Durch Akkreditierungen wird die fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität von Stellen, z. B. von Dienstleistern wie dem ift Rosenheim, beurteilt und regelmäßig überwacht. Dies übernimmt in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft (DAkkS). Also könnte man auch sagen: „Akkreditierung ist die staatliche Prüfung der Prüfer.“
Damit auch Sie auf unsere Dienstleistungen vertrauen können, überwacht die DAkkS regelmäßig das ift Rosenheim und beurteilt so die kompetente und verantwortungsvolle Umsetzung von nationalen und internationalen Vorgaben. Zusätzliche multilaterale Abkommen (MLA, ILAC) zwischen nationalen Akkreditierungsbehörden garantieren die Anerkennung der ift-Nachweise und -Zertifikate weltweit.
Um nun als unabhängige Stelle tätig zu werden zu können, wird neben der Akkreditierung eine Anerkennung nach nationalen und europäischen Vorgaben benötigt, die sog. Notifizierung. Diese erteilt in Deutschland das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Das ift Rosenheim ist gegenüber der EU und den anderen EU-Mitgliedsstaaten als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ) notifiziert.
Weitere Anerkennungen des ift im In- und Ausland erleichtern den ift-Kunden den Marktzugang in diesen Ländern durch abgestimmte Prüfungen und Überwachungen.
Nachfolgende Übersicht liefert Ihnen detaillierte Informationen sowie die aktuellen Anerkennungs- bzw. Akkreditierungsbescheide (DIBt, DAkkS) mit den konkreten Geltungsbereichen.