Ein Vollspantürblatt wird mit einer Vorrichtung verbrannt

Status Produktnorm Innentüren EN 14351-2

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Keine Harmonisierung der Norm

Der Europäische Normenausschuss CEN TC 33 wurde von den EU-Kommissionsdiensten informiert, dass entgegen den bisherigen Informationen nun nicht mehr mit einer Veröffentlichung der Produktnormen für Innentüren, EN 14351-2 im EU Amtsblatt (und damit der Harmonisierung der Norm) im November/Dezember zu rechnen ist. Konkret bedeutet dies, dass Innentüren bis zur Harmonisierung nicht mit dem CE-Zeichen innerhalb der EU „in Verkehr“ gebracht werden können. Dies gilt auch für Innentüren als Feuer- oder Rauchschutzabschlüsse.

Ein Vollspantürblatt wird mit einer Vorrichtung verbrannt
Prüfung des Brandverhaltens eines Vollspantürblattes nach EN ISO11925-2, die nach deutschem Baurecht auch heute schon notwendig ist (Quelle: ift Rosenheim)
Die CE-Kennzeichnung ist durchgestrichen
Mit der Harmonisierung der Produktnorm Innentüren ist nicht mehr zu rechnen (Quelle: ift Rosenheim)

Hintergrund ist, dass innerhalb der EU-Kommissionsdienste Fragen juristischer Natur zu klären sind, bevor weitere Produktnormen harmonisiert werden sollen. Derzeit gibt es keine näheren Informationen über die Dauer der Verzögerung bzw. das weitere Vorgehen. Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen und zeitlichen Verlauf wurden für Oktober angekündigt.

Die Produktnorm EN 14351-2 ist aber von den Europäischen Normungsorganisationen veröffentlicht und kann somit uneingeschränkt für die Beschreibung, Prüfung und Klassifizierung der technischen Eigenschaften (Schallschutz, Klimabeständigkeit, Brandverhalten, Bedienkräfte etc.) genutzt werden. Dies bietet Vorteile in der Vertragsgestaltung, Planung und Ausschreibung, weil damit einheitliche und klare Regeln als Grundlage verwendet werden können. Das ift Rosenheim wird über den weiteren Verlauf der Harmonisierung informieren.

Jürgen Benitz-Wildenburg

Leiter PR & technische Kommunikation

Das ift Rosenheim ist der Vermittlung des erworbenen Wissens an Bauschaffende, Planer und interessierte Bauherren verpflichtet, die sich mit Fenstern, Fassaden, Glas, Türen, Toren und Baustoffen beschäftigen. 

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