Fenstersanierung im Bestand

Chancen, Herausforderungen und Lösungen für Planung und Montage

Lesezeit: 10 Minuten

Der größte Hebel zur Erreichung der Klimaziele liegt in der Modernisierung des Gebäudebestands, durch die Reduzierung des Heizenergiebedarfs, Vermeidung hoher CO2 Emissionen beim Neubau (graue Energie für Beton etc.) und der Begrenzung des Flächenverbrauchs.

Haus, daneben Thermografieaufnahme von dem Haus
Bild 1: Die energetische Modernisierung von Fenstern, Türen und Fassaden ist durch gute Förderquoten, die Steigerung des Immobilienwertes sowie des Wohnkomforts eine attraktive Investition. (Bild © Ingo Bartussek – stock.adobe.com)

Zudem gibt es auch noch Förderungen für die energetische Sanierung der Gebäudehülle, insbesondere für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch. Zudem hat die Modernisierung und Aufwertung der eigenen vier Wände für die finanzstarken „Baby-Boomer“ eine große Bedeutung – hierbei steht der Fenstertausch an oberster Stelle. 

Die Herausforderung liegt bei der Modernisierung von Fenstern aber weniger auf der Fertigung, sondern der Beratung, Planung und Montage der Fenster. Neben der energetischen Optimierung durch neue Fenster müssen auch Aspekte wie Einbruchschutz, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit sowie der Schutz vor Klimaextremen wie Hitzewellen oder Hochwasser durch Starkregen berücksichtigt werden. 

Daher müssen bei einer zukunftsorientierten Fenstermodernisierung folgende Aspekte beachtet werden:

  1. Verbesserte Energieeffizienz der Gebäudehülle durch höheren Wärmeschutz, damit energieeffiziente Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien optimal zum Einsatz kommen kann.
  2. Bauprodukte müssen einfach austauschbar, die eingesetzten Materialien (Rahmen, Verglasung, Dichtung, Beschläge etc.) vollständig recycelbar und hierfür leicht trennbar sein (Circular Economy).
  3. Geringste C02-Emissionen bei Herstellung, Nutzung und Rückbau der Baustoffe.
  4. Die Zusammensetzung und die Eigenschaften der Materialien sollten für den gesamten Nutzungszeitraum einfach verfügbar sein (Datenbanken, QR-Code, Transponder etc.).
  5. Großer Anteil transparenter Flächen in Nord- und Mitteleuropa für eine gute Tageslichtqualität und optimale Nutzung der kostenlosen Sonnenenergie.
  6. Effektiver und adaptiver Sonnenschutz (Rollläden, Raffstores, Jalousien, schaltbare Verglasungen etc.), um während der Heizperiode solare Gewinne optimal zu nutzen und vor Überhitzung zu schützen (gtotal-Wert < 0,2).
  7. Einfach nutzbare Lüftungseinrichtungen (öffenbare Fenster), um die Bewohner mit Frischluft zu versorgen und durch Nachtkühlung eine Überhitzung der Räume zu vermeiden. Ergänzend sind für Fenster Sensoren und Aktoren mit Schutz/Warnung bei Regen und Wind sinnvoll.
  8. Intelligente (smarte) Anbindung an die Heiz- bzw. Haustechnik (Fenster auf – Heizung aus).
  9. Fenster und Türen im Keller und im EG müssen in kritischen Einbaulagen ausreichend vor Überschwemmungen durch lokalen Starkregen und drückendes Wasser schützen (Hochwasserhemmung).
  10. Die Konstruktionen und Materialien müssen resistenter gegen höhere Windlasten (Sturm) und Oberflächentemperaturen werden (bis zu 70 °C bei intensiver Sonneneinstrahlung und Hitzeperioden), insbesondere bei dunklen Oberflächen.

Entwicklung gesetzlicher Anforderungen

Um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen, müssten eigentlich die Anforderungen für den Gebäudebereich angepasst werden und sich an der EPBD (European Performance of Buildings Directive) orientieren. Aufgrund gestiegener Baukosten, verringerter staatlicher Finanzmittel und weiteren Einflüssen wurde die ursprünglich geplante Verschärfung des Wärmedämmstandards beim aktualisierten Gebäudeenergiegesetz aber komplett fallen gelassen und mit einer baldigen Änderung ist nicht zu rechnen. Allerdings wird die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO, 12/2024) konkrete Anforderungen an die Nachhaltigkeit stellen und beispielsweise eine Umweltproduktdeklaration für alle verwendeten Bauprodukte fordern.

Ein weiterer „Treiber“, der den Immobilien- und Baubereich still aber nachhaltig verändert, ist die EU-Verordnung 2020/852 „Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ auch als EU-Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) bekannt. Die Taxonomieregeln sollen die Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in ökologische und nachhaltige Investitionen lenken. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem und fordert transparente Informationen in den Geschäftsberichten, inwieweit Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben die ökologischen und nachhaltigen Ziele unterstützen. Berichtspflichtig sind Anbieter von Finanzdienstleistungen, kapitalmarktorientierte Unternehmen (Börse), große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, mit einer Bilanzsumme von mind. 20 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse von mind. 40 Millionen Euro und mit mind. 250 Beschäftigten. Eine Investition oder Wirtschaftstätigkeit gilt nach Artikel 3 der EU Tax-VO als ökologisch nachhaltig, wenn diese einen wesentlichen Beitrag für eines oder mehrere Umweltziele leistet und kein Umweltziel beeinträchtigt (s. Bild 2). 

Das Schaubild zeigt drei Kriterien für Wirtschaftsaktivitäten in Zahnrädern. Außerdem werden sechs Umweltziele aufgelistet. Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 261-2150.
Bild 2: Übersicht über Ziele und Kriterien der EU-Taxonomie (Quelle: ift Rosenheim)

Eine detaillierte Festlegung der technischen Bewertungskriterien erfolgt in der delegierten Rechtsverordnung EU-2021/2139 vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der EU Tax-VO. Hierbei werden im Baubereich konkrete Angaben definiert, was als „Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz“ gilt, beispielsweise:

  • Der Primärenergiebedarf (PEB) neuer Gebäude muss mindestens 10 % unter dem Standard von Niedrigstenergiegebäuden (Passivhaus/KfW 40) liegen.
  • Gebäuderenovierungen müssen zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs um mind. 30 % führen und durch eine detaillierte Gebäudeaufnahme oder ein Energieaudit bestätigt werden. Durch die Sanierung sollen Ressourceneffizienz, Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Demontagefähigkeit erhöht und somit Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit verbessert werden. Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen wie beim Neubau.
  • Beim Erwerb und Eigentum von Gebäuden müssen die vor dem 31. Dezember 2020 errichteten Gebäude der Energieeffizienzklasse Klasse A entsprechen oder zu den oberen 15 % des nationalen oder regionalen Gebäudebestands zählen (Nachweis notwendig). Für Gebäude ab dem 1.1.2021 gelten die Anforderungen für Neubauten.
  • Verbesserung der Klimaresilienz, also besserer Schutz vor Hitzestress/Hitzewellen, Zyklon/Hurrikan/Taifun/Tornado, Stürmen (einschließlich Schnee-, Staub- und Sandstürme), Änderungen der Niederschlagsmuster und -arten (Regen, Hagel, Schnee/Eis) sowie Hochwasser mit Überschwemmungen gemäß Angaben in Anlage A.
  • Austausch vorhandener Fenster und Türen durch neue energieeffiziente Fenster und Außentüren, an die aber keine detaillierten quantitativen Anforderungen gestellt werden.
  • Gebäude müssen nach Fertigstellung auf Luftdichtheit und thermische Integrität geprüft und das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial muss berechnet werden.
  • Neubauten dürfen nicht mehr auf Acker- und Kulturflächen mit mittlerer bis hoher
  • Baustoffe, mit denen Bewohner in Berührung kommen können, dürfen max. 0,06 mg Formaldehyd pro m³ und max. 0,001 mg andere krebserregende flüchtige organische Verbindungen emittieren.
  • Während der Bau- oder Wartungsarbeiten müssen Maßnahmen zur Verringerung der Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen getroffen werden.
  • Wird eine bestehende Gebäudehülle mit einer Wärmedämmung versehen, muss von einer für Asbesterkennung geschulten Fachperson eine Gebäudeaufnahme durchgeführt werden.
  • Installation, Wartung und Reparatur von Systemen zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung, Systemen für Gebäudeenergiemanagement, Beleuchtungssteuerungs- und Energiemanagementsystemen.
  • Installation, Wartung und Reparatur von Photovoltaiksystemen, solarbetriebenen Warmwasserpaneelen, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, Wärme- oder Elektroenergiespeichern, Wärmetauscher-/rückgewinnungssystemen (Lüftung) inkl. der dazugehörigen technischen Ausrüstung.
  • Vermeidung von Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung von ausgewiesenen Gefahrstoffen, Chemikalien und Umweltverschmutzung.

Die Auswirkungen der Tax-VO zeigen sich immer deutlicher bei den Investitionen in Immobilien struktureller Investoren (Fonds, Banken, Aktiengesellschaften etc.), beispielsweise bei Büro-, Verwaltungs-, Firmen- oder neuen Wohngebäuden. Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen ihre Investments in und für Immobilien nun den Kriterien der Tax-VO anpassen, Gebäude mit schlechter Energieeffizienz rechtzeitig verkaufen und bevorzugt Gebäude der Energieeffizienzklasse „A“ kaufen oder mieten. Auch Banken müssen bei der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen darauf achten, dass die Gebäude nach der Sanierung die Tax-VO erfüllen. Daraus entsteht für Gebäude mit schlechtem Energiestandard ein enormer Sanierungszwang, denn nur wenige Bestandsgebäude werden die Kriterien erfüllen – alles abzureißen ist auch keine nachhaltige Lösung. 

Die Tabelle zeigt die verschiedenen Angebotspreise für Einfamilienhäuser sortiert nach Baualter und Energieeffizienzklasse. Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 261-2150.
Bild 3: Wertverlust nach Energieeffizienzklasse und Alter gemäß einer Studie von Immoscout 7/2024 (Quelle: ImmoSocut24, https://www.immobilienscout24.de/unternehmen/news-medien/news/default-title/so-stark-wirkt-sich-die-energieeffizienzklasse-auf-hauspreise-aus/)

Dramatisch wird es für Immobilienbesitzer oder Erben, wenn sie eine Immobilie mit schlechter Energieeffizienzklasse (E – H) verkaufen wollen. Nach einer aktuellen Analyse des Verkaufsportals ImmoScout24 aus 7/2024 ist bei Häusern mit Energieeffizienzklasse „H“ mit Abschlägen von 30 % (und mehr) zu rechnen. Dieser Wertverlust ist quasi das potenzielle Renovierungsbudget und eine sehr starke Motivation, in die bestehende oder ererbte Immobilie zu investieren, um einen besseren Verkaufspreis zu erhalten. Der Fenstertausch und die Dämmung eines Dachbodens sind hierbei oft einfache und schnelle Möglichkeiten, den Energiestandard und damit den Immobilienwert zu verbessern.

Montage

Um eine Fenstermodernisierung erfolgreich durchzuführen, müssen die Besonderheiten im Bestandsbau beachtet werden. Die fachgerechte Fenstermontage im Altbau ist bei Fensterherstellern aber ein eher „ungeliebtes Kind“, so dass bei der Auswahl der Anbieter auf entsprechende Kompetenz bei der Montage sowie der praktischen Umsetzung der Vorgaben zur Mindestlüftung nach DIN 1946-6, zum Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 oder zum sommerlichen Wärmeschutz geachtet werden sollte.

Foto eines Fensters beim Einbau.
Bild 4: Beim Fenstertausch im Bestand ist die Umsetzung der technischen Anforderungen schwieriger als beim Neubau und verlangt vom ausführenden Betrieb Kompetenz und Erfahrung (Bild: ift Rosenheim)

Praxistipps Montageplanung

Aus der Analyse von Schadensfällen der letzten 15 Jahre ergeben sich folgende Praxistipps die bei der Kalkulation, Angebot und die Ausführung der Fenstermontage im Altbau helfen:

  1. Details zum Untergrund der Außenwand und zur Fugenbreite können in der Angebotsphase meistens nicht erkannt werden und treten teilweise erst bei der Demontage der Altfenster zu Tage. Es sollte ein Standardfall definiert, kalkuliert und angeboten werden. Notwendige Zusatzmaßnahmen können als Alternativposition (z.B. Wiederherstellung von Putz, Leibung, aufwändige Befestigung etc.) angeboten werden.

  2. Die Demontage der Bestandsfenster ist kein „Abriss“, sondern Bestandteil der Fenstersanierungsmaßnahme. Dieser muss mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt werden, um Beschädigungen an den angrenzenden Bauteilen und Oberflächen auszuschließen. 

  3. Die Eigentümer sind vorab zu informieren, wenn sich durch neue Fenster eine Verkleinerung der Glasflächen ergibt.

  4. Hinweis, dass mit dem Fenstertausch auch die energetische Sanierung angrenzender Bauteile sinnvoll bzw. bauphysikalisch notwendig ist, beispielsweise die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen oder der Fensterleibungen.

  5. Die Fenstersanierung wird in bewohnten Einheiten ausgeführt, so dass die Monteure sich korrekt und sauber verhalten müssen, aber ihrerseits auch keine „Privatsphäre“ wie bei Neubauten haben. Das soziale Umfeld während der Arbeiten (Zustand der Wohnungen bzw. allgemeine Wohnsituation) kann für die Monteure psychologisch bedrückend sein und muss thematisiert werden, um das Arbeitsergebnis nicht zu beeinträchtigen.

  6. Es ist zu ermitteln, wie die Maßnahmen ohne Beeinträchtigung der Bewohner durchgeführt werden können. Bei der Fenstersanierung in größeren Mietobjekten ist die Zugänglichkeit zu organisieren und der zeitliche Ablauf der Maßnahme genau zu planen. Gleichzeitig sind Staub und Schmutzanfall möglichst zu vermeiden, da die Maßnahme häufig im bewohnten Umfeld stattfindet und der Raumabschluss zum Arbeitsende sicherzustellen ist (temporäre Schließung der Fensteröffnung durch Folien, Platten etc.).

  7. Oft ist der Fenstermonteur der einzige Handwerker, der neben der Demontage der Altfenster und der Montage der Neufenster auch kleinere Reparaturarbeiten wie zum Beispiel Nachputzarbeiten durchführt. Hier sind echte „Allrounder“ gefragt! Eine Reparatur beschädigter Holztäfelung, Fliesen, Tapeten, Putzflächen etc. ist oft nicht ohne optische Beeinträchtigung möglich. 

  8. Die Befestigung des neuen (und oft schwereren) Fensters muss auch bei größeren Fugenbreiten 100 % sicher halten.

  9. Die Abdichtungslagen müssen oft „in der Rahmenebene“ oder mit sehr stark reduzierten Haftbreiten ausgeführt werden, weil keine Putzarbeiten ausgeführt werden sollen. 

  10. Die Ausführung des Fenstertauschs erfordert im Allgemeinen neben den üblichen Fenstermontagewerkzeugen den Einsatz von leistungsstarken Absaugeinrichtungen, Montagefräsen für den Rückschnitt der alten Schlaudern/Krallen oder Bandsägen für das Beschneiden der alten Blendrahmen.

Das Bild thematisiert das Problem der "freien Schraublänge". Rechts daneben werden Lösungen und Probleme aufgelistet. Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 261-2150.
Bild 5: Die Ermittlung des Befestigungsgrundes (Außenwand) und die Auswahl
des geeigneten Befestigungssystems ist ein typischer Problembereich beim Fenster-tausch (Quelle: ift Rosenheim)
Zu sehen ist der Montageleitfaden und ein Ipad.
Bild 6: Der Montageleitfaden und der ift-Montageplaner bieten eine Vielzahl von Praxishilfen
zur Planung (inkl. baurechtlichen Nachweisen) sowie der Ausführung von Abdichtung,
Befestigung (Quelle: ift Rosenheim)

Das ift Rosenheim und der Verband Fenster und Fassaden (VFF) bieten für diese Aufgaben folgende Unterstützungen an:

  • Montageleitfaden mit einer Vielzahl von Praxishilfen zur Planung (inkl. baurechtlicher Nachweise) sowie der Ausführung von Abdichtung, Befestigung (https://shop.ift-rosenheim.de).
  • ift-Montageplaner zur Planung und Berechnung der bauphysikalischen Anforderungen (fRSI-Faktor) und Befestigung (https://www.ift-rosenheim.de/ift-montageplaner)
  • Weiterbildung zur ift-Montagefachkraft, zum Projektleiter sowie Seminare zu praktischen und aktuellen Problemen (https://www.ift-rosenheim.de/akademie/ift-montagefachkraft-fenster-und-aussentueren)
  • Einen Überblick über die Fördermittel und deren einfache Nutzung (Antrag) bietet der VFF-Fördermittelassistent (www.fenster-können-mehr.de/foerdermittel-assistent)

Herausforderung „Bauwerksabdichtung“

Fenstertüren bzw. „French-Doors“ prägen das Bild der modernen Architektur und damit ist die schwierige Schnittstelle zwischen Fenstermontage und Bauwerksabdichtung nahezu auf jeder Baustelle zu finden. Zwingend notwendig ist deshalb eine detaillierte Berücksichtigung objektspezifischer Anforderungen mit den erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen und baulichen Kompensationsmaßnahmen zur Sicherstellung einer dauerhaften und gebrauchstauglichen Funktion. Diese Problematik wird durch die zunehmenden Starkregenereignisse verschärft, weil der hohe Wasserstaudruck die Abdichtung stärker belastet. 

Wichtig ist eine definierte Übergabestelle zwischen den Gewerken für den „Standardeinbau“ sowie Anforderungen für die Ausnahmen beim vertieften Einbau, bei der normative Abdichtungshöhen unterschritten werden müssen, um beispielsweise eine barrierefreie Passierbarkeit zu erhalten. Als wichtige Kenngröße wird die „Maximale Wasseranstauhöhe (max. WAH)“ neu eingeführt, um eine klare Bemessungsgröße für Anforderungen und Prüfungen und damit die konstruktiven Lösungen zu erhalten. Diese „Wasseranstauhöhe“ ist auch die Trennlinie für die Anforderungen, denn unterhalb muss die Stauwasserdichtheit in Verbindung mit der Bauwerksabdichtung und oberhalb eine Schlagregendichtheit durch den Fensterbauer/-monteur sichergestellt werden.

Das Schaubild zeigt einen vertieften Einbau mit barrierefreier Ausführung und Beschriftung. Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 261-2150.
Bild 7: Prinzipielle Darstellungen eines vertieften Einbaus, rechts mit barrierefreier Ausführung (Bild Montageleitfaden von VFF und ift Rosenheim)

Literatur

  1. ift-Fachinformation KSB-01/2 Klimasicher bauen – Klimaanpassung + Klimaschutz mit klimaresilienten, recyclingfähigen und nachhaltigen Fenstern, Türen und Fassaden, ift Rosenheim, 01/2025 

  2. Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung. Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V., Frankfurt und ift Rosenheim (Institut für Fenstertechnik e.V.). Frankfurt, Rosenheim, 3/2024

  3. EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO), (12/2024)
  4. ift Fachinformation NA-02/4 Green Envelope – Nachhaltigkeit für Bauprodukte. ift Rosenheim, 7/2022

Portraitbild Jürgen Benitz-Wildenburg

Jürgen Benitz-Wildenburg

ift Rosenheim

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Benitz-Wildenburg leitet im ift Rosenheim den Bereich PR & Kommunikation. Als Schreiner, Holzbauingenieur und Marketingexperte ist er seit 30 Jahren in der Holz- und Fensterbranche in verschiedenen Funktionen tätig. Als Lehrbeauftragter, Referent und Autor gibt er seine Erfahrung weiter.

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