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Müssen Innentüren zum Boden abgedichtet werden?
Holz- und Holzwerkstoffzargen sollten nicht von unten her feucht werden, um das Aufquellen und Beeinträchtigungen des visuellen Erscheinungsbilds bzw. Beschädigungen an den Decklagen (Furnier) zu vermeiden. Dies kann erreicht werden, indem bei der Montage unten eine ca. 3 mm breite Fuge durch Unterlegen eines Distanzstreifens hergestellt wird, die anschließend mit elastischem Dichtstoff abgedichtet wird (Bild 1). Dies gilt insbesondere für Bodenbeläge aus Naturstein und Fliesen, aber auch für Parkettböden, die feucht gereinigt werden.
Normativ findet sich hierzu in DIN 68706-2 eine verbindliche Vorgabe. Dort heißt es im Abschnitt 5 Einbau: „Beim Einsatz von Zargen auf Fußbodenbelägen, die feucht gepflegt werden können, ist die Fuge zwischen Zarge und Fußbodenbelag beim Einbau gegen Feuchteeintritt zu schützen, z. B. durch Verfugen mit einer dauerelastischen Masse.“

Wie stark darf die Innentür „aus dem Wasser“ sein (Abweichung aus der Lotrechten)?
Innentüren sind grundsätzlich waagerecht, lotrecht und fluchtgerecht einzubauen. Eventuelle Abweichungen von dieser Forderung sind schriftlich zu vereinbaren, wobei die Genauigkeit der Wasserwaage zu berücksichtigen ist. Die maximal zulässigen Toleranzen für Abweichungen von der Lotrechten und der Horizontalen betragen bis 3,00 m Elementlänge 1,5 mm/m, jedoch höchstens 3 mm/m. Die Funktion und das Erscheinungsbild dürfen nicht beeinträchtigt sein.
Weitere Informationen zum fachgerechten Einbau von Innentüren bietet auch das kostenlose ifz-info TU-02/2 „Innentüren richtig montiert".

Wie werden Beschädigungen (z. B. Risse) an sichtbaren Oberflächen von Innentüren geprüft?
Grundlage für die visuelle Beurteilung von Beschädigungen an sichtbaren Oberflächen von Innentüren ist die ift-Richtlinie HO-11/2 „Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien“. Sie gibt Hinweise zur Überprüfung sowie Bewertungsniveaus. Die Erfahrungen im ift-Sachverständigenzentrum zeigen, dass es immer häufiger zu Schadensfällen und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Bei der Prüfung visueller erkennbarer Fehler ist die Ansicht auf die Sichtfläche der fertig montierten Innentür maßgebend und in einem Abstand von ca. 1,5 m zur betrachteten Ebene des Elementes vorzunehmen – also aus einem Betrachtungswinkel, der der üblichen Raumnutzung entspricht. Die Betrachtungshöhe beträgt ca. 1,7 m (Bild 2). Geprüft werden sollte unter Lichtverhältnissen, die denen des Tageslichts oder der üblichen Raumbeleuchtung entsprechen (Streiflicht, grelles Sonnenlicht sowie künstliche Beleuchtung und direkte Bestrahlung, beispielsweise durch Baustrahler, sind nicht zulässig!).