Das Schaubild zeigt zwei Menschen vor Containern. In der oberen rechten Ecke sind das CE und das UKCA Zeichen abgebildet und in der unteren rechten Ecke das Logo des ift Rosenheim und des bsi. Nähere Informationen Erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 216-2150.

Einfacher zum UKCA-Zeichen

Lesezeit: 3 Minuten

Kooperation von ift Rosenheim und dem BSI (British Standards Institution) vereinfacht Kennzeichnung für Großbritannien

Großbritannien hat die Übergangsfrist zur Beendigung der Anerkennung der CE-Kennzeichnung bis zum 31.12.2022 verlängert, um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben. Die britische Regierung hat aber entschieden, dass es keine weiteren Verlängerungen geben wird. Deshalb sollten Hersteller von Bauelementen sich nun vorbereiten, um zum 1. Januar 2023 die notwendigen Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen zu haben. Durch die Kooperation zwischen dem ift Rosenheim und dem renommierten BSI (British Standards Institution) können ift-Prüfergebnisse für Bauelemente und Baustoffe als Basis für das UKCA-Zeichen verwendet werden (Fenster, Türen, Tore, FSA-Elemente, Glas etc.). Für Leistungsmerkmale im AVCP System 1 (Feuer- und Rauchschutzelemente, FSA) ist dies für neue und bereits vorhandene ift-Prüfergebnisse („historische Daten“) möglich. Für Produkte im AVCP System 3 ist dies aber nur für neue ift-Prüfnachweise möglich. „Ich bin sehr froh, dass das ift Rosenheim durch die Partnerschaft mit dem BSI den Export bzw. Import mit Großbritannien für die Hersteller von Baustoffen und Bauelementen vereinfacht“, so Michael Breckl-Stock (CTO ift Rosenheim).

Das Schaubild zeigt zwei Menschen vor Containern. In der oberen rechten Ecke sind das CE und das UKCA Zeichen abgebildet und in der unteren rechten Ecke das Logo des ift Rosenheim und des bsi. Nähere Informationen Erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 216-2150.
Kooperation von ift Rosenheim und dem BSI (British Standards Institution) vereinfacht UKCA-Kennzeichnung für Großbritannien (Quelle: ift Rosenheim, ©TMLsPhotoG – stock.adobe.com)
Das Schaubild zeigt die europäische und die britische Flagge vor einem blauen Himmel. In der oberen rechten Ecke sind das CE und das UKCA Zeichen abgebildet und in der unteren rechten Ecke das Logo des ift Rosenheim und des bsi. Nähere Informationen Erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 216-2150.
Kooperation von ift Rosenheim und dem BSI (British Standards Institution) vereinfacht UKCA-Kennzeichnung für Großbritannien (Quelle: ift Rosenheim, ©lazyllama – stock.adobe.com)

Auch wenn Großbritannien die Übergangsfristen für die weitere Verwendung der CE-Kennzeichnung verlängert hat, sind die neuen Anforderungen für Großbritannien ab dem 01.07.2025 verbindlich. Spätestens dann braucht ein Hersteller von Baustoffen und Bauelementen die notwendigen Konformitätsbewertungen (Zertifikate und Prüfberichte) und unterstützende Unterlagen, bevor das UKCA-Zeichen angebracht wird.

Grundsätzlich müssen diese Prüfnachweise von einer anerkannten Stelle in Großbritannien (UK Approved body) erbracht oder anerkannt sein.

Damit die Hersteller ihre Produkte nun nicht zusätzlich noch einmal einen zweiten Probekörper in Großbritannien (UK) prüfen lassen müssen, hat das ift Rosenheim eine enge Zusammenarbeit mit dem renommierten BSI (Britisch Standards Institution) als „United Kingdom conformity assessment body“ vereinbart. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass der Hersteller die ift Prüfberichte (Bewertung der Leistungsdokumentation) sowohl für das CE- als auch das UKCA-Konformitätszeichen für Fenster, Türen, Fassaden, Tore, Verglasungen, Beschläge und Glas nutzen kann. Für Produkte im AVCP 3 gilt dies nur für neue Prüfberichte. Im AVCP System 1 können neue und bestehende Prüfergebnisse („historische Daten“) des ift Rosenheim als Basis herangezogen werden. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Beauftragung von den ift-Experten geklärt. Allerdings sind Nachweise für UKCA Kennzeichnungen auf Basis von ETA/EAD Nachweisen bisher nicht möglich, da dieses System in Großbritannien noch nicht gesetzlich umgesetzt ist.

Die formale Abwicklung erfolgt unkompliziert durch die Experten von BSI und ift Rosenheim. Dies gilt in gleicher Weise auch für evtl. notwendige Überwachungen, wenn die Produkte unter die AVCP Systeme 1, 1+, 2 fallen, beispielsweise bei Anforderungen an den Feuerwiderstand oder das Brandverhalten. Damit kann auch die für UK notwendige Fremdüberwachung durch ift-Experten bei Herstellern durchgeführt werden, deren Sitz oder Produktionsstätte in der EU ist. Ebenso gilt dies für den umgekehrten Fall, ein Kunde in UK benötigt eine, für die EU notwendige Fremdüberwachung. Hier werden die BSI-Experten aktiv.

Mr. Alex Lubbock (Global Construction Practice Director) von BSI sagt: "Die Hersteller von Bauprodukten stehen im Mittelpunkt unserer Organisationen. Wir sind bestrebt, den Marktzugang für unsere Kunden durch die Partnerschaft zu fördern. Die ift Rosenheim ist ein vertrauenswürdiger Partner, der die gleichen Werte teilt. Diese Synergien helfen dabei eine hohe Qualität und Sicherheit für Hersteller zu gewährleisten. Dies ist eine großartige Gelegenheit, unseren gemeinsamen Kunden zu helfen, den Zugang zu Märkten zu erhalten und nachhaltiger zu gestalten.”

Michael Breckl-Stock (CTO ift Rosenheim) meint dazu, „Ich bin sehr froh, dass das ift Rosenheim durch die Partnerschaft mit dem BSI den Export bzw. Import mit Großbritannien für die Hersteller von Baustoffen und Bauelementen vereinfacht“.

Weitere Infos finden sich unter

https://www.gov.uk

https://www.gov.uk/uk-market-conformity-assessment-bodies

https://www.ukas.com/find-an-organisation/browse-by-category

Jürgen Benitz-Wildenburg

Leiter PR & technische Kommunikation

Das ift Rosenheim ist der Vermittlung des erworbenen Wissens an Bauschaffende, Planer und interessierte Bauherren verpflichtet, die sich mit Fenstern, Fassaden, Glas, Türen, Toren und Baustoffen beschäftigen. 

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