Leuchtturm im Sturm

Bauaufsichtliche PÜZ-Stelle nach LBO

Kennzeichen: BAY18

für das Ü-Zeichen in Deutschland

Bauprodukte und Bauarten, die in der „Verwaltungsvorschrift Technische Bauteile (VV TB)“ festgelegt sind, müssen für eine Verwendung in Deutschland die Erfüllung baurechtlicher Anforderungen durch festgelegte Verfahren nachweisen und mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet werden. Die für diesen Nachweis erforderlichen Prüfungen, Überwachungen und/oder Zertifizierungen dürfen nur Stellen durchführen, die dafür anerkannt sind.

Dem ift wurde diese Anerkennung für bauaufsichtliche Verfahren nach LBO durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, im Auftrag der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, München, erteilt mit dem Kennzeichen "BAY18". Diese nationale Anerkennung gilt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den Festlegungen in den Landesbauordnungen (LBO). 

Die konkreten Verfahren bzw. Bauprodukte/-arten, für die das ift nach LBO tätig werden kann, sind in einem „DIBt-Bescheid“ gelistet – unterteilt in Bauprodukte laut Verwaltungsvorschrift Technische Bauteile (VV TB) A Teil 1-3 und die Bauarten entsprechend Teil II a und V.

Der aktuelle DIBt-Bescheid für das ift ist als Download (siehe unten) verfügbar. 

 

Entsprechend der DIBt-Anerkennung kann das ift von Herstellern beauftragt werden als

  • Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse,
  • Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung,
  • Zertifizierungsstelle,
  • Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung und
  • Überwachungsstelle für die Überwachung nach Art. 15 Abs. 6.

Team Qualitätsmanagement

Kompetenz, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und Qualität sind die Grundsätze unseres Handelns. Mit unserem Qualitätsmanagement stellen wir diese Werte sicher. 

Haben Sie Anregungen, Fragen oder Wünsche? Wir helfen Ihnen gern weiter: Ines Catrici (links) und Christiane Leppin.