Das Foto stellt allgemein symbolisch eine Schublade mit Normen dar.

Änderungen in der EN 15804 für EPDs

Neue Version der EN 15804 für Typ-III-Umweltdeklarationen von Bauprodukten, -leistungen und -prozessen

Lesezeit: 1 Minute

EN 15804 gibt das einheitliche Format für EPDs im Bausektor vor und ist inter-nationaler Kommunikationsstandard zwischen den verschiedenen Interessens-parteien. Im April 2020 wurde nun EN 15084:2012+A2:2019 veröffentlicht, welche EN 15084:2012+A1:2013 ersetzt.

Im Zuge der Normänderung wurde u. a. folgende Anpassung vorgenommen: Zusätzlich
zu den bisherigen betrachteten Lebenszyklus-phasen in einer Umweltproduktdeklaration (EPD) ist es nun auch verpflichtend das Lebensende darzustellen. Darunter fallen die Entsorgungsphase und die Vorteile und Belastungen außerhalb der Systemgrenzen. Im Detail werden dabei nun der Abbruch, der Transport zu Müllaufbereitungs- bzw. Müll-entsorgungsstellen, die Abfallbewirtschaftung sowie die Deponierung betrachtet. Außerdem sind das Wiedergewinnungs-, Rückgewin-nungs- und Recyclingpotenzial darzulegen. Da hierdurch die Entsorgungsmöglichkeiten der Produkte eine höhere Priorität in den EPDs erhalten hat, wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung erkannt hat.

Eine weitere Anpassung ist, dass neue und erweiterte Wirkungskategorien betrachtet werden:

  • Globales Erwärmungspotenzial durch Übertragung und Emissionen durch fossilen Kohlenstoff
  • Globales Erwärmungspotenzial durch Übertragung und Emissionen durch biogenen Kohlenstoff
  • Wasserknappheit

Außerdem sollen Landnutzungsänderungen besser berücksichtigt und transparenter gemacht werden. Als Folge daraus wird die Umweltkategorie „Globales Erwärmungspotenzial durch Übertragung und Emissionen durch Landnutzung und Landnutzungsänderung“ eingeführt. Das gesamte Treibhauspotenzial berechnet sich nun wie folgt:

GWP total = GWP fossil + GWP biogen + GWP Landnutzung

 

Das Eutrophierungspotenzial wird zukünftig in drei Wirkungskategorien aufgeteilt:

  • Eutrophierungspotenzial Land
  • Eutrophierungspotenzial Süßwasser
  • Eutrophierungspotenzial Salzwasser

Ferner wird auch ein besonderes Augenmerk sowohl auf die Deklaration des biogenen Kohlenstoffgehalts im Produkt als auch in der dazugehörenden Verpackung gelegt.

Folgende Wirkungskategorien können künftig optional in der EPD aufgeführt werden:

  • Humantoxizität, kanzerogene Wirkung
  • Humantoxizität, nicht kanzerogene Wirkung
  • Ökotoxizität (Süßwasser)
  • Mit der Landnutzung verbundene Wirkungen/Bodenqualität
  • Feinstaubemissionen
  • Ionisierende Strahlung (menschliche Gesundheit)

Die Darlegung der aufgezeigten Wirkungskategorien ist im Hintergrundbericht jedoch obligatorisch.

Kontakt für Fragen zur Normänderung, zu EPDs etc. oder zu konkreten Projekten: nachhaltigkeitspam prevention@ift.rosenheim.de

Literatur

EN 15084:2012+A2:2019
Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte.
Beuth Verlag GmbH, Berlin

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