Einfacher Nachweis für Fensterlüftung nach DIN 1946-6

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Neue ift-Richtlinien „LU-01 und LU-02“ vereinfachen Planung und Ausführung der Fensterlüftung

Durch die Corona-Pandemie hat die Lüftung eine enorme Bedeutung in der Öffentlichkeit sowie bei Bauherren, Immobilienbesitzern und -nutzern gewonnen. Denn richtiges Lüften beugt gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Dezentrale, ins Fenster integrierte, Lüftungsgeräte oder -komponenten (Fensterlüfter) sind für die Lüftung gut geeignet. Bei lüftungstechnischen Maßnahmen in Wohngebäuden muss die DIN 1946-6 beachtet werden. Um den Umgang mit diesem komplexen Normenwerk zu vereinfachen, hat das ift Rosenheim die beiden ift-Richtlinien LU-01 „Fensterlüfter Leistungseigenschaften“ und LU-02 „Fensterlüfter Einsatzempfehlung“ nun überarbeitet. Mit der ift-Richtlinie LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Lüftungsplanung im Wohnungsbau nach DIN 1946-6 zur Verfügung und ist damit eine Alternative zu Softwareprogrammen.

Das Bild zeigt die Cover der neuen ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2
Mit den ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und dem Fachhandel ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Ausschreibung und Lüftungsplanung im Wohnungsbau zur Verfügung
Das Bild zeigt die Logos der beteiligten Projektpartner
Beteiligte Projektpartner bei der Bearbeitung der ift-Richtlinien für Fensterlüftung LU-01/2 „Leistungseigenschaften und LU-02/2 „Einsatzempfehlungen“ (Quelle: ift Rosenheim)
Das Bild zeigt das Aufbauschema zur Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen. Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +8031 261-2150
Ablaufschema zur Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen (Bild 2 aus ift-Richtlinie LU-02/2) (Quelle: ift Rosenheim)
Das Diagramm zeigt den Notwendigen Volumenstrom über alle Fensterlüfter für Lüftung zum Feuchteschutz in Abhängigkeit der Fläche der Nutzungseinheiten und der Anzahl der Räume. Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 261-2150
Notwendiger Volumenstrom über alle Fensterlüfter für Lüftung zum Feuchteschutz in Abhängigkeit der Fläche der Nutzungseinheiten und der Anzahl der Räume. (Bild B02 aus ift-Richtlinie LU-02/2) (Quelle: ift Rosenheim)

Corona hat die bisherigen Mängel bei der Lüftung zur Sicherstellung der notwendigen Luftqualität schonungslos aufgezeigt. Geschlossene Schulen und die eingeschränkte Nutzung von Büros, Veranstaltungsräumen oder dem Einzelhandel wegen unzureichender Lüftungskonzepte sind zum bestehenden Problem der Schimmelbildung hinzugekommen.

Dies hat dazu geführt, dass die Lüftung bei Bauherren und Mietern nun einen zentralen Stellenwert einnimmt. Deshalb müssen Planer, Architekten, Fensterhersteller und der Fachhandel davon ausgehen, dass das nach DIN 1946-6 geforderte „Lüftungskonzept“ nachdrücklich eingefordert wird.

Die beiden ift-Richtlinien gelten für Fensterlüfter als dezentrale Lüftungskomponente, die sich am, im oder um das Fenster befinden, beispielsweise Luftdurchlässe, Fensterbanklüfter, Aufsatzelemente, Fensterfalzlüfter, beschlaggeregelte Lüfter (z. B. kraftbetätigte Fenster zur kontrollierten Lüftung). Damit steht ein umfangreicher Baukasten zur dezentralen und kostengünstigen Lüftung mit Fenstern zur Verfügung. Ein Lüftungskonzept ist gemäß DIN 1946-6 für Neubauten, Komplettsanierungen oder bei einer Teilmodernisierung (Austausch über1/3 der Fenster) zu erstellen. Dieses kann von jedem Fachkundigen erstellt werden. Die notwendige Fachkenntnis und Befähigung kann kompakt in einem ift-Seminar erworben werden.

Die ift-Richtlinie LU-01/2 „Fensterlüfter – Teil 1: Leistungseigenschaften“ ermöglicht Herstellern und Planern, die Leistungseigenschaften übersichtlich in Klassifizierungstabellen darzustellen, zu vergleichen und auszuschreiben. Diese Übersicht bietet dem Verbraucher, Architekten und Planer eine leichte Vergleichbarkeit der lüftungsspezifischen Produkteigenschaften sowie weitere Eigenschaften wie Schalldämmung, Schlagregendichtheit oder Gebrauchstauglichkeit.

Die ift-Richtlinie LU-02/2 „Fensterlüfter – Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau“ unterstützt Planer, Architekten, Fensterhersteller und dem Fachhandel bei der Erstellung des nach DIN 1946-6 geforderten Lüftungskonzept, dass für Neubauten und Sanierungen (Fenstertausch) gefordert ist. Ziel des Lüftungskonzepts ist zunächst die Prüfung, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6 erforderlich ist. Mit Hilfe von Grafiken, Tabellen, Diagrammen und Rechenbeispielen ist eine einfache Planung und Umsetzung der lüftungstechnischen Maßnahmen (freie Lüftung zum Feuchteschutz) möglich, beispielsweise die Ausführung und Anzahl der erforderlichen Fensterlüfter. Aufgrund von praxisnahen Annahmen sind hierfür nur wenige Angaben zur Wohn-/Nutzungseinheit, Gebäudestandort sowie zur Ausführung notwendig. Zusätzlich werden weitere Anforderungen an Fensterlüfter wie Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Schallschutz und Brandschutz beachtet.

Mit den ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Ausschreibung und Lüftungsplanung im Wohnungsbau zur Verfügung und ist damit eine Alternative zur Anschaffung und Nutzung von Softwareprogrammen. Eine vertiefte Fachkenntnis kann kompakt in einem online ift-Seminar erworben werden. Beide Richtlinien sind als Print- oder Downloadfassung zum Nettopreis von 27,00 bzw. 18,00 Euro unter www.ift-rosenheim.de/shop verfügbar.

Jürgen Benitz-Wildenburg

Leiter PR & technische Kommunikation

Das ift Rosenheim ist der Vermittlung des erworbenen Wissens an Bauschaffende, Planer und interessierte Bauherren verpflichtet, die sich mit Fenstern, Fassaden, Glas, Türen, Toren und Baustoffen beschäftigen. 

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