stellv. Prüfstellenleiter im neuen PSA-Labor bei der Prüfung der Partikelfilterwirkung

ift Rosenheim weitet Prüfung auf FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken aus

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Notifizierung als Prüf- und Zertifizierungsstelle gemäß PSA-Verordnung in Arbeit

Mund-Nase-Schutz-Masken dienen nur dem Fremdschutz und schützen den Träger nicht vor einer Ansteckung durch Viren. Hierfür sind partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) gemäß DIN EN 149 notwendig. Diese können eine Ansteckung durch Corona-Viren wirksam reduzieren und sind deshalb als Eigenschutz für klinisches Personal, Einsatzkräfte und Risikogruppen unerlässlich. Nachdem das ift Rosenheim seit Mitte Mai erfolgreich „Mund-Nase-Schutz“-Masken (CPA-Masken) prüft, wird nun die Notifizierung als Prüf- und Zertifizierungsstelle für Atemschutzgeräte, filtrierende Halbmasken mit/ohne Ventile sowie trennbaren Filtern gemäß EN 149, EN 405 und EN 1827 vorbereitet. „Damit wollen wir auch die Prüf-Engpässe bei diesen Masken verringern und uns bei der Prüfung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) etablieren. Denn diese sind ja auch in vielen Baubereichen relevant, beispielsweise bei der Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe“, so der Geschäftsführer Dr. Jochen Peichl.

stellv. Prüfstellenleiter im neuen PSA-Labor bei der Prüfung der Partikelfilterwirkung
Der stellv. Prüfstellenleiter des ift Rosenheim im neuen PSA-Labor bei der Prüfung der Partikelfilterwirkung – Durchlass des Filtermediums gemäß EN 149, EN 405 und EN 1827. Dies ist eine Voraussetzung für die Klassifizierung als FFP1-, FFP2- und FFP3-Maske. (Quelle: ift Rosenheim)
stellv. Prüfstellenleiter im neuen PSA-Labor bei der Prüfung der Luftdurchlässigkeit
Der stellv. Prüfstellenleiter des ift Rosenheim im neuen PSA-Labor bei der Prüfung der Luftdurchlässigkeit – Atemwiderstand gemäß EN 149, EN 405 und EN 1827 (Quelle: ift Rosenheim)
stellv. Prüfstellenleiter im neuen PSA-Labor bei der Gebrauchssimulation mit Luftfeuchtigkeit
Der stellv. Prüfstellenleiter des ift Rosenheim im neuen PSA-Labor bei der Gebrauchssimulation zur Behandlung der Masken mit definierter Luftfeuchtigkeit und künstlicher Lunge (Quelle: ift Rosenheim)

Die Bewältigung der Coronakrise ist ein Marathon und wird uns 2021 und darüber hinaus weiter stark fordern. Da Mund-Nase-Schutz-Masken nur dem Fremdschutz dienen, steigt die Nachfrage nach Atemschutz-Masken, die auch den Träger vor einer Ansteckung schützen, weil auch kleinste luftgetragene Partikel und Aerosole mit angedockten Coronaviren gefiltert werden. Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1, FFP2, FFP3) gemäß DIN EN 149 können so eine Ansteckung durch Corona-Viren wirksam reduzieren und sind deshalb für medizinisches Personal sowie Rettungs- und Einsatzkräfte von größter Bedeutung.

Aber auch für Risikogruppen und Menschen, die sich aktiv vor einer Infektion schützen wollen, sind partikelfiltrierende Atemschutzmasken sinnvoll. Forschungsergebnisse zeigen, dass sich gerade in geschlossenen Räumen Coronaviren in der Luft anreichern, sich über einen Abstand von 1,5 Metern hinaus verbreiten können und so die Infektionsgefahr erhöhen. Daher wird im Herbst die Nachfrage nach partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) gemäß DIN EN 149 voraussichtlich steigen. Durch eine größere Herstelleranzahl mit geprüften Masken können Engpässe vermieden werden. Gemäß dem Gesetz von Angebot und Nachfrage ist dann sicher auch mit sinkenden Preisen zu rechnen. Durch die Prüfungen wird ebenso sichergestellt, dass PSA aus Drittländern die gleichen Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Deshalb wird das ift Rosenheim die Prüfmöglichkeiten ausbauen, damit neben der Leckage-/Durchlassmessungen und dem Atemwiderstand auch die Filterwirkung der Partikel gemessen werden kann. Dies ermöglicht dann die Klassifizierung der Atemschutzmasken in die Klassen FFP1, FFP2 und FFP3. Diese Masken werden ebenso dringend für Personen gebraucht, die in staub- und aerosolhaltiger Umgebung arbeiten müssen, beispielsweise bei Lackierarbeiten oder im Umgang mit Gefahrstoffen beim Rückbau asbesthaltiger Baustoffe.

Da Atemschutzmasken in die Risikokategorie III der PSA-Verordnung eingestuft werden, ist eine EG-Baumusterprüfung für die CE-Kennzeichnung nicht ausreichend. Vielmehr muss in dieser höchsten Kategorie eine notifizierte Stelle zusätzlich die interne Fertigungskontrolle mit Produktprüfungen oder die Qualitätssicherung des Produktionsprozesses prüfen und überwachen. Parallel zum Ausbau des Prüflabors wird deshalb die Notifizierung als Prüf- und Zertifizierungsstelle gemäß Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) vorbereitet. Damit kann das ift Rosenheim dann alle notwendigen Prüfungen und Zertifizierungen anbieten. „Persönliche Schutzausrüstung und Atemmasken sind auch im Baubereich weit verbreitet. Man denke nur an die Sanierung asbesthaltiger Baustoffe. Deshalb ist die Erweiterung der Kompetenz in diesem Prüfbereich für das ift Rosenheim eine sinnvolle Ergänzung zur Prüfung und Zertifizierung von Baustoffen und Bauelementen“, so der Geschäftsführer Dr. Jochen Peichl.

Weitere Informationen zu den Maskenprüfungen des ift Rosenheim

Jürgen Benitz-Wildenburg

Leiter PR & technische Kommunikation

Das ift Rosenheim ist der Vermittlung des erworbenen Wissens an Bauschaffende, Planer und interessierte Bauherren verpflichtet, die sich mit Fenstern, Fassaden, Glas, Türen, Toren und Baustoffen beschäftigen. 

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