Neuer Gesetzentwurf zum Energieeffizienzgesetz

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Anforderungen an Fenster-, Tür- und Torhersteller

Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimaschutzbemühungen und soll die Energieeffizienz nachhaltig verbessern. Es legt Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030 fest. Basis des Gesetzes sind die Vorgaben aus der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) vom Oktober 2023. Mit dem Energieeffizienzgesetz wurden bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt. Einige Aspekte des EnEfG betreffen speziell Unternehmen. Betroffen sind u.a. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) sowie Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a (bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre). Dieser Energieverbrauch kann auch bereits von mittleren Fenster- und Türenherstellern erreicht werden. Eine teilweise Erleichterung bringt ein aktueller Gesetzentwurf zum EnEfG vom 24.5.2024. Das ift Rosenheim bietet daher am 5. September 2024 ein kostenfreies Webinar an.

Das Foto zeigt einen Baumstamm mit einer daran angebrachten Steckdose als Symbolbild für Energieeffizienz und Klimaschutz (Quelle: © Alexey Kirillov – stock.adobe.com.)
Energieeffizienz und Klimaschutz – untrennbar verbunden (Quelle: © Alexey Kirillov – stock.adobe.com.)
Die Grafik zeigt einen textlichen Auszug aus dem Energieeffizienzgesetz (Quelle: ift Rosenheim)
Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimaschutzbemühungen und soll die Energieeffizienz signifikant verbessern (Quelle: ift Rosenheim)
Die Grafik zeigt einen Screenshot der ift Akademie-Website mit den Daten zum Online-Seminar Energieeffizienz am 5. September (Quelle: ift Rosenheim)
ift-Online-Seminar „Energieeffizienzgesetz (EnEfG)“ am 5. September 2024 (Quelle: ift Rosenheim)

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben zur Realisierung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele wichtige Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart. Basis zur Erreichung dieser Ziele ist die am 10. Oktober 2023 in Kraft getretene sog. EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Das am 18.11.2023 eingeführte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) dient der Umsetzung der EED auf nationaler Ebene. Damit werden u. a. die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) für Unternehmen erweitert.

Für Unternehmen ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) wird die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS verpflichtend. Betrachtet wird der Zeitraum innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Es besteht eine Umsetzungsfrist von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Stichproben führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch.

Liegt der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens innerhalb der letzten drei Kalenderjahre über 2,5 Gigawattstunden pro Jahr, so gilt die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Energiesparmaßnahmen spätestens binnen drei Jahren. Weiter gilt eine Pflicht zur Vermeidung von Abwärme für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch größer 2,5 GWh/a.

Die Überprüfung des Gesamtendenergieverbrauchs muss von jedem Unternehmen zu Beginn eines Jahres rückwirkend für die letzten drei Kalenderjahre eigenverantwortlich erfolgen.

In den Gesamtendenergieverbrauch fließen die verbrauchten Energiemengen aller im relevanten Zeitraum eingesetzten Energieträger (z. B. Strom, Erdgas, Braunkohle, Steinkohle, bezogene Fernwärme) ein.

Beispiel für Berechnung Gesamtendenergieverbrauch

Unternehmen:   Fensterhersteller

Mitarbeiter:        ca. 200

Energieträger:

  • Strom:                                            500.000 kWh
  • Holz:                                            1.820.000 kWh
  • Öl:                                                  600.000 kWh
  • Gas für Stapler (5 Stapler):             60.000 kWh
  • Diesel (Fuhrpark, ca. 10 LKW):  2.044.000 kWh

Energieverbrauch gesamt:  5.024.000 kWh ≈ 5,0 GWh

Der vorliegende Gesetzentwurf vom 24.5.2024 sieht nun weitere Anpassungen des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben des Artikels 11 EED vor. So ändert sich beispielsweise die Grenze des Gesamtendenergieverbrauchs von bisher 2,5 GWh/a auf 2,77 GWh/a und entlastet damit einen Teil der Unternehmen. Weiter richtete sich nach alter Rechtslage die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach der Unternehmensgröße. Darunter fielen alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen waren. In der Neufassung der EED sind alle Unternehmen – unabhängig von der Unternehmensgröße – mit hohen Energieverbräuchen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet.

Weiterführende Fragen zum Thema beantwortet die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Zudem bietet das ift Rosenheim am 5. September 2024 ein kostenfreies Webinar unter dem Thema „Energieeffizienzgesetz (EnEfG)“ an. Das Online-Seminar zeigt auf, welche konkreten Änderungen das Gesetz mit sich bringt und wie Unternehmen damit umgehen können.
(www.ift-rosenheim.de/akademie/energieeffizienzgesetz)

Thermografiebild eines Gebäudes. Das Bild steht symbolisch für den Bereich Wärme und Klima.
Kostenfreies Online-Seminar

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

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Portraitbild Jürgen Benitz-Wildenburg

Jürgen Benitz-Wildenburg

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