Forschungsprojekt – Untersuchung über die Veränderung der Schalldämmung durch Kurzzeitprüfungen

entsprechend der gebrauchsmäßigen Nutzung

Ausgangssituation

 

Das Fenster gehört zu den Bauteilen, bei denen der Begriff „Gebrauchstauglichkeit" einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Die an Fenstern vorzunehmenden Prüfungen zur Beurteilung der Eignung haben diesem Umstand Rechnung zu tragen. So wurde beispielsweise bei der letzten Überarbeitung von DIN 18 055 „Fenster; Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und mechanische Beanspruchung; Anforderungen und Prüfung" im Jahr 1981 die mechanische Beanspruchung in den Prüfumfang aufgenommen, um eine sicherere Aussage über die Eignung einer Konstruktion treffen zu können.

Die Abhängigkeit zwischen der Dichtigkeit und der Schalldämmung eines Fensters ist seit langem bekannt. Gerade bei Güteprüfungen am Bau wird immer wieder deutlich, welche großen Auswirkungen nicht satt an den Dichtungen anliegende Flügel auf die Schalldämmung haben. Meistens läßt sich bei diesen Güteprüfungen jedoch nicht feststellen oder abgrenzen, ob die Verringerung der Schalldämmung eine Folge normaler, nutzungsbedingter Einflüsse oder einer von Anfang an unzureichenden Konstruktion und Verarbeitung ist.

Im Rahmen der Überarbeitung von DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau" soll auch die Eignungsprüfung zum Nachweis der geforderten Schalldämmung neu geregelt werden. In dem Entwurf von DIN 4109 Teil 2 vom Oktober 1984 sind entsprechende Vorschläge in Abschnitt 4 enthalten. Für Fenster, Fensterelemente, Türen, Rollkästen, Lüfter, Paneele und andere Außenwandelemente sollte die Eignungsprüfung I in funktionsfähigem Zustand nach simulierter Nutzung durchgeführt werden.

Fenster haben zweifellos innerhalb dieser Gruppe von gebrauchsfertigen Bauteilen die größte Bedeutung. Da in der noch gültigen Fassung von DIN 4109, Ausgabe September 1962, keine Anforderungen an Fenster enthalten sind, wurden in dieser Norm auch keine Eignungsprüfungen von Fenstern im Hinblick auf ihre Schalldämmung gefordert. Man behalf sich deshalb mit sogenannten Baumusterprüfungen, die gemäß DIN 52 210 Teil 3 bauakustische Qualitätsprüfungen an einem Baumuster in einem Prüfstand nach DIN 52 210 Teil 2 darstellen. Hierbei wird das schalltechnische Verhalten eines Bauteils erfaßt, ohne daß die Prüfung zum Nachweis der Eignung nach DIN 4109 dienen soll.

Eine simulierte Nutzung des Bauteils bzw. des Fensters vor der Ermittlung des bewerteten Schalldämmaßes Rw war jedoch nach DIN 52 210 Teil 3 nicht vorgesehen, wenn man davon absieht, daß das Fenster vor der Messung zur Funktionskontrolle etwa 10 mal geöffnet und geschlossen werden mußte.

Mit der nun in dem Entwurf von DIN 4109 Teil 2, Abschnitt 4.1.2.1. enthaltenen Forderung, Eignungsprüfungen an Fenstern und an anderen Bauteilen nach simulierter Nutzung vorzunehmen, ergaben sich folgende Fragen:
 

  1. Ist diese simulierte Nutzung vor jeder Messung erforderlich, um eine Beurteilung der bauakustischen Eignung des Bauteils vornehmen zu können?
  2. Wie hat diese simulierte Nutzung im Detail auszusehen, wenn sich herausstellen sollte, daß man sie auf jeden Fall der Messung der Luftschalldämmung vorschalten muß?
  3. Reicht es unter Umständen aus, Veränderungen der Luftschalldämmung, die sich durch die simulierte Nutzung ergeben, durch ein Vorhaltemaß zu berücksichtigen, so daß damit auf zeit- und kostenintensive Zusatzprüfungen verzichtet werden kann?

Zielsetzung

Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, durch umfassende Untersuchungen Antworten auf diese Fragen zu geben und damit auch entsprechende Entscheidungsgrundlagen für die Normungsgremien zu erarbeiten.

Bei der Durchführung der Untersuchungen mußten zunächst einige Voraussetzungen und Randbedingungen fixiert werden. Es ging dabei darum

  • einen möglichst breiten Anwendungsbereich zukünftiger Eignungsprüfungen zu erfassen,
  • die Prüfbedingungen und Prüfabläufe bei der simulierten Nutzung möglichst weitgehend auf der Grundlage bereits genormter Verfahren zu fixieren. Hierfür standen DIN 18 055 einschließlich DIN EN 42, DIN EN 77 und DIN EN 107 zur Verfügung.

Die Prüfungen wurden in einem Prüfstand für Fenster und Scheiben nach DIN 52 210 Teil 2 durchgeführt. Die Probekörper wurden einheitlich in den Abmessungen 1230 mm x 1480 mm gewählt, da diese Größe auch zukünftig für Eignungsprüfungen in der Hauptsache angewendet werden wird.

Förderstellen

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Norbert Sack

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