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Auch wenn es der ein oder andere vielleicht nicht mehr geglaubt hat: Im Frühjahr 2025 wurde das gewerkeübergreifende Merkblatt [1] nach mehrjähriger Arbeitskreisarbeit mit Corona-bedingter Unterbrechung inhaltlich fertig gestellt und ist über den ift-Shop erhältlich. Die Interessenslagen der beteiligten Verbände und Branchenvertreter mussten zunächst erörtert und anschließend auf einen bestmöglichen, gemeinsamen Nenner gebracht werden.
Obwohl wertvolle Vorarbeit durch die bereits vorliegenden Veröffentlichungen in der Schweiz (Merkblatt [2]) und in Österreich (Richtlinie [3]) geleistet wurde, gab es für Deutschland – wider Erwarten – doch noch erheblichen Diskussionsbedarf. Das Ergebnis stellt nun eine erste Basis dar, die interdisziplinären Regelungslücken dieser Schnittstelle zu schließen.
Das Merkblatt soll zukünftig unterstützen, die Schnittstelle zwischen bodentiefen Fenster- und Türelementen und der Bauwerks-, Dach- oder Terrassenabdichtung aufeinander abzustimmen, so dass eine fachgerechte Planung und Ausführung aller beteiligten Gewerke ermöglicht wird. Im Bereich von Vorhangfassaden können die Hinweise sinngemäß übertragen werden.
Beweggründe für die Erstellung des Merkblatts
Gewerke-Schnittstellen stellen häufig auch die Schlüsselstellen bei der Planung und Errichtung von Gebäuden dar. Schlüsselstellen heißt in diesem Zusammenhang, dass diese einen wesentlichen Einfluss auf die Funktionalität, Gebrauchstauglichkeit und Langlebigkeit des Gebäudes haben. Die Bauschadenberichte der letzten Jahre zeigen leider einen deutlichen Anstieg der Bauschäden, bei denen mehrere Gewerke beteiligt sind. Als Hauptursachen werden Planungsdefizite, Fachkräftemangel, Zeitdruck und immer komplexer werdende Anforderungen genannt.
Der Anschluss bodentiefer Fenster- und Türelemente an den Baukörper im Fußpunktbereich stellt in diesem Sinne eine wichtige, aber leider auch schadenanfällige gewerkeübergreifende Schnittstelle und Schlüsselstelle in der Gebäudehülle dar, insbesondere, wenn dieser im Einzugsbereich einer Bauwerksabdichtung bei erdberührten Bauteilen oder einer Dach- bzw. Terrassenabdichtung bei genutzten oder nicht genutzten Dächern, Balkonen und Loggien liegt. Die moderne Architektur mit konstruktiv ungeschützten, fassadenbündig eingestellten, großen, bodentief verglasten, multifunktionalen Fenster-/Türelementen mit möglichst barrierefreier Nutzbarkeit verschärft diese Schnittstellenproblematik durch die zunehmende Häufigkeit dieser Elemente in der Fassadengestaltung und die Komplexität der Anforderungen.
Bestehende Regelwerke der betroffenen Gewerke sind nicht interdisziplinär und haben nicht diese Schnittstelle im Fokus. Sie bilden die Praxis teilweise nur unzureichend ab und führen dadurch zwangsläufig zu Zielkonflikten und Auseinandersetzungen. Daher gilt insbesondere bei dieser gewerkeübergreifenden Schnittstelle der Grundsatz:
Keine Ausführung ohne vorherige Planung und Koordination!
Dies begründet sich im Wesentlichen aus der zwingend notwendigen, planerischen Berücksichtigung objektspezifischer Anforderungen und den daraus abzuleitenden, erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen und gegebenenfalls vorzusehenden baulichen Kompensationsmaßnahmen zur Sicherstellung einer dauerhaften und gebrauchstauglichen Ausführung. Ein gemeinsam erarbeitetes, gewerkeübergreifendes Merkblatt soll hierbei entsprechende Hilfestellung für die Planung und Ausführung geben.
Kurzvorstellung Gewerke-übergreifendes Merkblatt MO-05/1
Begrifflichkeiten und Neudefinitionen
Zum allgemeinen Verständnis und für das fachgerechte Zusammenspiel der betroffenen Gewerke ist es zunächst erforderlich, einige Begrifflichkeiten und auch Neudefinitionen zu regeln. Die wichtigsten davon werden nachfolgend kurz erläutert.
Regeleinbau
Wenn vom Regeleinbau gesprochen wird, dann handelt es sich um eine Ausführung der Fenster-/Türkonstruktion im Fußpunkt, die dem Abdichtungsgewerk (Bauwerks-, Dach- oder Terrassenabdichtung) einen normkonformen Abdichtungsanschluss nach DIN 18531, DIN 18533 oder Flachdachrichtlinien – analog zum Außenwandbereich – ermöglicht. Gefordert wird hierbei eine Abdichtungshöhe über Oberkante Belag oder Nutzschicht von ≥ 150mm bzw. ≥ 50mm, in Verbindung mit einer geeigneten, unmittelbar davor ange-ordneten Entwässerungsrinne. Diese Ausführungen haben aber bei öffenbaren Elementen wohl nur wenig Praxisrelevanz, da die Nutzbarkeit solcher Fußpunktausbildungen hinsichtlich des ungehinderten Durchganges eingeschränkt ist.
Vertiefter Einbau
Bei einem vertieften Einbau werden die normativ geregelten Abdichtungshöhen zugunsten einer ungehinderten oder sogar barrierefreien Passierbarkeit unterschritten (Bild 1). Dabei kann der obere Rand des Abdichtungsanschlusses auch unterhalb der Oberkante der Rostabdeckung liegen. Die Regelwerke sprechen dann von einer besonderen Planungssituation, die auch eine besondere, objektspezifische Planungsleistung und Koordination erfordert. Diese Einbausituation entspricht nach vorliegenden Erfahrungen eher den Bedürfnissen der Praxis und gewünschten Nutzbarkeit.
Maximale Wasseranstauhöhe (max. WAH)
Um einer geplanten Schwellenausbildung bei der Entwässerungsplanung ausreichend Rechnung zu tragen und die Anforderungen bezüglich der Wassereinwirkung abzugrenzen, wurde ein neuer Begriff – maximale Wasseranstauhöhe, kurz: max. WAH – von den Österreichern übernommen und eingeführt. Diese ist jene Höhe, bis zu der Wasser kurzfristig am Bodenanschluss von Fenster-/Türelementen angestaut werden kann. Max. WAH wird am bodentiefen Element konstruktiv durch den Fenster-/Türhersteller festgelegt (Bild 1). Da die Funktionsfuge zwischen Flügel und Schwelle nicht überstaut werden darf, liegt diese maximal auf Höhe Oberkante Schwelle oder darunter.
In Bezug auf die Entwässerungsplanung muss max. WAH mindestens 50 mm (inkl. Sicherheit) über der Oberkante des Anstauelements der Notentwässerung liegen. Oberhalb max. WAH bestehen Anforderungen an eine Schlagregen- und Spritzwasserdichtheit, unterhalb dem Bodenanschluss bestehen Anforderungen an eine Wasserdichtheit, jeweils in Abhängigkeit der objektspezifischen Einwirkungen. Im Übergangsbereich muss die Konstruktion stauwasserdicht sein (Bild 2).
Stauwasserdichtheit
Erforderliche Dichtheit des Bauteils in Verbindung mit der Abdichtung, um das Eindringen von kurzzeitig anstauendem Wasser am Bodenanschluss bis auf max. WAH sicher zu verhindern. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine schnittstellenspezifische Neudefinition, die aus der österreichischen Richtlinie übernommen wurde.
Anschlussflansch
Am Fenster- oder Türelement seitlich in den unteren Eckenbereichen vorgerichtete und stauwasserdicht angebrachte Anschlussmöglichkeit (Folienlappen) mit nachgewiesener Eignung für die Abdichtung, die im Zuge der Elementmontage zum Baukörper verklebt wird, so dass ein seitlicher Abdichtungshochzug am Blendrahmen (optisch sichtbar!) nicht erforderlich ist. Der Anschlussflansch ermöglicht auch bei Elementen mit montierten Führungsschienen für Verschattungen einen fachgerechten Abdichtungsanschluss, ohne diese hinterfahren zu müssen (Bild 3).
Grundlagen für die Planung und Umsetzung
Im ersten Schritt ist zu klären, ob im konkreten Bauvorhaben bei bodentiefen Elementen eine Schnittstelle mit der Bauwerksabdichtung vorhanden ist, was nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Typischerweise sind beispielsweise bodentiefe Elemente mit absturzsichernder Funktion nicht betroffen, da der Bodenanschluss aufgrund des zu beachtenden Höhenunterschiedes zwischen Innen- und Außenbelag in aller Regel außerhalb des Einzugsbereiches einer Bauwerksabdichtung liegt und daher im unteren Bereich ein „normaler“ schlagregendichter Baukörperanschluss im Zuge der Elementmontage zu erbringen ist.
Anhand einer Checkliste wird der notwendige Planungsablauf aufgezeigt. Diese gliedert sich grob in nachfolgende Hauptpunkte, Unterpunkte und Zuständigkeiten (Tabelle 1).
Für die Umsetzung der Planungsaufgaben im Rahmen der Ausführungs-, Fach- und Werkplanung werden im Merkblatt dann detaillierte Hinweise und Erläuterungen zu folgenden Punkten gegeben:
- Örtliche klimatische Anforderungen
- Barrierefreiheit
- Terrassen- und Abdichtungsaufbau
- Einbaulage des Elements
- Abdichtung im Auflagerbereich von Fenster- und Türelementen
- Bauliche Kompensationsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Kompensation der fehlenden oder reduzierten Anschlusshöhen des Abdichtungsanschlusses
- Festlegung der Fenster-/Türkonstruktion einschließlich etwaiger An- und Zusatzbauteile
- Anschlussmethoden der Bauwerks-/Dach-/Terrassenabdichtung
- Übergang Abdichtung zum Baukörperanschluss
- Fenster- bzw. Türeinbau
- Abdichtungsanschluss
Nachfolgend werden beispielhaft zwei Punkte daraus näher ausgeführt.
Maßnahmen zur Kompensation der fehlenden oder reduzierten Anschlusshöhen des Abdichtungsanschlusses
Bild 4 gibt einen Überblick über das erforderliche Zusammenspiel von Schwellenkonstruktion, Abdichtung und Entwässerungsausführung.
Hierin bedeuten:
1: Abdichtungsanschluss an die Außenwand mit Abdichtungshöhe ≥ 150 mm
2: max. WAH an der Schwellenkonstruktion (Beispiel barrierefrei)
3: Empfehlung Abdichtungsgefälle zur Entwässerung ≥ 1 %
4: Hauptentwässerung
5: Notentwässerung
6: Abstand Entwässerung zur Schwellenkonstruktion ≤ 10 m
7: Abstand Oberkante Anstauelement Notentwässerung zu max. WAH ≥ 50 mm
8: Rinnen-Nennmaß b ≥ 150 mm, Öffnungsanteil Rostabdeckung ≥ 50%
9: Dampfsperre
Festlegung der Fenster-/Türkonstruktion einschließlich etwaiger An- oder Zusatzbauteile
Um dem Abdichtungsgewerk einen fachgerechten Anschluss an die Schwellenkonstruktion zu ermöglichen, sind die in Bild 5 genannten Grundsätze zur Schwellenausführung zu beachten.
Ausführungsbeispiele in dreidimensionaler Darstellung
Vervollständigt wird das gewerkeübergreifende Merkblatt mit dreidimensionalen Ausführungsbeispielen, um die Detailausbildungen der einzelnen Gewerke und das Ineinandergreifen lückenlos darstellen zu können. Diese Beispiele werden unter www.ift-rosenheim.de/montageleitfaden-3d-zeichnungen auch digital als Videosequenz mit Bauablauffolge zur Ansicht zur Verfügung gestellt.
Bild 6 gibt eine Übersicht der 3D-Beispiele. Oben links zeigt eine barrierefreie Schwellenausbildung einer Holzfenstertüre mit Rollladen im erdberührten Bereich (vertiefter Einbau), oben rechts zeigt eine Schwellenausbildung einer Kunststoff-Fenstertüre mit Rollladen im erdberührten Bereich mit Entwässerungsrinne und 50 mm Abdichtungshochzug (Regeleinbau). Unten links ist eine Einbausituation einer Aluminium-Fenstertüre mit Haustürschwelle im Bereich einer Dachterrasse dargestellt (vertiefter Einbau) und unten rechts zeigt nochmals eine barrierefreie Schwellenausbildung einer Kunststoff-Fenstertüre im erdberührten Bereich bei typisch norddeutscher, zweischaliger Außenwandkonstruktion.
Ein interessanter und vorteilhafter Ansatz ist ein 2-stufiger Fenster-/Türeinbau mit Vorab-Montagezarge, da bei dieser Variante ein einfacher Fenster-/Türwechsel ohne Eingriff in die angrenzende Bausubstanz möglich ist. Der Abdichtungsanschluss (zur Vorab-Montagezarge) bleibt erhalten und muss nicht aufwendig saniert werden. Weitere Informationen dazu gibt die ift-Fachinformation MO-06/1 [4].
Fazit
Hinsichtlich der Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente sollten drei Grundsätze zwingend beachtet werden:
1. Keine Ausführung ohne vorherige Planung und Koordination!
2. Eine Abstimmung und Koordination aller Beteiligten (Auftraggeber, Planer, Fachplaner, ausführende Gewerke) ist unerlässlich!
3. Der ausführende Fensterbaubetrieb macht keine Bauwerks-, Dach- oder Terrassenabdichtung!
Fehlt eine Ausführungsplanung, sollte diese von den Ausführenden eingefordert werden. Schnittstellen erfordern immer eine Abstimmung und Koordination aller Beteiligten, um im Ergebnis eine fachgerechte, gebrauchstaugliche und dauerhafte Ausführung zu erhalten. Aufgabe des ausführenden Fensterbaubetriebes ist in diesem Zusammenhang eine Schwellenkonstruktion auszuführen, die dem nachfolgenden Abdichtungsgewerk einen fachgerechten Abdichtungsanschluss ermöglicht, z.B. Ausführung mit Anschlussflansch. Sofern beim Bodenanschluss außen Abdichtungsarbeiten durch den Fensterbaubetrieb ausgeführt werden, dürfen diese die nachfolgenden Gewerke nicht behindern.
Das Merkblatt MO-05/1 „Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss boden-tiefer Fensterelemente – Anforderungen an die Planung und Ausführung“ soll hierbei für alle betroffenen Gewerke eine Hilfestellung geben, um aus einer potenziellen Schwachstelle eine definierte und dauerhaft gebrauchstaugliche Schnittstelle in der planerischen und ausführungstechnischen Umsetzung zu generieren.
Literatur
- Merkblatt MO-05/1:07.2025
Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss bodentiefer Elemente, Anforderungen an die Planung und Ausführung
Herausgeber: ift Rosenheim und beteiligte Verbände - Merkblatt Abdichtungsanschlüsse an Tür- und Fensterelemente:03-2018
Herausgeber: Gebäudehülle Schweiz, Verband der Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen, Technische Kommission Flachdach, 9240 Uzwill - Richtlinie Bauwerksabdichtung – Anschluss an bodentiefe Fenster und Türen:05-2020
Teil 1: Planung
Teil 2: Ausführung
Herausgeber: Plattform Fenster Österreich, 1037 Wien, IFB – Institut für Flachdach und Bauwerksabdichtung, 1110 Wien - ift-Fachinformation MO-06/1:02-2022
2-stufiger Einbau von Fenstern und Türen mit Vorab-Montagezargen
Herausgeber: ift Rosenheim - Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung)
RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e. V. und ift Rosenheim, Frankfurt/Rosenheim, März 2024