Barrierefreie Fenster und Türen

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ift-Fachinfo gibt Empfehlungen zur Umsetzung der DIN 18040-2

Barrierefreies Bauen betrifft in Deutschland über 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Aus diesem Grund muss im Neubau und bei genehmigungspflichtigen Sanierungen die baurechtlich eingeführte DIN 18040-2 eingehalten werden. Diese enthält für Türen konkrete Regelungen. Zu Fenstern gibt es hingegen nur rudimentäre Vorgaben und insgesamt wenig Hinweise zur praktischen Umsetzung. Diese Lücke schließt nun die ift-Fachinformation BA-02/1 „Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau mit Fenstern und Türen“, die auf den Ergebnissen des ift-Forschungsvorhabens „Barrierefreiheit von Bauelementen“ aufbaut.

Titelseite zum Thema Barrierefreiheit
Die Fachinformation BA-02/1 bietet konkrete Empfehlungen und wertvolle Praxistipps für den barrierefreien Einsatz von Fenstern und Türen in privaten Wohngebäuden, Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen etc. Quelle: ift Rosenheim, Fachinformation BA-02/1
Firmenlogos der Förderer und Sponsoren des Forschungsprojekts
Förderer und Sponsoren des Forschungsprojekts „Barrierefreiheit von Bauelementen“ Quelle: ift Rosenheim, Fachinformation BA-02/1
Grafische Darstellung der Anforderungen für den barrierefreien Einsatz von Fenstern und Türen
Übersicht der Anforderungen für den barrierefreien Einsatz von Fenstern und Türen Quelle: ift Rosenheim, Fachinformation BA-02/1
Bewertung der Öffnungsart für den barrierefreien Einsatz von Fenstern und Türen
Bewertung der Öffnungsart für den barrierefreien Einsatz von Fenstern und Türen Quelle: ift Rosenheim, Fachinformation BA-02/1
Grafik und Tabelle zur Bewertung und Bestimmung der Bedienkräfte von Türen in Abhängigkeit von der Grifflänge. Bezeichnet sind die Spalten mit "Drehmoment in Nm" und " Bedienkraft in N bei" und in den Klassen "4","3" und "2". Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 261-2150
Bewertung und Bestimmung der Bedienkräfte von Türen in Abhängigkeit von der Grifflänge Quelle: ift Rosenheim, Fachinformation BA-02/1
grafische Darstellung eines Fensters und eines Stuhls von der Seite
Empfehlung für die Gestaltung von Fenstern und Glasflächen von barrierefreien Wohngebäuden

Gesetzlich ist der Abbau von Barrieren im Grundgesetz der BRD, im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, in der EU-Bauproduktenverordnung und in den Bauordnungen (MBO/LBO) sowie in der baurechtlich eingeführten DIN 18040-2 enthalten. Planer und Fensterbauer müssen in der Praxis jedoch Kompromisse entwickeln und dabei unterschiedliche, mitunter gegenläufige Faktoren berücksichtigen. Zielkonflikte ergeben sich beispielsweise zwischen den geforderten geringen Bedienkräften und Leistungseigenschaften wie Schallschutz, Schlagregendichtheit oder Einbruchhemmung. In ähnlicher Weise gilt dies für die Schwellenhöhe von Türen und Fenstertüren.

Die Richtlinie enthält konkrete Empfehlungen für die Ausführung von Bauelementen im Hinblick auf die tatsächlichen Nutzergruppen, beispielsweise zur Ausführung der Griffe, zu den Abmessungen, den Öffnungsarten oder der optischen Gestaltung für Sehbehinderte. Denn es ist ein großer Unterschied, ob Türen und Fenster in einer Wohngemeinschaft junger Rollstuhlfahrer, für Blinde oder in einer Pflegestation für Demenzkranke eingesetzt werden. Hier ist eine situative Ausstattung der Bauelemente sinnvoll, um das Optimum für die jeweilige Nutzergruppe zu erreichen, möglichst mit geringen Kosten.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Passierbarkeit und der Ausführung von Türschwellen. Gerade für Menschen, die einen Rollator nutzen, können schon geringe Schwellenhöhen eine Stolpergefahr bedeuten oder gar unüberwindbar sein. Außer der Schwellenhöhe hat auch die Schwellengeometrie Einfluss auf die Überrollbarkeit; beides fließt in die Bewertung und Klassifizierung der Überrollbarkeit ein, die als Kenngröße in der ift-Richtlinie BA-01/1 definiert wird. Zusätzlich unterstützen Tabellen mit einem Vergleich der normativen Anforderungen (DIN 18040-2) und Empfehlungen des ift Rosenheim bei der Ausschreibung.

Damit bietet die Fachinformation konkrete Empfehlungen und wertvolle Praxistipps für Bauherren, Planer, Hersteller und Händler von Bauelementen, um die Planung, Ausschreibung und Ausführung privater Wohngebäude, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen zu erleichtern.

Portraitbild Jürgen Benitz-Wildenburg

Jürgen Benitz-Wildenburg

Leiter PR & technische Kommunikation

Das ift Rosenheim ist der Vermittlung des erworbenen Wissens an Bauschaffende, Planer und interessierte Bauherren verpflichtet, die sich mit Fenstern, Fassaden, Glas, Türen, Toren und Baustoffen beschäftigen. 

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