Das Foto zeigt ein gut wahrnehmbares Innentürelement durch kontrastreiche Farbgebung (Rahmen und Griffe dunkel, Türblatt hell).

Visuelle Barrierefreiheit an Türen

Orientierungshilfen bei Sehbehinderung

Lesezeit: 2 Minuten

In den meisten Bundesländern sind die Normen zum barrierefreien Bauen – DIN 18040 Teil 1 und 2 – inzwischen mit einigen Modifikationen als „Technische Baubestimmungen“ eingeführt und somit verbindlich zu beachten.

Teil 1 regelt Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen. Die für die Orientierung in einem Gebäude wichtigen Informationen können durch Sehen (visuell), durch Hören (auditiv) und durch Fühlen/Tasten (taktil) aufgenommen werden.

Nachstehend werden Hinweise und Tipps bezüglich möglicher optischer Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen speziell rund ums Bauelement Tür gegeben.

Das Foto zeigt ein gut wahrnehmbares Innentürelement durch kontrastreiche Farbgebung (Rahmen und Griffe dunkel, Türblatt hell).
Bild 1: Gut wahrnehmbares Innentürelement
Vier Fotos zeigen Farbkontrast und Leuchtdichtekontrast bei Türgriffen: Oben: „Blau auf Blau“ kann ein gut sichtbarer Kontrast sein, wenn die Helligkeit der Farbtöne ausreichend unterschiedlich ist. Unten: Auffallende Farbkontraste sind nur gut sichtbar, wenn die Farbtöne unterschiedliche Helligkeiten aufweisen (Quelle: Dietmar Böhringer).
Bild 2: Farbkontrast und Leuchtdichtekontrast;
oben: „Blau auf Blau“ kann ein gut sichtbarer Kontrast sein, wenn die Helligkeit der Farbtöne ausreichend unterschiedlich ist.
unten: Auffallende Farbkontraste sind nur gut sichtbar, wenn die Farbtöne unterschiedliche Helligkeiten aufweisen (Quelle: Dietmar Böhringer)

Orientierungshilfen

Türen und ihre Bedienelemente müssen deutlich wahrnehmbar sein, d. h. auch, dass sich Bedienelemente von ihrem Umfeld abheben sollen. Speziell für Personen mit Sehbehinderungen (also auch viele ältere Menschen) ist eine Farbgebung mit einem möglichst hohen Leuchtdichtekontrast (Hell-Dunkel-Kontrast) notwendig. DIN 18040-1 fordert hierzu, dass die Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein muss, beispielsweise durch

  • taktil eindeutig erkennbare Türdrücker, Türblätter oder -zargen;
  • visuell kontrastierende Gestaltung, z. B. helle Wand/dunkle Zarge, heller Flügel/dunkle Hauptschließkante und Beschlag;
  • zum Bodenbelag visuell kontrastierende Ausführung von eventuell vorhandenen Schwellen.

Dabei darf der Farbkontrast nicht mit dem Leuchtdichtekontrast (= Hell-Dunkel-Unterschied) gleichgesetzt werden. Ein Farbkontrast kann den Leuchtdichtekontrast unterstützen, aber nicht ersetzen. Bei geringer Beleuchtung bzw. für farbenblinde Menschen ist der Hell-Dunkel-Unterschied notwendig, wie Bild 2 zeigt.

Die Orientierung sehbehinderter Personen innerhalb eines Gebäudes kann unter anderem auch durch stockwerksbezogene unterschiedliche Farbgebung der Türelemente verbessert werden.

Sicherheitsmarkierungen an Glastüren

Nicht gekennzeichnete Glastüren und großflächig verglaste Türen stellen in Hinblick auf ein mögliches „Dagegenlaufen“ nicht nur für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen eine Gefahrenstelle dar. Dies gilt vor allem für Glastüren in Fluren, weil der Verkehrsweg, auf dem man sich bewegt, erkennbar hinter der Tür weitergeht.

  • über die gesamte Glasbreite reichen;
  • visuell stark kontrastierend sind;
  • jeweils helle und dunkle Anteile (Wechselkontrast) enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen;
  • in einer Höhe von 40 bis 70 cm und von 120 bis 160 cm über der Oberkante des Fertigfußbodens angeordnet werden.
Das Foto zeigt eine Glastür ohne Sicherheitsmarkierungen, die in Hinblick auf ein mögliches „Dagegenlaufen“ eine Gefahrenstelle darstellt.
Bild 3: Eine Glastür ohne Sicherheitsmarkierungen stellt in Hinblick auf ein mögliches „Dagegenlaufen“ eine Gefahrenstelle dar.
Die schematische Darstellung zeigt visuelle Orientierung für Personen mit Sehbehinderungen durch mögliche Sicherheitsmarkierungen an einer Tür.
Bild 4: Visuelle Orientierung für Personen mit Sehbehinderungen durch mögliche Sicherheitsmarkierungen an einer Tür

Ein die Anforderungen erfüllender Wechselkontrast kann dabei auch durch Schriftzüge, Piktogramme, Logos u. ä. erreicht werden.

Weitere Informationen bietet der im Dezember 2017 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlichte Forschungsbericht „Visuelle Barrierefreiheit durch die Gestaltung von Kontrasten“.

Knut Junge

ift Rosenheim

Dipl.-Ing. (FH) Knut Junge ist seit 2002 am ift Rosenheim tätig. Er ist Mitarbeiter des ift-Sachverständigenzentrums sowie Mitglied in Normenausschüssen und Gremien für das barrierefreie Bauen.

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