Bauproduktenverordnung (BauPVO) am 18.12.2024 veröffentlicht

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Inkrafttreten ab 7.1.2025 und Anwendung ab 8.1.2026

Die BauPVO beschreibt europaweit einheitliche Bedingungen für das Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung eines Bauprodukts) bzw. die Abgabe eines Bauprodukts zum Vertrieb oder zur Verwendung innerhalb der EU sowie der CE-Kennzeichnung. Dabei definiert die BauPVO allgemeine Anforderungen, während die Ausgestaltung und Ermittlung der technischen Merkmale von Bauprodukten in harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt werden (Produktnorm, bspw. für Fenster und Außentüren die hEN 14351-1). Damit werden EU-weit einheitliche Standards geschaffen, die Herstellern von Bauprodukten einen reibungslosen Marktzugang innerhalb der EU ermöglichen und nationale Sonderregelungen abgeschafft werden.

Die seit längerem laufende Überarbeitung wurde nun mit der Veröffentlichung am 18.12.2024 im europäischen Amtsblatt als Bauprodukte-Verordnung (EU 2024/3110) abgeschlossen. Zielsetzung ist es, den Rahmen für eine nachhaltigere (Kreislaufwirtschaft) und digitalisierte Zukunft der Bauwirtschaft zu schaffen. 

Das Inkrafttreten der neuen Verordnung erfolgt am 7. Januar 2025 und der Anwendungsbeginn ist der 8. Januar 2026. Für die Hersteller von Bauprodukten wird die neue BauPVO jedoch erst dann die Anwendung der bisherigen Verordnung (EU 305/2011) beenden, wenn die jeweilige Produktnorm überarbeitet und nach der neuen Verordnung harmonisiert ist. Dieser Prozess muss bis 8. Januar 2040 beendet sein. Für die Hersteller von Fenstern und Türen ist die Überarbeitung und Harmonisierung der Produktnorm DIN EN 14351-1 für 2028/2029 geplant. Hersteller von Produkten, die eine CE-Kennzeichnung über den Weg der EAD / ETA vornehmen, müssen sich früher mit den neuen Regularien auseinandersetzen, da hier geänderte Gültigkeitsfristen gelten können.

Wesentliche Neuerungen der neuen BauPVO:

  1. Nachhaltigkeit wird zum zentralen Faktor und Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmale müssen künftig in der Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) ausgewiesen werden.

  2. Einführung eines verpflichtenden digitalen Produktpasses (DPP), der technische Dokumente, Sicherheitsdatenblätter und Umweltdaten enthält.

  3. Definition einer neuen „harmonisierten Zone“, bestehend aus delegierten Rechtsakten, Durchführungsrechtsakten und harmonisierten Normen.

  4. EADs / ETAs können zwar noch für eine CE-Kennzeichnung verwendet werden, gehören aber nicht mehr zu den harmonisierten technischen Spezifikationen der neuen „harmonisierten Zone“.

  5. Die EU-Kommission hat die Möglichkeit, durch Rechtsakte Festlegungen zu treffen, die dann formell einer harmonisierten technischen Spezifikation entsprechen.

  6. Das bislang gültige AVCP-System (Assessment and Verification of Constancy of Performance) wird durch das AVS-System (Assessment and Verification System) ersetzt. Im Kern bleiben dabei jedoch die Systeme 1+, 1, 2+ und 4 unverändert. Neu ist, dass das AVPC-System 3 um neue Anforderungen ergänzt wird und ein vollständig neues System 3+ eingeführt wird.

  7. Die Leistungserklärung wird durch eine Leistungs- und Konformitätserklärung ersetzt, die zusätzlich digital zur Verfügung gestellt werden muss.

  8. Vereinfachte Verfahren für kleinere Unternehmen werden erweitert. Kleinere Hersteller und Zulieferer können auf vereinfachte Verfahren für die Typprüfung und Konformitätsbewertung zurückgreifen, wenn die EU-Kommission entsprechende Vorgaben erlässt.

Fazit

Viele Fragen zur praktischen Umsetzung der neuen BauPVO sind bislang noch unklar, insbesondere auch zu den Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmalen und zum digitalen Produktpass. Details werden teilweise produktspezifisch in den Produktnormen geregelt, so dass sich ein Handlungsbedarf erst mit dessen Einführung ergibt (für Fenster und Außentüren voraussichtlich 2028/2029). Bis dahin ist die bestehende „alte“ BauPVO weiterhin in Kraft und anzuwenden. Hinweise und Praxistipps zu deren Umsetzung finden sich im Kommentar zur DIN EN 14351-1 von Prof. Lass und Prof. Niemöller. Dennoch ist eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll, da die Einarbeitung in die gesamte Thematik der Nachhaltigkeit sowie die Vorbereitung für den digitalen Produktpass erhebliche organisatorische Änderungen in der Betriebsführung verlangen. Das ift Rosenheim wird gemeinsam mit den relevanten Branchenverbänden praxistaugliche Lösungen entwickeln und frühzeitig darüber informieren.

Bild 1: Die neue BauPVO tritt am 7.1.2025 in Kraft, aber kann nur in Verbindung mit einer neu harmonisierten Produktnorm angewendet werden, beispielsweise für Fenstern und Türen die DIN EN 14351-1 ab 2028/2029 (Bild © DOC RABE Media, stock.adobe.com)
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Michael Breckl-Stock

ift Rosenheim

Dipl.-Ing. (FH) Michael Breckl-Stock, M.Eng., MBA ist seit 2007 Mitarbeiter am ift Rosenheim. Beginnend als Prüfingenieur im Bereich Fenster und Fassade war er als Projektingenieur in der Produktzertifizierung, Laborleiter Bauteilprüfung, technischer Leiter, sowie zuletzt als Geschäftsbereichsleiter Prüfung ppa. beschäftigt. Er vertritt das ift Rosenheim in mehreren Normen- und Fachausschüssen im Bereich Bauwesen und im neu gegründeten Bereich Persönliche Schutzausrüstungen. Zudem ist er als Fachexperte für die Deutsche und Schweizerische Akkreditierungsstelle tätig. Im August 2021 hat er die Position des technischen Geschäftsführers des ift Rosenheim übernommen.