Das Schaubild zeigt die unterschiedlichen Wege (Prüfungen) bei Baubeschlägen für Brandschutz für CE-Kennzeichnung und Zulassung.

Beschlag – What’s new?

Zulassungen ein Stolperpfad? HPS in der Praxis

Lesezeit: 4 Minuten

Im Bereich der Baubeschläge gab es in letzter Zeit Änderungen und dadurch ausgelöst Unsicherheiten, was notwendig ist, um Baubeschläge in Verkehr bringen zu dürfen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zum aktuellen Stand.

Zulassung oder CE-Kennzeichnung?

Sehr vereinfacht beides, je nachdem, unter welche Produktnorm ein Baubeschlag fällt. Etwas konkreter ausgedrückt: Es gibt Baubeschläge, für die harmonisierte Normen vorhanden und die durch diese klassifizierbar sind und somit CE-gekennzeichnet werden können und müssen, und jene, für die das nicht möglich ist. Diese Baubeschläge benötigen für Deutschland eine Zulassung.

In der Vergangenheit wurde für einige dieser Baubeschläge ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) ausgestellt, und der jeweilige Baubeschlag konnte somit in Verkehr gebracht werden. Durch den Wechsel von der Bauregelliste auf die MVV TB kam es in Deutschland zum Wegfall der AbPs für Baubeschläge, für die keine CE Kennzeichnung möglich ist. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass eben nun für diese ungeregelten Baubeschläge Zulassungen notwendig sind.

Die Wege zu einer Zulassung oder CE-Kennzeichnung sind zwar ähnlich, aber unterscheiden sich aber mitunter deutlich (s. Bild 1). Im Gegensatz zu den Prüfmöglichkeiten für CE-gekennzeichnete Baubeschläge sind für Zulassungen im Bereich Brandschutz Prüfungen nach EN 1634-2 nicht zulässig. Dazu kommt, dass für eine Zulassung auch Anforderungen an Rauchschutz und Dauerfunktionstüchtigkeit gestellt werden. Dazu ist es notwendig, das Prüfprogramm mit dem DIBt abzustimmen. Dieses gibt vor, welche Prüfungen für eine Erlangung einer bauaufsichtlichen Zulassung notwendig sind.

Das Schaubild zeigt die unterschiedlichen Wege (Prüfungen) bei Baubeschlägen für Brandschutz für CE-Kennzeichnung und Zulassung.
Bild 1: Unterschiedliche Wege für CE Kennzeichnung und Zulassung

Bei Baubeschlägen, die CE-gekennzeichnet werden können, gibt es in den Klassifizierungsnormen klare Angaben, welche Prüfungen für die Erlangung der gewünschten Klasse notwendig sind. Hier wird die Eignung für die Verwendung an Rauchschutztüren normalerweise mit einer positiven Brandprüfung erreicht. Diese können in vielen Fällen auch nach EN 1634-2 erfolgen.

Da für die Brandschutzbeschläge oft mehrere Prüfungen notwendig sind – es gibt unterschiedliche Türarten und unterschiedliche Klassifizierungen für Feuerschutzabschlüsse – bietet sich ein HPS (Hardware Performance Sheet – Leistungsbescheinigung für Baubeschläge) zur Aufbereitung der Prüfergebnisse an.

Das Schaubild zeigt die möglichen Prüfberichte mit Normen, die für ein HPS notwendig sind
Bild 2: Mögliche Prüfberichte für ein HPS

HPS in der Praxis

Das HPS ist in EN 16035 geregelt. Es soll für die nach EN 16034 CE-gekennzeichneten Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (FSA und RSA) die Austauschbarkeit auf Basis des Vergleichs eines geprüften Beschlags mit dem auszutauschenden Beschlag ermöglichen.

Da die Produktnorm für Innentüren leider noch auf sich warten lässt und aktuell niemand eine Prognose für ein Inkrafttreten wagt, mag der eine oder andere meinen, dass damit auch das HPS gestorben ist. Aber mitnichten, es gibt ja Feuerschutzabschlüsse, die CE-gekennzeichnet werden: und zwar die Außentüren. Diese werden nach EN 14351-1 CE-gekennzeichnet und unterliegen für die Austauschbarkeit von Materialien und eben auch Beschlägen den Regeln des erweiterten Anwendungsbereichs. Auch werden in einigen Ländern nationale Zulassungen für Innentüren auf Basis von Klassifizierungsberichten mit Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich herangezogen.

Gerade im Bereich der Baubeschläge ist es für die Hersteller von Feuerschutzabschlüssen von großer Bedeutung, nicht alles selbst prüftechnisch nachweisen zu müssen. Hier hat sich das HPS als Werkzeug für die schnelle Feststellbarkeit der Eignung bereits bewährt. Mit ihm können Prüfergebnisse vorgewiesen werden, ohne dass die zumeist vertraulichen Prüfberichte aus der Hand gegeben werden müssen (s. Bild2).

Aber auch für Werbezwecke bietet sich ein HPS an. Es kann kurz und bündig dargestellt werden, in welchen Türkonstruktionen die jeweiligen Beschläge geprüft wurden. Eine weitere Möglichkeit, die ein HPS bietet ist, dass Produktfamilien zusammen ausgewiesen werden können.

Es ist natürlich auch möglich, Prüfungen für den Nachweis der Brandschutztauglichkeit nach EN 1634-2 (also Prüfungen im Kleinmaßstab) in ein HPS aufzunehmen. Ein HPS bietet somit einige nützliche Anwendungsbereiche, auch wenn es noch nicht für alle Arten von Beschlägen sinnvoll ist.

Ein kleiner Ausblick: EN 16035 wird derzeit überarbeitet. Es wird sich zeigen, ob es dabei zu einer Aufwertung des HPS von der reinen Sammlung von Prüfberichten zu einem eigenständigen Nachweis für die Eignung von Beschlägen für Feuer- und Rauchschutzabschlüssen kommt.

Fazit

Alles anders oder doch wieder gleich? Die Antwort darauf ist leider nicht so einfach. Hier kommen die Prüfstellen bzw. Notifizierenden Stellen ins Spiel. Diese unterstützen die Beschlagshersteller auf dem Weg, ihre jeweiligen Baubeschläge in den Handel zu bringen.

 

Literatur

  1. EN 1634-2
    Feuerwiderstandsprüfungen und Rauchschutzprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster und Baubeschläge – Teil 2: Charakterisierungsprüfung zum Feuerwiderstand von Baubeschlägen
    Beuth Verlag GmbH, Berlin
  2. EN 16035
    Baubeschläge – Leistungsbeschreibung - Identifizierung und Zusammenfassung der Prüfnachweise zur Unterstützung der Austauschbarkeit von Baubeschlägen für die Anwendung an feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Toren, Türen und/oder zu öffnenden Fenstern
    Beuth Verlag GmbH, Berlin
  3. EN 16034
    Türen, Tore und Fenster – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften
    Beuth Verlag GmbH, Berlin
  4. EN 14351-1
    Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren
    Beuth Verlag GmbH, Berlin

Erich Muders

ift Rosenheim

Dipl.-Ing. Erich Muders ist seit 2011 Mitarbeiter am ift Rosenheim. Er ist seit 2017 in der Notifizierten Produktzertifizierungsstelle in Nürnberg mit Themen rund um die Zertifizierung und Zulassung von Feuerschutzabschlüssen, Verglasungen usw. betraut. Zusätzlich beschäftigt er sich mit den Themen rund um Feuerschutz-Beschläge. Darüber hinaus ist er ist er als Ausbilder für Brandschutzprüfer und als Referent für das ift Rosenheim tätig

Lösungen aus diesem Themenbereich

Artikel aus diesem Themenbereich