkannte Prüfstellen.
Hinweis: Das ift Rosenheim ist gemäß § 21a Abs. 2 Satz 2 MBO i. V. mit § 21 Abs. 6 MBO bzw. den entsprechenden Bestimmungen der Landesbauordnungen verpflichtet, die Allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (AbP) nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt öffentlich bekannt zu machen. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das ift Rosenheim durch Übersendung der AbP an das Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau (IRB) nach.
Das IRB veröffentlicht die AbP in seiner Datenbank auf der Internetseite www.baudatenbanken.de unter der Rubrik „BZP - Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse".