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Trends zu Technik, Normung, Marktentwicklung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei Fenstern und Fassaden
Die Marktchancen, die sich durch den Umbau der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaresilienz für die Fenster- und Fassadenbranche bieten, wurden in vielen Vorträgen deutlich. Auch wenn dies angesichts der Baukrise wie Zweckoptimismus erscheinen mag, liegen die Potenziale in der notwendigen Lösung für Wohnungsnot und Klimaanpassung des Gebäudebestands. Die 22 Referenten präsentierten am 9.+10. Oktober den 650 Teilnehmenden in Rosenheim deshalb Lösungsansätze für klimasichere, nachhaltige und qualitative Bauprodukte. Marcel Dresse von B+L zeigte zudem, dass es bei der baulichen Sanierung wieder einen leichten Zuwachs gibt. Es gilt nun anzupacken und nicht allein auf die Politik und Fördermittel zu warten. Der kommissarische Institutsleiter Prof. Dr. Winfried Heusler formulierte es so: „Der Einfluss der Taxonomie und der Ökodesignverordnung für mehr Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wird immer stärker wirksam und unsere Branche hat die Lösungen. Nun sollte die Baukrise dazu genutzt werden, um passende Bauprodukte zu entwickeln und die Mitarbeiter zu schulen, um für den kommenden Umbau des Gebäudesektors fit zu sein“.
Viele Besucher der 51. Rosenheimer Fenstertage waren überrascht, dass der Institutsleiter Prof. Jörn Peter Lass krankheitsbedingt fehlte und leider für längere Zeit ausfallen wird. Damit das ift Rosenheim voll handlungsfähig bleibt, berief der ift-Vorstand den branchenweit geschätzten Fenster- und Fassadenexperten Prof. Dr. Winfried Heusler als kommissarischen Institutsleiter. Prof. Dr. Heusler hielt in dieser Funktion auch den Eröffnungsvortrag „Zirkulär, resilient und digital in die Zukunft – heute planen für eine Welt von morgen“.
Prof. Dr. Heusler bezeichnet sich selbst gerne als „unverbesserlichen Optimisten“. Deshalb zeigte er versiert und fundiert, welche relevanten Veränderungen und Trends die nahe und mittlere Zukunft der Fenster- und Fassadenbranche bestimmen und wie die darin liegenden Chancen genutzt werden können. Er informierte konkret, wie sich bestehende und kommende Gesetze (Europäisches Klimagesetz, Taxonomie-Verordnung, New Circular Economy Action Plan (CEAP-2), Bauproduktenverordnung, EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT), Green-Claim Directive (GCD), Ökodesign-Verordnung u.a.) auf die Fenster- und Fassadenbranche auswirken werden. Die Branche wird sich deshalb stärker mit einer nachhaltigen Produktion, funktionsfähigen Recycling-, Wartungs- und Reparaturkonzepten sowie einer transparenten Dokumentation und glaubwürdigen Nachweisen beschäftigen müssen, beispielsweise mittels einer Ökobilanz oder Umweltproduktdeklaration (EPD). Bei der in Politik und Gesellschaft zunehmenden Diskussion über zirkuläre Wirtschaftskreisläufe riet Prof. Dr. Heusler dazu die Besonderheit von langlebigen Bauprodukten zu betonen. Denn im Gegensatz zu kurzlebigen Konsumprodukten muss bei Bauprodukten der Fokus auf der Verbesserung der Nutzungszeit durch Wartung und Reparatur sowie einer leichten Austauschbarkeit liegen. Eine Teilmodernisierung von Fassaden durch den Austausch und Aufrüstung einzelner Komponenten (Fenster, Beschläge, Glas etc.) ist deshalb eine sinnvolle Maßnahme und kann gleichzeitig ein lukrativer Markt sein. Die Bewertung und der Nachweis dieser verschiedenen Aspekte ist durch die EU-Gewährleistungsmarke „klima.sicher.bauen“ möglich, die vom ift Rosenheim für die Branche entwickelt wurde, um Hersteller vor Haftungsrisiken zu schützen und Bauherren und Planern transparente und glaubwürdige Informationen zu Klimaresilienz und Nachhaltigkeit zu bieten.
Ein weiterer Schwerpunkt war die umfangreiche Erklärung der verschiedenen Aspekte der „Klimaresilienz“, bei der er die Bandbreite möglicher Lösungen zur Bewältigung von Störungen und deren Folgen vorstellte. Diese umfassen die Verbesserung der Robustheit und Redundanz sowie die Fähigkeit für Austausch, Adaption-, Transformation und Anpassung von Bauprodukten auf die Folgen des Klimawandels. Hierdurch ergibt sich eine große „Spielwiese“ für die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Die Digitalisierung ist dabei ein wichtiges Instrument, dass Hersteller nutzen sollten, beispielsweise durch Hinterlegung von Daten zu Produkteigenschaften, Garantiebestimmungen, Montage-, Wartungs- und Pflegehinweisen. Sensoren können Informationen zur Nutzung erfassen und ermöglichen so passgenaue Service- und Revisionsarbeiten, die die Haltbarkeit im Sinne der Nachhaltigkeit und zum Vorteil von Bauherren verbessern.
Als nächster Plenumsreferent zeigte Prof. Dr. Norbert Gebbeken (Universität der Bundeswehr), dass die Katastrophenvorbeugung eine zentrale Aufgabe für die Bau- und Immobilienwirtschaft ist. Er berichtete über die ganzheitliche Arbeit des Forschungszentrums „Risiko, Infrastruktur, Sicherheit und Konflikt“ (RISK), in dem renommierte Experten aus Bautechnik, Wirtschaft-, Sozial-, Politik- und Humanwissenschaft sowie Informatik und Luftfahrt die Folgen, die Kommunikation und das Management von Katastrophen erforschen. Denn die Folgen der durch den Klimawandel zunehmenden Naturkatastrophen werden stark von der Vorsorge und dem gesellschaftlichen Management beeinflusst. Er ging dabei ausführlich auf den Begriff der Sicherheit ein, bei dem auch die Schadenshäufigkeit und -kosten sowie die gesellschaftliche Wahrnehmung relevant sind. Sicherheit bezeichnet dabei den Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken ist oder als frei von Gefahren angesehen wird („Nicht-bedroht-sein“). Das Risiko als Maß für die Größe einer Gefahr wird dabei als Ergebnis der Häufigkeit (Eintretenswahrscheinlichkeit) multipliziert mit den Kosten (Schadensausmaß, Sachkosten, nicht sächliche Kosten) definiert. Als zentrales Problem beschrieb Prof. Dr. Gebbeken das Phänomen des Präventionsparadox oder auch der „Katastrophendemenz“, mit der das schnelle Verdrängen von Katastrophen bezeichnet wird und die eine Investition in sinnvolle Vorbeugemaßnahmen verhindert („There is no glory in prevention“). Deshalb sind die Medien und alle Beteiligten aufgerufen, nicht nur kurzfristig über das Leid und die Kosten einer Katastrophe zu berichten, sondern zu zeigen, wie Vorbeugemaßnahmen konkret vor den Folgen geschützt und Schlimmeres verhindert haben – gemäß dem „AWA“ Grundsatz (Ausweichen, Widerstehen und Anpassen). Im zweiten Teil des Vortrags widmete sich Prof. Dr. Gebekken ausführlich den städtebaulichen Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Überschwemmungen, Stürme und Tornados und empfahl die kostenlosen Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die zur Informationen von Bauherren und Planern genutzt werden können (www.bbk.bund.de). Nachfolgend vertiefte Jürgen Benitz-Wildenburg (ift) wie Starkregen, Wind und Hagelstürme konkret Fenster, Fassaden, Türen und Tore beeinflussen.
Marcel Dresse (B+L Marktdaten) informierte auf Basis aktueller Studien, dass die Neubauzahlen auch in 2024 und 2025 rückläufig sind, aber sich bei der Sanierung bereits in 2024 eine leichte Zunahme zeigt, die sich auch in 2025 fortsetzen soll. Die aktuellen Umfragen belegen ebenso, dass für Bauherren, Planer und Ausführende klimasicheres und nachhaltiges Bauen wichtig geworden ist. So äußerten Vertreter der Wohnungswirtschaft, dass bereits heute die Klimasicherheit bei 73% aller Projekte relevant ist. Im Fokus steht dabei überraschenderweise die Überhitzung an erster Stelle, gefolgt von Raumgesundheit, Haltbarkeit, Energieeffizienz und Hochwasserschutz der Bauprodukte – alles Themen, die auch vom ift-Label „klima.sicher.bauen“ bewertet werden. Dieses Label beschrieb der Nachhaltigkeitsexperte Christoph Seehauser (ift) dann anschließend im Detail. Laufend erweiterte Infos finden sich unter www.klima.sicher.bauen.de.
Zum Abschluss des Mittwochs gewährte der Wirtschaftspsychologe Mark T. Hofmann (Crime- & Intelligence Analyst) einen sehr spannenden Einblick in die technischen und psychologischen Tricks der Cyberkriminalität. Auch hier gibt es das Phänomen der „Katastrophendemenz“, das bei Unternehmen zur Vernachlässigung der Vorsorge führt. Dies betrifft vor allem den Risikofaktor Mensch, denn laut Hofmann erfolgen über 90% der erfolgreichen Angriffe auf IT-Systeme durch die Schwachstelle „Mensch“ und weniger über eine unsichere IT-Infrastruktur. Der Vortrag illustrierte anschaulich wie ein Unternehmen durch eine "menschliche Firewall" besser geschützt werden kann. Hierbei ist die Kenntnis und Beachtung folgende Aspekte sehr hilfreich:
- 90% der Angriffe erfolgen über Menschen per Phishing Mails, „herumliegende“ USB-Sticks, Telefonanrufe, erbeutete Passwörter, eingeschleuste oder ausspionierte Mitarbeiter.
- Durch Hacker entstehen in Deutschland geschätzte Schäden von ca. 206 Mrd. Euro und weltweit von ca. 10,5 Billionen $.
- Zum Ausspionieren von Firmendetails oder Passwörtern von Mitarbeitern (auch bei Zulieferern) werden wird die ganze Palette von Emotionen professionell eingesetzt. Hierzu zählt der Aufbau von Zeitdruck und Dringlichkeit, Angst, Druck machen, Schmeicheln und vieles mehr.
- Mittels KI werden immer häufiger Deep-Fakes eingesetzt, bei denen Videos oder Telefonanrufe immer perfekter imitiert werden und die Stimme vom „Chef“, der einen Überweisungsauftrag erteilt, klingt täuschend echt. Daher gilt es, keine Details oder Finanzaktivitäten preis zu geben, ohne sich durch eine 2-Faktor-Autorisierung, ein internes Codewort oder einen Rückruf an die richtige Telefonnummer abzusichern.
- Kein Unternehmen ist sicher oder für Hacker unwichtig, denn insbesondere Ransomware-Angriffe (Verschlüsselung der eigenen Daten und Entschlüsselung gegen Lösegeld) ist ein lukratives Geschäftsmodell, bei dem es um Umsatz geht. Und der ist mit jedem Unternehmen möglich.
- Auch kleine Unternehmen werden angegriffen, wenn der Angriff leicht möglich ist. Die Lösegelder sind nach Firmengröße gestaffelt und betragen ca. 10-20% des Unternehmensgewinns bzw. 5% des Unternehmenswert.
- Die Hacker agieren wie mittelständische Unternehmen mit eigenen Abteilungen für QM, F+E, Finanzen und sogar mit einer Kundenserviceabteilung, die den angegriffenen Unternehmen erklärt, wie der IT-Betrieb wieder in Gang kommt oder eine Bitcoin Zahlung funktioniert.
Deshalb forderte Mark T. Hoffman eindringlich dazu auf, die Mitarbeiter immer wieder für die Gefahren zu sensibilisieren und Cyberattacken regelmäßig zu simulieren und zu üben, um eine wirksame Firewall der IT und der Belegschaft zu errichten.
Der vierte Plenumsvortrag war ein spannendes „Streitgespräch“ zwischen den Rechts- und den Ingenieurwissenschaften, das von Prof. Christian Niemöller (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft) und Prof. Dr. Winfried Heusler (ift) geführt wurde. Im Fokus standen die technischen und juristischen Aspekte beim „Bauen im Bestand“. Beide waren sich über das große Potenzial der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands einig. Während Prof. Heusler die vorhandenen technischen Möglichkeiten für die Sanierung beschrieb, ermahnte Prof. Niemöller auch die Wirtschaftlichkeit der Fenstersanierung zu prüfen. Hierzu zitierte er ein Urteil des OLG Celle bzw. BGH (15.06.2017, 5 U 92/16; BGH, Beschluss vom 11.03.2020, VII ZR 167/17), bei der das Gericht feststellte, dass es eine Pflichtverletzung ist, wenn ein Planer dem Auftraggeber zu einer Sanierung rät, obwohl die Sanierungskosten in keinem vernünftigen Verhältnis zur verbleibenden Nutzungszeit bzw. im Vergleich zu den Kosten eines Neubaus stehen. Der mit dem Umbau eines Bestandsgebäudes beauftragte Architekt hat daher eine intensive Bauwerkserkundigungspflicht. Er hat zu prüfen, ob die vorhandenen Bauunterlagen und der Zustand des Gebäudes eine sichere Grundlage für das geplante Bauvorhaben sind (BGH, Beschluss vom 22.10.2015 - VII ZR 225/14; IBR 2016, 296“). Ein weiteres Problem ist laut Prof. Niemöller die Verantwortlichkeiten aller Baubeteiligten zu bestimmen, denn neben Architekt, Planer und Bauherren kommen auch Dritteinflüsse (z.B. Banken, Versicherungen) sowie die Nutzer mit vielfältigen Ansprüchen und Interessen hinzu. Oft wird dabei vergessen, dass Bauherren und Nutzer erwarten dürfen, dass bei der Modernisierung von Teilen eines Bestandsgebäudes der Neubaustandard eingehalten wird, wenn das möglich ist (BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZR 75/15; IBR 2016, 154). Die Gerichte räumen dabei ohne weiteres einen Toleranzrahmen für Mehrkosten von 20% und 25% ein (OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2018 - 3 U 36/17; BGH, Beschluss vom 09.10.2019 - VII ZR 167/16). Für die Ausführenden dürfte interessant sein, dass der Auftragnehmer beim Bauen im Bestand dazu berechtigt ist, „pragmatische Lösungen“ zu nutzen und eine „blinde Anwendung der anerkannten Regeln der Technik (...) völlig willkürlich sein kann“ (BGH, Beschluss vom 13.07.2016, VII ZR 280/13; IBR 2017,132). Hier setzte Prof. Dr. Heusler wieder ein und forderte die Fenster- und Fassadenexperten auf, die aktuelle Baukrise zur Weiterbildung und Kompetenzgewinn zu nutzen, um somit besser ganzheitliche Modernisierungslösungen und pragmatische Baukonstruktionen zu entwickeln und selbstbewusst zu präsentieren.
Ein Highlight war wie bereits 2023 die Betrachtung von Bauprojekten aus unterschiedlichen Perspektiven. In diesem Jahr wurde der Neubau des „Deutschlandhauses“ in Hamburg im Kontext von Denkmalschutzauflagen für das Ensemble betrachtet. Die Perspektive des Architekten übernahm Dr. Christian Bergmann (Hadi Teherani Architects), für den Fassadenberater Lars Anders (Priedemann Facade Experts) und den Fassadenbauer Mario Häpp (Haga Metallbau). Auch hier wurde deutlich, dass der Bau eines komplexen Gebäudes im Herzen einer Großstadt inklusive der Bau- und Materiallogistik sich am besten mit einer digitalen, parametrischen 3D-Planung auf einem einheitlichen Datenmodell realisieren lässt. Die konstruktive Zusammenarbeit von Architekt und Fassadenplaner schon zu Beginn der Planung und das Erarbeiten von Kompromissen ermöglichte es, dass wichtige gestalterische Aspekte realisiert werden konnten, ohne das Budget zu überziehen. Auch gute Lösungsvorschläge vom Metallbauer wurden übernommen, der 7.000 m² Pfosten-Riegel-Fassaden und 3.000 m² Innenfassaden mit Drehtüren zu liefern hatte. Bei der Planung musste auch ein Konzept für eine Umnutzung, also der einfachen Änderungen von Türen und Festverglasungen, entwickelt werden. Durch die geschickte Planung der Montage, Konsolen und durch eine geschuppte Anordnung der Innenfassade des Atriums konnte ein hoher Anteil an Standardprofilen und Gleichteilen erreicht werden, ohne den gestalterischen Anspruch zu schmälern. Interessant war ebenfalls das große Atriumdach, das aus einer mit Punkten bedruckten Folie gebildet wird. Durch die Änderung des notwendigen Luftdrucks in der dreiwandigen Folienkonstruktion kann der Sonnenschutz realisiert und variiert werden, weil sich die Dichte der Punkte bei unterschiedlichem Druck ändert. Zu beachten war außerdem, dass durch das Dach die großen Palmen im Atrium bei Bedarf ausgetauscht werden müssen. Alle drei Experten betonten, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit kontinuierlich an Bedeutung zunehmen. In diesem Fall sollte das Gebäude eine LEED-Platin-Zertifizierung erreichen. Durch die konstruktive Zusammenarbeit und Offenheit für Lösungen des Metallbauers haben alle Beteiligten gewonnen – Architekten und Bauherren haben ein Gebäude mit hoher baulicher und architektonischer Qualität im geplanten Kostenrahmen erhalten und der Metallbauer einen Auftrag mit gutem Deckungsbeitrag realisiert.
Bestens besucht war außerdem der Vortrag von Dennis Janik (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) zur neuen EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO), deren finaler Text im Oktober 2024 veröffentlicht wurde. Dies sind wesentliche Neuerungen:
- Integration der politischen Ziele des „Green Deals“ der EU zur deutlichen Verringerung der CO2-Emissionen und Umweltwirkungen. Dies umfasst verbindliche, vorab festgelegte Umweltmerkmale (aus EN 15804) sowie Produktanforderungen zu Umwelt, Sicherheit und Funktion.
- Anforderungen aus der neuen müssen erst dann erfüllt werden, wenn die jeweilige Produktnorm harmonisiert wurde. Viele produktrelevante Details werden deshalb erst mit der jeweiligen Produktnorm definiert. Der Normungsauftrag für Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Tore und Beschläge wird für Ende 2024 erwartet.
- Ein Arbeitsplan für die Erarbeitung der Produktnormen sorgt für Transparenz und gibt einen begrenzten Zeitrahmen von drei Jahren vor. Unter der neuen BauPVO entwickelte Normen sind ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt verpflichtend anzuwenden.
- Die Dokumentation der Lieferkette ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren und auf Nachfrage der zuständigen nationalen Behörde vorzuzeigen. Damit verbunden gilt eine 10-jährige Ersatzteilvorhaltung für bestimmte Produkte.
- Einführung eines digitalen Produktpasses mit wesentlichen Informationen zum Bauprodukt.
- Der Anwendungsbereich gilt auch auf gebrauchte Bauprodukte.
- Vollständige Aufhebung der aktuellen BauPVO: 15 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung (-> Herbst 2039). Bisher veröffentlichte europäisch harmonisierte Normen bleiben gültig bis zur Rücknahme durch die Kommission, d.h. entsprechende Produkte, die bereits in Verkehr gebracht wurden, können weiterhin auf dem Markt bleiben.
- Europäisch harmonisierte Normen sind verpflichtend anzuwenden.
- Mitgliedsstaaten können obligatorische Pfandsysteme einführen oder Hersteller verpflichten, überschüssige und unverkaufte Produkte zurückzunehmen.
Im Block „Glas“ ging es ebenfalls um Nachhaltigkeit, denn Michael Elstner (BF, Bundesverband Flachglas) berichtet über den aktuellen Stand von Glas in der Kreislaufwirtschaft und über Recyclingprozesse, die kontinuierlich verbessert werden. Carolin Lamprecht (ift) gab Tipps zu praktischen und baurechtlichen Aspekten beim Einsatz von Glas in Verkehrsbereichen bei Türen und Fenstern. Ein Schwerpunkt lag auf der Information, wie und wo der Verkehrsbereich definiert wird. Grundsätzliche Definitionen finden sich in der Musterbauordnung (§ 37 MBO), der DIN 18008 (Abs. 5.1.4), Sonderbauvorschriften für Schulen, Gaststätten, Versammlungsstätten u.a. sowie der Arbeitsstättenverordnung. Diese müssen zwar vom Planer vorgegeben werden, aber dennoch wird vom Glashersteller als kompetentem Baubeteiligten eine Hinweispflicht erwartet, so dass dieser sich auch kundig machen sollte. Nachfolgend wurde an konkreten Beispielen der Ablauf einer Risikobeurteilung gezeigt, die auch in der Infoschrift „Verkehrssicherheit bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“ erklärt wird.
Prof. Dr. Geralt Siebert (Universität der Bundeswehr München) informierte ausführlich über die vielen Details einer Glasbemessung von Mehrscheiben-Isolierglas, insbesondere über
- die Berücksichtigung eines geänderten kmod, der nach einer allgemeinen Bauartgenehmigung des DIBt und nach dem in Arbeit befindlichem Eurocode Glas (DIN EN 19100) auch größer gewählt werden kann als in der DIN 18008 und damit zu günstigeren Bemessungen führt.
- Regelungen der neuen DIN 18008:2024 zur Ausführung von punktförmig gelagerten Verglasungen (Grenzen/Geometrie und Erweiterung des vereinfachten Verfahrens zum Nachweis von Senkkopfhaltern) sowie Regelungen und Bemessung der Bohrungsabstände u.a.
- Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen gemäß DIN 18008:2024, mit Ergänzungen zu den Kategorien A und B.
- Redaktionelle Änderungen für Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen und deren Instandhaltungsmaßnahmen
Über einen anderen Sicherheitsaspekt informierte Andreas Schmidt (ift), der die neue ift-Richtlinie „Vandalismus“ vorstellte, in der Anforderungen an Bauelemente beschrieben werden, die Vandalismus trotzen können. Vorprüfungen an einbruchhemmenden Fenstern, Verglasungen und Türen, die vom ift Rosenheim gemeinsam mit den Firmen Sälzer und Timm-Fensterbau durchgeführt wurden, zeigten deutlich, dass beim Vandalismus gänzlich andere Belastungen auftreten als bei der Einbruchprüfung. Denn Vandalismusangriffe sind nicht still und heimlich wie ein Einbruchversuch, sondern die Täter treten gemeinsam und öffentlich in Aktion. Der Angriff erfolgt dabei massiv mit allen „Werkzeugen“, die gerade verfügbar sind. Das reicht von Pflastersteinen über Eisenstangen von Baustellen oder Verkehrsschildern bis hin zu Müllcontainern als „Ramme“. Im weiteren Verlauf der Richtlinienentwicklung wurden dann die Werkzeuge, das typische Verhalten der Täter sowie mögliche Gefährdungsklassen definiert. Die Tätergruppen beim Vandalismus agieren eher spontan, aus der Masse heraus ohne Angst, beobachtet, gefilmt oder belangt zu werden und agieren trotz Polizeipräsenz mit massiver Gewalt. Es geht den Tätern meistens um Zerstörung (Bushaltestellen, Werbeträger, Kraftfahrzeuge, Einrichtungen, Fassaden etc.), aber auch darum durch die zerstörten Bauteile in ein Gebäude einzudringen, um dort weitergehende Gebäudeschäden (z.B. durch Brandstiftung mit Brandsätzen etc.) zu verursachen oder zu plündern. Die gezeigten Videos von Vandalismusangriffen zeigten eindrucksvoll, mit welcher brachialen Gewalt ein Fenster oder eine Tür aufgebrochen wird, um in ein Haus eindringen zu können. Insbesondere die Zusammenarbeit von mehreren „Vandalen“ stellt die Bauelemente vor große Herausforderungen. Die ift-Richtlinie EI-06/1 „Vandalismusresistente Bauelemente und Einrichtungen“ (Entwurf) definiert die Prüfverfahren (Wurf-, dynamische und manuelle Prüfung), die Klassifizierung nach Tätergruppen, Schadensrisiko und Eintrittswahrscheinlichkeit von Klasse 1-5, die zugehörigen Widerstandsklassen sowie Einsatzempfehlungen. Die Richtlinie befindet sich in der finalen Abstimmung und wird im Rahmen der ift-Sonderschau auf der BAU 2025 zusammen mit zwei zertifizierten Bauelementen (Sälzer und Timm-Fensterbau) präsentiert. Mit dieser neuen Möglichkeit der Klassifizierung können Bauelemente ausgewählt und ausgeschrieben werden, mit denen sich gefährdete Gebäude (Einkaufsstätten, öffentliche Gebäude etc.) vor Vandalismus besser schützen lassen.
Damit haben sich die Rosenheimer Fenstertage erfolgreich der Herausforderung gestellt aus der Informationsflut die Aspekte herauszufiltern, die für die Entscheider der Fenster- und Fassadenbranche relevant sind, weil Anforderungen zu erfüllen sind und Chancen genutzt werden können. Neben den Vorträgen gab es natürlich genügend Zeit und Raum für den Dialog mit den ift-Expertinnen und -Experten im Meeting Point und das passende Ambiente für den Austausch der Gäste untereinander – ob im Kongresszentrum oder beim beliebten bayerischen Festabend am Mittwoch.