Das Foto zeigt zwei Feuerschutzabschlüsse in einer Brandprüfung

Steht der europäische Brandschutz vor dem Aus?

Brandschutz im Spagat

Lesezeit: 8 Minuten

Es hatte schon etwas von einem Ritual: Immer wieder wurde verkündet, im nächsten Jahr gehe es los mit der CE-Kennzeichnung von Türen, Toren und Fenstern. Doch immer wieder kam etwas dazwischen, verzögerte sich die Bearbeitung von Einsprüchen oder letztendlich der Harmonisierung.

Doch dann folgten 2017 die ersten Taten. Man machte einen halben Schritt – für Außentüren, Tore und Fenster wurde die CE-Kennzeichnung eingeführt. Dass auch die Innentüren bald folgen würden, schien nur noch Formsache. Doch es kam anders. Lange schwelende Querelen zwischen der Europäischen Kommission und des mit der Erstellung beauftragten CEN (Comité Européen de Normalisation) und die Unzufriedenheit mit der Bauproduktenverordnung (BauPVO = Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011) stoppten alle Bemühungen für weitere harmonisierte Normen im Baubereich.

Wie wird es jetzt weitergehen? Statt der angestrebten Erleichterung wurde es für die meisten Türenhersteller schwieriger. Sie müssen nun nicht nur den nationalen Regeln für Innentüren folgen, sondern gleichzeitig für einen kleinen Marktanteil der Außentüren jetzt auch die CE-Kennzeichnung anwenden. Wie mit diesem Spagat umzugehen ist, wird im Folgenden beleuchtet.

Neuigkeiten aus der Normung

Vom Mandat zum „Standardization Request“

Zweck der harmonisierten Normen soll es sein, dass alle baurechtlichen Anforderungen in irgendeinem Land der Europäischen Union und den angeschlossenen Ländern nachgewiesen werden können. Meist liegt die Verantwortung beim Hersteller, der die Eigenschaften bei notifizierten Stellen prüfen lässt; manches darf er sogar selbst prüfen, bei besonders sicherheitsrelevanten Eigenschaften wie dem Brandschutz muss eine notifizierte Zertifizierungsstelle eingeschaltet werden.

Bei der Erstellung der Normen war man beim CEN und bei den Ausschüssen etwas „übereifrig“ und hat weitere Eigenschaften genormt, die von der Kommission gar nicht beauftragt waren. Diese sind sicher auch von Relevanz, etwa wenn es um Einbruchhemmung geht, aber dafür gibt es eben keine rechtlichen Vorgaben in Europa. Daher findet die Kommission, dies habe in den harmonisierten Produktnormen nichts zu suchen. Auf der anderen Seite gibt es Fragestellungen, die von den Normen nicht beantwortet werden, etwa zur Nachhaltigkeit. Kurz gesagt, Wunsch und Wirklichkeit entfernten sich immer mehr, bis man den Prozess stoppte – leider kurz bevor die fertige Norm für Innentüren harmonisiert wurde.

Derzeit werden die neuen Aufträge zur Normung („Standardization Requests“ = SR) ausgearbeitet, die die Mandate ablösen. Dazu gibt es auch eine Prioritätenliste. Die Frage ist, wann stehen die SR zur Verfügung, wie lange dauert es die Normen daran anzupassen und wie schnell werden sie harmonisiert? Immerhin, das Mandat für Türen und Tore steht auf der Prioritätenliste auf dem vierten Platz (siehe Tabelle 1). Es gibt noch eine weitere Hürde für den Prozess. Die BauPVO soll überarbeitet werden. Man schwankt zwischen „kleinen Verbesserungen“, um erkannte Probleme zu beseitigen, und einer Neuentwicklung. Entsprechend ungewiss ist auch der zeitliche Rahmen.

In der Tabelle sind die Prioritäten für die Umwandlung der Mandate zu Normenaufträgen für verschiedene Bauteile dargestellt.
Tabelle 1: Prioritätenliste für die Umwandlung der Mandate zu Normenaufträgen

Der Rest vom Normungsgebäude

Noch immer fehlen einige wichtige Bausteine, auch abseits der harmonisierten Normen. An diesen Normen wird mit Hochdruck gearbeitet, um Lücken zu schließen und erkannte Defizite zu beseitigen. So werden zur Dauerhaftigkeit der Selbstschließung einige Normen erstellt, für Sektionaltore oder Glastüren wurden zwei Normen in Angriff genommen, die auch Brand- und Rauchschutz beinhalten. Die Behandlung gleich mehrerer Eigenschaften in einer Norm soll die Handhabung erleichtern. Wenn es sich bewährt, wird man auch für andere Produkte Normen zusammenfassen.

Auch wenn nur ein kleiner Teil der Brandschutztüren Außentüren sind, so sind die Normen dennoch umso wichtiger, da man den Aufwand zum Nachweis auf eine kleinere Zahl von Produkten abwälzen kann. Häufig kann man die Prüfergebnisse auch für Innentüren anwenden, was die Arbeit an den Normen dringender werden lässt. Für Tore und Fenster sind sie es ohnehin.

In der Tabelle sind die Prioritäten für die Umwandlung der Mandate zu Normenaufträgen für verschiedene Bauteile dargestellt.
Tabelle 1: Prioritätenliste für die Umwandlung der Mandate zu Normenaufträgen
In der Tabelle ist der Stand der Umsetzung der MVV TB in den Bundesländern am 6. April 2021 dargestellt
Tabelle 2: Stand der Umsetzung der MVV TB in den Bundesländern am 6. April 2021

Die Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Der Stillstand bei den Produktnormen bedeutet nicht, dass sich an den Regeln nichts ändert. So wurde im Januar 2021 die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2020/1 [1] veröffentlicht. Wie zu erwarten war, kommt es durch die Umsetzung durch die Länder zu einem Auseinanderdriften der Stände. Mittlerweile gibt es einige Länder auf dem Stand 2020/1, viele auf dem Stand 2019/1 und ein paar Schlusslichter, deren VV TB noch auf der Ausgabe 2017/1 beruht. Dabei muss man noch berücksichtigen, dass je nach Bundesland mehr oder weniger Veränderungen an der Muster-Verordnung vorgenommen wurden. Da ist es fast schon erfreulich, dass der Bereich Brandschutz bis auf die Neuerungen aus 2019/1 nur wenig bearbeitet wurde. Es gab so viele Einsprüche zu den Ankündigungen, dass diese nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Es bleibt abzuwarten, bis wann man sich mit den Einsprüchen auseinandersetzt. Immerhin gab es 2019/1 auch mehr Klarheit zu einigen Anforderungen.

Eine Übersicht über den aktuellen Stand (6. April 2021) findet sich in Tabelle 2, Quelle ist das Deutsche Institut für Bautechnik [1]. Geblieben in der neuen Ausgabe sind die Tabellen, die die bauaufsichtlichen Begriffe in europäische Klassen übersetzen. Auch die Forderungen nach einer wirksamen Falle, dem leichten Öffnen, solange der Brand noch nicht voll wirksam ist, und formstabilen Türblättern bei Brand- und Rauchschutztüren sind geblieben. Für Feuerschutzabschlüsse in der Außenanwendung wurde der Nachweis des Differenzklimaverhaltens bei Einhaltung der Klassen 2d und 2e nach DIN EN 12219 [3] beibehalten (siehe Tabelle 3). Neu dagegen ist die Beschränkung der Rauchentwicklung sowie der abfallenden Teile bei Feuer. und Rauchschutzabschlüssen und feuerwiderstandsfähigen Verglasungen. Zum einen darf die Rauchentwicklung bei der Prüfung nur mit „gering“ bewertet sein, zum anderen wird die Größe von abfallenden Teilen auf eine maximale Kantenlänge von 10 cm begrenzt und das explosionsartige Abfallen verboten. In Bild 1 ist ein Beispiel mit sicher geringer Rauchentwicklung zu sehen.

Sind die beiden zuletzt genannten Anforderungen noch recht klar zu bestimmen, wirft die Begrenzung der Rauchentwicklung Fragen auf, handelt es sich doch um recht subjektive Eindrücke, die nicht zuletzt von der Prüfeinrichtung, etwa einer effizienten Entrauchung, beeinflusst werden. Gerade im Bereich der Holztüren, wird die Forderung nach „nur einzelnen Rauchfähnchen“ schwer erfüllbar sein (Beispiel Bild 2). So ist diese Forderung eher als langfristiges Ziel zu sehen, denn als kurzfristig umzusetzende Zulassungsvoraussetzung. Wie dieses Thema weiterentwickelt wird, bleibt abzuwarten. Die Bearbeitung der Teile aus der MVV TB zum Brandschutz steht noch aus.

Das Foto zeigt zwei Feuerschutzabschlüsse in einer Brandprüfung
Bild 1: Hinsichtlich der Rauchentwicklung sicher gut: Zwei Feuerschutzabschlüsse in einer Brandprüfung (Quelle: ift Rosenheim)
Das Foto zeigt eine Detailaufnahme einer Brandprüfung mit entweichenden Rauchfahnen.
Bild 2: Sicher mehr als nur einzelne Rauchfähnchen (Quelle: ift Rosenheim)

Von Zulassung und Bauartgenehmigung

Modifiziertes Zulassungsverfahren

Das modifizierte Zulassungsverfahren wird uns noch einige Jahre weiter begleiten. Dabei wird wieder mehr auf die Einhaltung der vom DIBt erlassenen Prüf- und Zulassungsgrundsätze geachtet. Das bedeutet, dass sich Prüfprogramme maßgeblich daran orientieren müssen. Es genügt nicht, ein Prüfprogramm, das sich im Wesentlichen an den Regeln der EXAP-Normen orientiert, durch ein paar zusätzliche Messstellen zu ergänzen. Dies hatte man mit Aussicht auf die bald erwartete Produktnorm geduldet, insbesondere bei Erweiterungen. Jetzt wird erwartet, dass sich zum Beispiel die zu prüfende Seite nach den Prüfergebnissen richtet und nicht nach Vorgabe aus der EN 15269-Reihe.

Auch hier wird man sich aber neu orientieren müssen, denn die Prüfgrundsätze werden überarbeitet. Neben den bewährten Regeln hat man sich auch die auf europäischer Ebene abgestimmten Normen zum erweiterten Anwendungsbereich angesehen, die ja ebenso eine Prüfmusterauswahl vorgeben. Man wird diese jedoch nicht vollständig übernehmen, die eine oder andere Regeln wird aber in Zukunft angewendet werden.

Zulassung auf Basis von Klassifizierungsberichten

In manchen Ländern wird ein europäischer Klassifizierungsbericht nach EN 13501-2 bereits direkt als Verwendbarkeitsnachweis verwendet oder zumindest als Basis für eine nationale Zulassung herangezogen. Letzteres sollte auch in Deutschland möglich werden. Leider haben sich die Bauaufsichten schlussendlich dagegen entschieden. Man wird für europäisch klassifizierte Innentüren auch eine Zulassung bzw. Bauartgenehmigung erteilen, der Klassifizierungsbericht und der Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich werden aber nicht die Grundlage bilden. Vielmehr werden die nach europäischen Regeln aufgestellten Prüfprogramme mit den neuen Prüfgrundsätzen abgeglichen. Dies wird von den bekannten dafür benannten Prüfstellen in einer zusammenfassenden gutachtlichen Stellungnahme erfolgen. Dazu werden wie bisher die Dokumente A und B vom Hersteller zu erstellen sein.

Wie geht es weiter?

Innen- und Außentüren, Tore und Fenster

Für die Hersteller von Innentüren wird es auf absehbare Zeit bei nationalen Zulassungen bleiben. Nur für wenige Produkte wie die Stahlblechtüren ist eine CE-Kennzeichnung mit einer Europäisch Technischen Zulassung (ETA) möglich. Ob noch für weitere Türarten dieses Verfahren ermöglicht wird, bleibt abzuwarten.

Bei Toren, Außentüren und Fenstern wird es bei der CE-Kennzeichnung bleiben. Hier werden nach und nach die Lücken in der Normung geschlossen werden, so dass der grenzenlose Markt in Europa für diese Produkte erreicht werden wird.

Fassaden

Die Produktnorm für Fassaden wurde zwar revidiert, aber von der Europäischen Kommission nicht harmonisiert, daher wird weiterhin die Fassung aus dem Jahr 2003 verwendet. Das Thema der Verhinderung der Brandweiterleitung wird immer häufiger auch mit CE-Kennzeichnung nachgefragt. Diese Eigenschaft und den normalen Feuerwiderstand kann man mit den derzeit veröffentlichten Normen nachweisen. Die Prüfnormen werden derzeit überarbeitet. Das bedeutet, dass auch die Regeln des direkten Anwendungsbereichs überprüft und gegebenenfalls neuere Erkenntnisse dort einfließen werden.

Verglasung und innere Trennwände

Hier passiert im Moment nichts Neues. Nach wie vor hat man die Wahl, im jeweiligen Land eine nationale Zulassung zu erwirken oder mit einer ETA den Nachweis zu führen. Während man im ersten Fall meist mehr Möglichkeiten der Übertragung hat, muss man im zweiten Fall für ganz Europa nur einmal den Prozess bis zur Zulassung, der ETA, durchlaufen.

Fazit

Das Ziel, durch einen gemeinsamen Markt den Herstellern von Türen mit Feuerwiderstand das Leben zu erleichtern, hat man schlicht verfehlt. Statt einer gibt es nun meist mindestens zwei Zulassungen, die man erwirken muss. Leider wird es noch geraume Zeit dauern, bis dieser Spagat überwunden ist. Auch wenn man jetzt bei den Produktnormen eine Pause einlegt, im Detail geht die Arbeit an den Normen weiter, so dass es immer besser wird. Das Ziel ist etwas weiter in die Zukunft gerückt, es bleibt aber in Sichtweite.

 

Literatur

  1. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2020/1
    Deutsches Institut für Bautechnik
  2. Mitteilung des DIBt „Stand der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in den Ländern Stand“; 6. Januar 2020; Link https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Referat/P5/Technische_Bestimmungen/Stand_Umsetzung_MVVTB.pdf
  3. DIN EN 12219:2000-06
    Türen – Klimaeinflüsse – Anforderungen und Klassifizierung; Deutsche Fassung EN 12219:1999
    Beuth Verlag GmbH, Berlin

 

Dr. Gerhard Wackerbauer

ift Rosenheim

Der promovierte Physiker Dr. Gerhard Wackerbauer ist seit Mai 1996 am ift Rosenheim tätig. Am Anfang war er im Bereich Schallschutz, sowie Wärme-und Feuchteschutz tätig. Im November 2004 wechselte er in das Brandschutzzentrum in Nürnberg und war dort zuletzt bis zu dessen Umzug 2016 Prüfstellenleiter im Bereich Brandschutz. Danach wechselte er zur notifizierten Produktzertifizierungsstelle Brand in Nürnberg, einer Abteilung der ift Zertifizierungsstelle, und ist dort seit Oktober 2016 der fachlich verantwortliche Leiter. Weiterhin ist er auch bei bauaufsichtlichen Zulassungen im Bereich Brandschutz tätig.

Darüber hinaus vertritt er seit Ende 2013 das ift Rosenheim in der Europäischen Sektorgruppe der notifizierten Stellen SH02 im Brandschutz, ist Mitglied im Ausschuss deutschen Spiegelausschuss NA 005-52-05 AA und vertritt diesen im Europäischen Normungsausschuss TC127-WG3 und in ISO/TC92/SC2/WG3.

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