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Neue ift-Richtlinie EI-06/1 definiert Anforderungen, Prüfungen und Nachweise
Blinde Zerstörungswut und Vandalismus – es vergeht keine Woche, in der die Medien nicht darüber berichten. „Vandalen“ haben keine Scheu vor der Öffentlichkeit, auch das Täterverhalten und die eingesetzten „Werkzeuge“ sind anders als bei Einbrechern. Das ift Rosenheim hat deshalb zusammen mit von Vandalismus Betroffenen und Herstellern von Bauelementen die ift-Richtlinie EI-06/1 „Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen“ erarbeitet, in der das typische Vorgehen, Werkzeuge, reproduzierbare Abläufe sowie mögliche Gefährdungsklassen definiert werden. Ziel ist es, Gebäude und Menschen besser vor mutwilliger Zerstörung und Gewalt in öffentlichen Bereichen sowie stark frequentierte und gefährdete Orte besser zu schützen. Auf dieser Basis können Bauherren und Planer geeignete Anforderungen festlegen und Produkte ausschreiben.
Bei Großveranstaltungen (Demonstrationen, Sportveranstaltungen u. a.) verstören die Bilder von Vandalismusangriffen. Betroffene wie Betreiber von Einzelhandelsgeschäften oder öffentlichen Gebäuden fragen sich, wie sich die Immobilie und die Menschen darin vor der Gewalt schützen lassen. Einbruchhemmende Bauteile sind für diese Form der Gewalt nur bedingt geeignet, denn die „Vandalen“ treten gemeinsam öffentlich in Aktion und benutzen massiv alle Mittel, die gerade verfügbar sind. Das reicht von Pflastersteinen über Eisenstangen von Baustellen oder Verkehrsschildern bis hin zu Müllcontainern und Gullideckeln als „Ramme“. Vorprüfungen an einbruchhemmenden Fenstern, Verglasungen und Türen zeigten deutlich, dass beim Vandalismus gänzlich andere Belastungen auftreten als bei der Einbruchprüfung.
Die Täter beim Vandalismus agieren als Gruppe eher spontan mit massiver Gewalt, aus der Masse heraus und ohne Angst, beobachtet, gefilmt oder belangt zu werden – oft sogar trotz Polizeipräsenz. Es geht den Tätern meistens um Zerstörung (Bushaltestellen, Werbeträger, Kraftfahrzeuge, Einrichtungen, Fassaden, Verkaufsstätten etc.), aber auch darum, durch zerstörte Bauelemente in ein Gebäude einzudringen, um dort weitergehende Schäden durch Brandsätze u.a. zu verursachen oder einfach nur, um zu plündern. TV-Berichte sowie Videos in sozialen Netzwerken von Vandalismusangriffen zeigen, mit welcher brachialen Gewalt hierbei vorgegangen wird.
Das ift Rosenheim hat deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet, bei der von Vandalismus Betroffene sowie Hersteller und beratende Gruppen vertreten waren. Gemeinsam wurden ein typisches Täterverhalten, „Werkzeuge“, reproduzierbare Abläufe sowie mögliche Gefährdungsklassen definiert. Gebäude (und damit auch die Menschen darin) sollen vor mutwilliger Zerstörung und Gewalt in öffentlichen Bereichen sowie stark frequentierten und gefährdeten Orte besser geschützt werden.
Die ift-Richtlinie EI-06/1 „Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen“ gilt für Türen, Tore, Fassaden sowie Fenster und Verglasungen. Es werden Prüfverfahren, Klassifizierung nach Tätergruppen, Schadensrisiko und Eintrittswahrscheinlichkeit beschrieben sowie Einsatzempfehlungen für geeignete Widerstandsklassen definiert. Vandalismushemmende Bauelemente sind widerstandsfähiger gegen einen Direktangriff. So werden teure Folgeschäden in Gebäuden inkl. der Einrichtung minimiert und der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Gebäudenutzer verbessert. Geprüft wird der Widerstand gegen Vandalismus an einem betriebsfertig montierten Element mit allen erforderlichen Komponenten (Zarge, Verglasung, Füllung, Schlösser und Bänder sowie Verriegelungskomponenten). Varianten mit unterschiedlichen Öffnungsarten werden einzeln geprüft und bewertet. Mit der Richtlinie können geeignete Bauelemente geprüft, klassifiziert und ausgeschrieben werden.
Wie bei einbruchhemmenden Bauteilen ist auch bei vandalismushemmenden Produkten die Sicherstellung der Produktqualität durch eine Zertifizierung entscheidend. Durch eine regelmäßige Fremdüberwachung wird geprüft, ob die hergestellten Bauelemente die Vorgaben und Eigenschaften der geprüften Produkte erfüllen. Erst mit einer Zertifizierung dürfen vandalismushemmende Bauelemente als geprüfte und zertifizierte Produkte mit einer entsprechenden Klassifizierung in den Markt gebracht und gelistet werden.
Eine besondere Bedeutung für die Funktion dieser Bauelemente hat die Montage im Objekt – also die komplette Baukörperanschlussfuge mit Abdichtung und Befestigung der Elemente zum Baukörper. Deshalb muss der Hersteller eine detaillierte Anleitung für die fachgerechte Montage zur Verfügung stellen, deren Umsetzung auch bei der Zertifizierung beachtet wird.
Mehr Infos
www.ift-rosenheim.de/pruefung-vandalismusresistente-bauelemente-ift-richtlinie