ift-Richtlinie LU-02/2 Fensterlüfter, Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau (Druckexemplar)

Hersteller:
ift Rosenheim
Artikel-Nr.:
767071

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Herausgeber: ift Rosenheim

Ausgabedatum: 04.08.2021

Autor: ift Rosenheim

ISBN: 978-3-86791-471-0

Seitenumfang: 40

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 Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau

 

Richtiges Lüften reduziert die Gefahr von Feuchteschäden in Gebäuden und beugt damit gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Die kontrollierte und bewusste Lüftung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da aufgrund höherer energetischer Anforderungen die Gebäudehüllen immer dichter ausgeführt werden. Die dadurch nicht mehr vorhandene unkontrollierte Lüftung durch Leckagen muss unter Berücksichtigung möglichst geringer Energieverluste durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Die neuen Lüftungsanforderungen an das Gebäude und an die Nutzer werden jedoch oft nicht ausreichend erkannt oder umgesetzt, und der erforderliche Luftwechsel kann so nicht gewährleistet werden.

 

Zur Planung von lüftungstechnischen Maßnahmen für Wohngebäude gilt in Deutschland DIN 1946-6:2019-12. Dezentrale ins Fenster integrierte Lüftungsgeräte oder -komponenten, sogenannte Fensterlüfter, evtl. in Kombination mit anderen Lüftungskomponenten im Gebäude wie z. B. Abluftventilatoren, können eine Lüftung nach DIN 1946-6:2019-12 gewährleisten. Durch den richtigen Einsatz solcher Lüftungsgeräte oder -komponenten kann eine der häufigsten Ursachen des Schimmelpilzwachstums – ungenügende und falsche Lüftung – weitestgehend verhindert und damit ein Großteil an Schadensfällen vermieden werden.

 

Ziel dieser Richtlinie ist es, Hilfestellungen und Empfehlungen für den Einsatz von Fensterlüftern zur Umsetzung einer lüftungstechnischen Maßnahme im Wohnungsbau nach DIN 1946-6:2019-12 zu geben. Neben der Erfüllung von reinen lüftungstechnischen Aspekten werden auch Empfehlungen für sekundäre Anforderungen des Fensterlüfters wie z. B. der Luftdichtheit oder des Schallschutzes gegeben.

 

Die für die Planung notwendigen Leistungseigenschaften von Fensterlüftern werden nach der ift-Richtlinie LU-01/2 „Fensterlüfter; Teil 1 Leistungseigenschaften“ ermittelt.