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Zertifizierung – Verbund- + Verbundsicherheitsglas – QM 332
Verbund- und Verbundsicherheitsglas nach EN 14449 unterliegen einer CE-Kennzeichnung im sogenannten System 3. Der Hersteller ist eigenverantwortlich für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Das ift Rosenheim unterstützt hier mit einer privatrechtlichen Zertifizierung.
Zertifizierung – Verbund-Sicherheitsglas
Als anerkannte PÜZ-Stelle (BAY 18) führt das ift Rosenheim Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Verbund-Sicherheitsglas (VSG) nach Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) durch.
Zertifizierung – Türen – Fähigkeit zur Freigabe – EN 14351-1
Als notifizierte Stelle (Notified Body 0757) führt das ift Rosenheim Erstprüfungen, Überwachungen und Zertifizierungsleistungen für Außentüren nach EN 14351-1 mit der Fähigkeit zur Freigabe durch.
Zertifizierung – Elektromechanische Schlösser – EN 14846
Elektromechanische Schlösser und Schließbleche
Inspektion
Das ift Rosenheim arbeitet mit vielen internationalen Zertifizierungspartnern zusammen, um die Synergien einer ift-Zertifizierung mit einer kombinierten Überwachung dieser ift-Partner weiterzugeben.
Prüfung – Einbruchhemmende Nachrüstprodukte – DIN 18104-1, DIN 18104-2
DIN 18104-1 legt die Anforderungen für einbruchhemmende aufschraubbare Nachrüstprodukte fest, DIN 18104-2 die Anforderungen für im Falz eingelassene Nachrüstprodukte.
Prüfung – Einbruchhemmung von Toren – DIN/TS 18194
DIN/TS 18194 legt die Anforderungen für einbruchhemmende Tore der Klassen RC1 bis RC6 fest. Die Prüfungen erfolgen nach den Normen DIN EN 1628, DIN EN 1629 und DIN EN 1630.
Prüfung – Enhanced security performance requirements for doorsets and windows in the UK – PAS 24
Die Prüfung nach PAS 24 ist Voraussetzung, damit Fenster und Türen auf dem britischen Markt verwendet werden können.
Gutachten
Während der Planung, bei Herstellung und Montage, durch Einwirkungen im Nutzungszeitraum oder einfach nur durch den Zahn der Zeit können Mängel entstehen, die dann Auslöser für Bauschäden sind. Nicht selten erwachsen daraus Streitfälle, welche eine Einbindung eines spezialisierten Sachverständigen sinnvoll machen.