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Zertifizierung – Fenster + Außentüren + Vorhangfassaden – QM 320 SG
Systemgeber gehören zu den Ideenschmieden neuer Fenster- und Außentürkonstruktionen. Doch neben den technischen Grundlagen sind auch formale Aspekte zur CE-Kennzeichnung wie Vorgaben zur werkseigenen Produktionskontrolle zu beachten.
Zertifizierung – Einscheibensicherheitsglas (ESG) – QM 333
Einscheibensicherheitsglas (ESG) nach EN 12150 unterliegt einer CE-Kennzeichnung im sogenannten System 3. Der Hersteller ist eigenverantwortlich für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Das ift Rosenheim unterstützt hier mit einer privatrechtlichen Zertifizierung.
Zertifizierung – Heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas – QM 334
Heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas (ESG-H) nach EN 14179 unterliegt einer CE-Kennzeichnung im sogenannten System 3. Der Hersteller ist eigenverantwortlich für korrekte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Das ift Rosenheim unterstützt hier mit einer privatrechtlichen Zertifizierung.
Zertifizierung – Verglasungsklötze aus Kunststoff – QM 330
Die richtige Verglasung eines Fensters entscheidet über dessen einwandfreie und dauerhafte Funktion. Hierzu ist der Einsatz von Verglasungsklötzen erforderlich.
Zertifizierung – Teilvorgespanntes Kalknatronglas – QM 335
Teilvorgespanntes Einscheibensicherheitsglas (TVG) nach EN 1863 unterliegt einer CE-Kennzeichnung im sogenannten System 3. Der Hersteller ist eigenverantwortlich für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Das ift Rosenheim unterstützt hier mit einer privatrechtlichen Zertifizierung.
Zertifizierung – Duschabtrennungen – QM 331
Duschabtrennungen nach EN 14428 unterliegen einer CE-Kennzeichnung im sogenannten System 3. Der Hersteller ist eigenverantwortlich für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Das ift Rosenheim unterstützt hier mit einer privatrechtlichen Zertifizierung.
Zertifizierung – Verbund- + Verbundsicherheitsglas – QM 332
Verbund- und Verbundsicherheitsglas nach EN 14449 unterliegen einer CE-Kennzeichnung im sogenannten System 3. Der Hersteller ist eigenverantwortlich für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Das ift Rosenheim unterstützt hier mit einer privatrechtlichen Zertifizierung.
Zertifizierung – Fenster, Türen, Tore – EN 16034
Als notifizierte Stelle (Notified Body 0757) führt das ift Rosenheim Erstprüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Fenster, Türen und Tore nach EN 16034 durch.
Zertifizierung – Türen – Fähigkeit zur Freigabe – EN 14351-1
Als notifizierte Stelle (Notified Body 0757) führt das ift Rosenheim Erstprüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Außentüren nach EN 14351-1 mit der Fähigkeit zur Freigabe durch.
Zertifizierung – Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Innenanwendung) – QM 305
Aufgrund des Normungsstaus in Europa werden Innentüren noch national geregelt. Aufgrund des Normungsstaus in Europa werden Innentüren noch national geregelt. In einigen Ländern wird dabei als Nachweis ein Klassifizierungsbericht nach EN 13501-2 gefordert, was Nachweise entsprechend der Produktnorm EN 16034 voraussetzt.
Zertifizierung – ift FEM – QM 339
Bei der Berechnung von Wärmedurchgangskoeffizienten darf der Hersteller Eigenschaften, deren Ermittlung Aufgabe einer notifizierten Prüfstelle ist, mit Hilfe von tabellarischen Werten oder Berechnungen eigenverantwortlich ermitteln. Die Grundlage für die Ermittlung der Eigenschaften muss jedoch von der selben notifizierten Stelle überprüft werden.
Zertifizierung – Schlösser – QM 342
Schlösser gehören zu den wichtigsten Komponenten an einer Tür. Ohne das richtige Schloss sind die Funktionen und einige Leistungseigenschaften nach EN 14351-1 nicht gegeben. Auch das Zusammenspiel zwischen Schloss und weiteren Komponenten ist entscheidend.