Verklebung von gestützten und ungestützten Structural-Sealant-Glazing-Systemen auf Grundlage von technischen Kundendokumentationen
Die Verklebung der Verglasung auf Basis der ETAG 002 gehört zu den wichtigsten Schritten bei der Herstellung einer SSG-Fassade.
Eine SSG-Fassade ist nach ETAG 002 zertifizierungspflichtig – als Grundlage dient eine europäisch technische Zulassung (ETA). Die Verantwortung trägt der Fassadenhersteller. Klebende Stellen werden als Teil des Produktionsprozesses angesehen, wobei der Fassadenhersteller diesen Produktionsschritt im Rahmen seiner Zertifizierung sicherstellen und dokumentieren muss.
Es gibt allerdings auch Fassadenausführungen, die nicht baurechtlich geregelt sind, sondern auf Grundlage von technischen Kundendokumentationen ausgeführt werden. Diese Dokumentationen fordern teilweise eine Überwachung über die Ausführung der Klebung, was durch eine ift-Überwachung bestätigt werden kann.
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