UKCA-Zeichen – historische Daten bis zum 31.12.2022 nutzbar
Date: 24.06.2022 | ID: PI220658 | Download: UKCA-Zeichen – historische Daten bis zum 31.12.2022 nutzbar PI220658 (PDF) | Author(s): Jürgen Benitz-WIldenburg
Prüfergebnisse einer EU-Prüfstelle, die bis zum 31.12.2022 ermittelt wurden, können als historische Daten genutzt werden – Zusatzprüfungen entfallen.
Ab dem 1.1.2023 müssen Hersteller in der EU ihre Bauprodukte beim Export nach Großbritannien mit dem UKCA-Zeichen kennzeichnen. Die hierfür notwendigen Prüfzeugnisse und Konformitätsnachweise müssen dann von einer britischen Stelle sein oder anerkannt werden. Offen war bislang, ob vorhandene Prüfzeugnisse auch für Produkte im AVCP System 3 verwendet werden können (historische Daten). Gemäß der britischen Regierung ist dies nun möglich. Auf der Website www.gov.uk heißt es hierzu „Where a product has already been tested by an EU-recognised notified body to meet the requirements of AVCP System 3 before 31 December 2022 it will not need to be re-tested before the UK mark can be affixed.“ Alle Hersteller mit Exporten nach UK sollten diese Zeit nutzten, um neue Produkte oder Produktvarianten noch bis zum 31.12.2022 durch eine europäische notifizierte Prüfstelle (notified body) prüfen zu lassen. Das ift Rosenheim hat die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um auch kurzfristige Prüftermine zu realisieren. „Für Prüfungen ab dem 1.1.2023 können die notwendigen Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen gemeinsam mit BSI und UL realisiert werden“, so Michael Breckl-Stock (CTO ift Rosenheim).
Die praktischen Probleme und Wirren des Brexit betreffen alle Hersteller und Händler in der EU, die Bauelemente und Baustoffe von der EU nach Großbritannien exportieren wollen, aber auch die britischen Baufirmen und Bauherren selbst.
Deshalb hat die britische Regierung Übergangsfristen geschaffen, so dass Hersteller bis zum 31.12.2022 ihre Produkte noch mit dem CE-Zeichen auch in UK in den Verkehr bringen können. Grundlage für das CE-Zeichen sind Zertifikate, Prüfberichte und unterstützende Unterlagen einer europäischen Prüfstelle (notified body). Ab dem 1.1.2023 braucht ein Hersteller von Baustoffen und Bauelementen aber britische Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen. Grundsätzlich müssen diese Nachweise von einer anerkannten Stelle in Großbritannien (UK Approved body) erbracht oder anerkannt sein.
Wichtig ist die Frage, ob für das UKCA-Zeichen auch bestehende Prüfzeugnisse einer EU-Prüfstelle genutzt werden können. Für Produkte im AVCP System 1 (bspw. Bauprodukte mit Brandschutzanforderungen) wurde schon frühzeitig festgelegt, dass bestehende Prüfergebnisse („historische Daten“) als Basis herangezogen werden können, weil die Produkte auch einer Fremdüberwachung unterliegen.
Für Produkte im AVCP System 3 war dies bisher nicht möglich. Gemäß einer aktuellen Information der britischen Regierung ist dies nun aber zulässig. Auf der Website www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain heißt es hierzu „Where a product has already been tested by an EU-recognised notified body to meet the requirements of AVCP System 3 before 31 December 2022 it will not need to be re-tested before the UK mark can be affixed.“ Wurde also ein Bauprodukt vor dem 31. Dezember 2022 von einer in der EU anerkannten benannten Stelle (notified body) auf die Erfüllung der Anforderungen des AVCP-Systems 3 geprüft, muss diese nicht erneut geprüft werden, um das britische UKCA-Kennzeichen anbringen zu können. Hersteller von Bauprodukten, die gerade neue Produkte oder Produktvarianten entwickeln, sollten dieses Zeitfenster nutzen. Denn die notwendigen Konformitätsnachweise als Grundlage für das CE- und UKCA-Zeichen können bis zum 31.12.2022 noch ohne technischen und organisatorischen Mehraufwendungen durch eine europäische Prüfstelle erstellt werden. Alle Prüfungen und Nachweise, die noch in diesem Jahr erbracht werden können, ersparen Herstellern also Zeit und Kosten. Das ift Rosenheim hat die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um auch kurzfristige Prüftermine zu realisieren. Dabei helfen die effizienten Prüfmöglichkeiten der neuen und modernisierten ift-Labore.
Prüfnachweise für UK, die aus unterschiedlichen Gründen erst ab dem 1.1.2023 erstellt werden, können auch über das ift Rosenheim abgewickelt werden. In Zusammenarbeit mit den beiden renommierten Prüfstellen UL und BSI werden dann die notwendigen Konformitätsnachweise, Überwachungen und sonstigen Dokumente für das UKCA-Zeichen erbracht bzw. anerkannt. Damit können die für UK notwendigen Prüfungen und Fremdüberwachungen durch ift-Experten bei Herstellern durchgeführt werden, deren Sitz oder Produktionsstätte in der EU ist. Ebenso gilt dies für den umgekehrten Fall, ein Kunde in UK benötigt eine, für die EU notwendige Fremdüberwachung. Hier werden die beiden britischen Stellen aktiv.
Infos finden sich unter
https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain
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Pressetext gesamt 4.672 Zeichen (jeweils inkl. Leerzeichen))
Schlagworte: Brexit, UKCA-Zeichen, historische Daten für Bauprodukte im AVCP System 3
Finstral AG
Finstral FIN-Fix Zarge für zweistufige Montage
Ausgestattet für Element mit Aufsatzkasten inkl. Motorlüfter, Glasgeländer-Befestigung, gedämmter Fensterbank, Vorbohrungen sowie Folienverschluss
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Die FIN-Fix Montagezarge von Finstral ist ein wärmedämmender, rundum eckverschweißter Rahmen aus recyceltem PVC mit Stahleinlage. Er wird in der nassen Bauphase im Rohbau ins Mauerwerk eingeputzt. Erst in der trockenen Bauphase wird dann das eigentliche Fenster- oder Türelement eingesetzt. So bleibt es während der Baustelle unbeschädigt. Zudem entzerrt die Zarge den Bauablauf. Dank Lieferzeiten von 2-3 Wochen werden Zargen bereits montiert, während Fenster noch gefertigt werden. Das Verfahren vergleichbar zu üblichen Sanitär- oder Elektro-Unterputzlösungen. Künftiger Fenstertausch ist mit Zarge nur noch eine Sache von Minuten.
Finstral bietet mit FIN-Fix ein umfangreich ausgebautes Zargensystem. Beschattungskästen, gedämmte Fensterbänke etc. können mit FIN-Fix bereits im Werk vorbereitet werden, statt sie auf der Baustelle zusammenzubasteln. Das spart wirksam Zeit und minimiert Fehler der immer kostbareren Montage-Fachkräfte. Alle FIN-Fix Bauanschlüsse sind ift-geprüft.
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Haustüren-Ring GmbH
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Unsere Lösungen helfen auch dabei, die Sicherheit, Leistung, und Zuverlässigkeit Ihrer feuerfesten Konstruktionen zu bestätigen. Feuerwiderstandskonstruktionen werden verwendet, um Code-konforme Installationen zu erzielen, bei denen die Bauvorschriften stündliche Bemessungskonstruktionen erfordern. Wir testen Baugruppen nach internationalen Standards und erstellen stündlich eine Bewertung, um die Einhaltung der Code-Anforderungen nachzuweisen.
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