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Zertifizierung – Baustoffe mit Anforderungen an das Brandverhalten
Als anerkannte PÜZ-Stelle (BAY 18) führt das ift Rosenheim Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für das Brandverhalten von Baustoffen nach Allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (AbP) durch.
Zertifizierung – Bänder für Feuerschutztüren – Federband und Konstruktionsband
Als anerkannte PÜZ-Stelle (BAY 18) führt das ift Rosenheim Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Federbänder nach DIN 18272 bzw. Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) durch.
Zertifizierung – Rauchschürzen / NRWG / Energieversorgung – EN 12101
Als notifizierte Stelle (Notified Body 0757) führt das ift Rosenheim Erstprüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Rauchschürzen nach EN 12101-1, natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nach EN 12101-2 oder Energieversorgungseinrichtungen nach EN 12101-10 durch.
Zertifizierung – Zargen für FSA – QM 303
Das Zertifizierungsverfahren QM 303 stellt die Konformität von Zargen für Feuerschutzabschlüsse in der Außenanwendung nach EN 16034-1 bzw. für Feuerschutzabschlüsse im Innenbereich nach allgemeiner bauaufsichtlicher Bauartgenehmigung sicher.
Zertifizierung – Rauchschutzabschlüsse – QM 302
Aufgrund des Normungsstaus in Europa werden Innentüren zur Verwendung als Rauschutzabschluss nach DIN 18095 weiterhin national geregelt. Die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen der Produkte erfolgt in Deutschland allein durch den Hersteller.
Zertifizierung – Feuerschutzabschlüsse – EAD (Innentüren Stahlblech)
Als notifizierte Stelle (Notified Body 0757) führt das ift Rosenheim Erstprüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Feuerschutzabschlüsse nach EAD 020029-00-1102 (Innentüren aus Stahlblech) durch.
Inspektion
Das ift Rosenheim arbeitet mit vielen internationalen Zertifizierungspartnern zusammen, um die Synergien einer ift-Zertifizierung mit einer kombinierten Überwachung dieser ift-Partner weiterzugeben.
Gutachten
Während der Planung, bei Herstellung und Montage, durch Einwirkungen im Nutzungszeitraum oder einfach nur durch den Zahn der Zeit können Mängel entstehen, die dann Auslöser für Bauschäden sind. Nicht selten erwachsen daraus Streitfälle, welche eine Einbindung eines spezialisierten Sachverständigen sinnvoll machen.