Die neue Bauproduktenverordnung 2024 (BauPVO) ist gültig, aber wird erst in Verbindung mit aktualisierten Produktnormen wirksam. Dennoch sollten sich Planer, Hersteller von Bauelementen (Fenster, Fassaden, Türen, Tore, Sonnenschutz, Glas etc.) sowie Zulieferer (Dichtsysteme, Befestigungsmittel, Beschläge, Profile etc.) mit den neuen Regeln für Prüfung, Nachweise und Zertifikate auseinandersetzen.
Dies gilt besonders für Fragen zur Nachhaltigkeit (EPD), Leistungserklärung (LE), CE-Kennzeichnung oder dem digitalen Produktpass.
Was ist die neue BauPVO?
Die Bauproduktenverordnung 2024 (BauPVO) definiert europaweit einheitliche Bedingungen für das Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung eines Bauprodukts) bzw. die Abgabe eines Bauprodukts zum Vertrieb oder zur Verwendung innerhalb der EU sowie die Spielregeln für die Leistungserklärung, die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung.
Dabei definiert die Bauproduktenverordnung 2024 (BauPVO) allgemeine Anforderungen, während die Ausgestaltung und Ermittlung der technischen Merkmale von Bauprodukten in harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt werden (Produktnorm, bspw. die hEN 14351-1 für Fenster und Außentüren). Damit werden EU-weit einheitliche Standards geschaffen, die Herstellern von Bauprodukten einen reibungslosen Marktzugang innerhalb der EU ermöglichen und nationale Sonderregelungen werden abgeschafft.
Für die Hersteller von Fenstern und Türen ist die Überarbeitung und Harmonisierung der Produktnorm DIN EN 14351-1 für 2028/2029 geplant. Hersteller von Produkten, die eine CE-Kennzeichnung über den Weg der EAD / ETA vornehmen, müssen sich früher mit den neuen Regularien auseinandersetzen, da hier geänderte Gültigkeitsfristen gelten können.

Die Neuerungen und Ziele der BauPVO im Überblick
Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) wurde überarbeitet um diese an andere EU-Vorschriften anzupassen und den Rahmen für eine nachhaltigere (Kreislaufwirtschaft, Verwendung gebrauchter Bauprodukte, Re-Use) sowie digitalisierte Zukunft der Bauwirtschaft zu schaffen. Für die Hersteller von Bauprodukten wird die neue BauPVO jedoch erst dann gelten, wenn die jeweilige Produktnorm überarbeitet und nach der neuen Verordnung harmonisiert ist. Folgende wesentliche Neuerungen sind bei der BauPVO zu beachten:
- Nachhaltigkeit wird zum zentralen Faktor und Umwelt- sowie Nachhaltigkeitsmerkmale müssen künftig in der Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) ausgewiesen werden.
- Einführung eines verpflichtenden digitalen Produktpasses (DPP), der technische Dokumente, Sicherheitsdatenblätter und Umweltdaten enthält.
- Definition einer neuen „harmonisierten Zone“, bestehend aus delegierten Rechtsakten, Durchführungsrechtsakten und harmonisierten Normen.
- EADs / ETAs können zwar noch für eine CE-Kennzeichnung verwendet werden, gehören aber nicht mehr zu den harmonisierten technischen Spezifikationen der neuen „harmonisierten Zone“.
- Die EU-Kommission hat die Möglichkeit, durch Rechtsakte Festlegungen zu treffen, die dann formell einer harmonisierten technischen Spezifikation entsprechen.
- Das bislang gültige AVCP-System (Assessment and Verification of Constancy of Performance) wird durch das AVS-System (Assessment and Verification System) ersetzt. Im Kern bleiben dabei jedoch die Systeme 1+, 1, 2+ und 4 unverändert. Neu ist, dass das AVPC-System 3 um neue Anforderungen ergänzt wird und ein vollständig neues System 3+ eingeführt wird.
- Die Leistungserklärung wird durch eine Leistungs- und Konformitätserklärung ersetzt, die zusätzlich digital zur Verfügung gestellt werden muss.
- Vereinfachte Verfahren für kleinere Unternehmen werden erweitert. Kleinere Hersteller und Zulieferer können auf vereinfachte Verfahren für die Typprüfung und Konformitätsbewertung zurückgreifen, wenn die EU-Kommission entsprechende Vorgaben erlässt.