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ifz info TU-04/2 informiert über Schutz und Sicherheit im Notfall
Türverschlüsse in Flucht- und Rettungswegen sind essenziell für die Sicherheit von Personen in Gebäuden. Zum einen bieten sie Schutz vor unbefugtem Zutritt, zum anderen gewährleisten sie eine schnelle Fluchtmöglichkeit im Notfall. Besonders Notausgangs- und Paniktüren, die gemäß den Normen EN 179 und EN 1125 geprüft werden, erfüllen diese grundlegenden Anforderungen. Dabei kommt es im Wesentlichen auf das Zusammenspiel von Türblatt, geeignetem Verschluss und der Einbausituation an. Das aktualisierte kostenlose ifz info TU-04/2 geht auf die Funktionalität der Verschlüsse sowie die baurechtlichen Anforderungen an Fluchttüren in Deutschland ein.
Mechanische Sicherungsvorrichtungen oder einbruchhemmende Türen schützen Gebäude vor unerlaubtem Zutritt. Doch was passiert, wenn im Gebäude eine Gefahrensituation eintritt und die Türen verschlossen bleiben? In diesem Ernstfall stellen nur vom Gebäudeinneren zu öffnende Notausgangs- und Paniktüren sicher, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit offen und zugänglich sind und ein schnelles und sicheres Entkommen gewährleisten. Die Anforderungen an diese Türverschlüsse sind hoch und von einem der drei wesentlichen Einsatzbereiche abhängig.
Notausgangsverschlüsse nach EN 179 eignen sich für Szenarien, in denen Panik unwahrscheinlich ist, und die Nutzer mit der Funktion der Notausgangstür vertraut sind. Es genügt eine einfache Betätigung, um die Tür zu öffnen.
Paniktürverschlüsse nach EN 1125 müssen jedoch auch ohne spezifische Vorkenntnisse betätigt werden können. Sie erlauben ein sicheres Öffnen der Tür selbst unter hohem Druck, wie er durch eine Menschengruppe in Panik entstehen kann. Ihren Einsatz finden Paniktüren in stark frequentierten Bereichen wie Kinos, Behörden oder Veranstaltungsstätten.
Neben den genannten mechanischen Türverschlüssen kommen zunehmend elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen nach DIN EN 13637 zum Einsatz. Allerdings ist diese Norm noch nicht vollständig harmonisiert, so dass eine Anwendung nur eingeschränkt möglich ist.
Fluchttüren müssen verschiedene baurechtliche Vorgaben erfüllen, darunter die Anforderungen, leicht zu öffnen zu sein und nach außen aufzuschlagen. Entscheidend ist auch eine regelmäßige Wartung, um Gebrauchstauglichkeit und Funktion sicherzustellen. Als sinnvolles Regelintervall mit entsprechender Dokumentierung schlagen EN 179 bzw. EN 1125 einen Monat vor, sofern vom Hersteller nichts anderes vorgegeben ist.
Das ift Rosenheim empfiehlt Planern, Architekten und Behörden grundsätzlich, nur nach EN 179 und EN 1125 zertifizierte Beschläge zu verwenden. Nur so lassen sich die hohen Sicherheitsstandards gewährleisten.
Das aktualisierte ifz info TU-04/2 steht kostenfrei unter https://www.ifz-rosenheim.de zur Verfügung. ifz-Mitglieder können das ifz info darüber hinaus auch für die eigene Firmenkommunikation nutzen und auf der firmeneigenen Website veröffentlichen.