GR Glas und Rahmen, 12.05.2009Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 wird im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Gegenüber der Vorgängerversion von 2007 wird im Wesentlichen die Anforderung an den Primärenergiebedarf um 30 % reduziert und der mittlere U-Wert der zu verwendenden Bauteile um 15 % vermindert. Es ändert sich aber auch das Berechnungsverfahren, so dass die Detailvergleiche kaum möglich sind: in Wohngebäuden wird z. B. nun auch das Referenzgebäudeverfahren angewandt. Es ergeben sich daher für Fenster und Fassaden auch erhöhte Anforderungen an die Wärmedämmeigenschaften, viele Konstruktionen sind zu verbessern. Große Fensterflächen in Wohngebäuden sind nur möglich, wenn die Wände geringere U-Werte als das Referenzgebäude haben.
Das Bundeskabinett hat am 18.03.09 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit den Maßgaben des Bundesrates vom 06.03.2009 beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird für April erwartet, so dass die EnEV 2009 voraussichtlich im Oktober in Kraft treten kann. Im Folgenden werden die konkreten Auswirkungen der EnEV 2009 für Fenster, Fassaden und Verglasungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Neubau und Sanierung analysiert sowie die Änderungen zur Vorgängerversion vorgestellt. Eine zentrale Änderung ergab sich auch beim Berechnungsverfahren selbst.
Auswirkungen der EnEV 2009 für Fenster, Fassaden und Verglasungen - [76 KB]


