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Die EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) (EU) 2024/3110 bildet die Grundlage der europäischen Normung im Bauwesen und legt die Rahmenbedingungen für die Normungsarbeit in diesem Bereich innerhalb der Europäischen Union (EU) fest. Es handelt sich dabei um eine europäische Verordnung, die in den Mitgliedsstaaten der EU direkt wirksam ist, d.h., sie muss nicht durch ein gesondertes Gesetz in den jeweiligen Mitgliedstaaten eingeführt werden.
Die neue BauPVO trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Auf Grundlage dieser Verordnung muss in den kommenden Jahren eine neue harmonisierte Produktnorm (hEN) für Fenster und Türen durch die europäischen Normungsorganisationen CEN (Comité Européen de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation Électrotechnique) erarbeitet werden, in der die Prüfung und Bewertung der wesentlichen Merkmale der Bauprodukte, deren fortlaufende Produktionskontrolle und die Kennzeichnung und Inverkehrbringung geregelt wird.
Das Ziel der neuen BauPVO besteht darin, einen reibungslos funktionierenden EU-Binnenmarkt für Bauprodukte sicherzustellen. Dabei sollen bestehende Regelungslücken geschlossen und bisherige Ungenauigkeiten vermieden werden. Zudem werden eindeutige Vorschriften angestrebt, um Unterschiede in der Anwendung zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern. Dies soll zum Beispiel mit datierten Verweisen erreicht werden. Ziel ist, dass der freie Warenverkehr nicht durch unterschiedliche nationale Regelungen behindert wird und die Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Anwender steigt. Weiterhin sollen die Nachhaltigkeit der Bauprodukte und die Digitalisierung im Bauwesen gefördert werden. Damit neue Produktnormen auf Grundlage der neuen BauPVO erarbeitet werden können, wurde von der europäischen Kommission ein sogenannter Aquis-Prozess gestartet. Darin werden Normungsaufträge formuliert, die den Anwendungsbereich und die wesentlichen Merkmale der Produktnormen festlegen. Die Normungsgremien in CEN/CENELEC sind dann gefordert, die Anforderungen in den Produktnormen umzusetzen, damit die Hersteller eine rechtssichere Grundlage erhalten, nach der sie ihre Produkte mit der vorgeschriebenen Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) versehen und in Verkehr bringen können.
Bauproduktenverordnung und CPR-Aquis-Prozess
Die in wesentlichen Punkten überarbeitete BauPVO (EU) 2024/3110 ist zunächst parallel zu der bestehenden BauPVO (EU) 305/2011 in Kraft getreten. Damit wird eine durchgängige CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach harmonisierten Produktnormen (hEN) sichergestellt, bis neue Produktnormen unter der neuen BauPVO (EU) 2024/3110 harmonisiert werden. Die Verpflichtung, die Anforderungen der neuen BauPVO zu erfüllen, besteht für die Hersteller erst dann, wenn die für ihr Produkt relevante Produktnorm unter der neuen BauPVO harmonisiert wird (d.h. im Amtsblatt der EU gelistet ist) und die in der Regel einjährige Koexistenzphase abgelaufen ist. Dies erklärt, warum die bisherige BauPVO (EU) 305/2011 erst nach einer 15-jährigen Übergangszeit zurückgezogen wird, also 2040. Für den Bereich der Fenster, Türen, Tore, Lichtkuppeln und Abschlüsse werden zurzeit Normungsaufträge durch eine AdHoc-Gruppe unter Führung der europäischen Kommission erarbeitet. Die Ausarbeitung der neuen Produktnorm für Fenster und Türen wird dann auf Basis der neuen BauPVO erfolgen.
Einer der Gründe für die Überarbeitung der alten BauPVO (EN) 305/2011 bestand darin, dass die Grundlagen, nach denen die Normungsaufträge (SReq) an CEN/CENELEC erteilt wurden, die Anforderungen an Bauwerke in den Mitgliedstaaten nur unvollständig abbildeten. Um dies für die anstehende Überarbeitung aller Produktnormen sicherzustellen, wurden im Acquis-Prozess als Grundlage für die künftigen Normungsaufträge sämtliche Anforderungen der Mitgliedsstaaten für die verschiedenen Produktgruppen abgefragt und zusammengeführt. Zusätzliche nationale Anforderungen, die den freien Warenverkehr in der EU behindern, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Diese Arbeit wurde von der Acquis-Gruppe (SG 4) bereits abgeschlossen, so dass für Fenster, Türen, Tore, Lichtkuppeln und Abschlüsse ein Normungsauftrag an CEN bereits für Ende 2025 erwartet wird. Nachdem der SReq von CEN zur Bearbeitung angenommen wurde, wird ein Zeitplan erstellt, in dem die Produktnorm erarbeitet werden soll. Es wird mit einem Zeitrahmen von ca. drei Jahren für die Überarbeitung gerechnet. Im Anschluss wird die Produktnorm von der Europäischen Kommission geprüft und verabschiedet.
Ein ähnlicher Acquis-Prozess läuft auch für Vorhangfassaden (TC 33 / WG 6) und Bauglas (TC129). Der Unterschied besteht darin, dass die AdHoc-Gruppen für die Durchführung der technischen Arbeit in Selbstverwaltung handeln und das SReq in Eigenregie erarbeitet wird, also ohne Unterstützung der EU-Kommission. In den Normungsaufträgen müssen genauso die Anwendungsbereiche (Meilenstein I) und die wesentlichen Merkmale (Meilenstein III) der Produktnormen festlegt werden. Dieser Prozess heißt sich „Fast Track“, auch wenn er nicht wirklich schneller ist. Er ermöglicht es den Produktgruppen jedoch, in der Prioritätenliste der Produktnormung aufzurücken. Der Bereich Bauglas hätte beispielsweise sonst erst 5 – 6 Jahre später mit der Erarbeitung neuer Produktnormen beginnen können. Wird der eigenverantwortlich in der „Fast Track Procedure“ erarbeitete SReq von der Kommission angenommen, kann für die darin behandelten Produktgruppen mit der Normungsarbeit begonnen werden.
Als wesentliche Änderungen in den Normungsaufträgen werden erwartet:
- Anforderungen zur Nachhaltigkeit der Bauprodukte
(Grundlegende Anforderung an Bauwerke Nr. 8 der neuen BauPVO)- Deklaration der Umweltleistung des Produkts über den gesamten Lebenszyklus,
- Software zur Berechnung soll auf der Website der Kommission kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Hierfür wird auch ein neues Konformitätsverfahren (AVS) 3+ zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) eingeführt. Bei diesem ist der Hersteller für die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und die Festlegung des Produkttyps verantwortlich. Die notifizierte Stelle (NB) führt anschließend eine Validierung der Eingangsdaten, Bewertungen und Verfahren durch.
- Produktnorm gilt auch für gebrauchte Produkte.
- Es sind Informationen zur Rückbaubarkeit und Recycling oder Entsorgung erforderlich.
- Es müssen Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsanweisungen für das Produkt zur Verfügung gestellt werden.
- Beschränkung der Produktnormen auf die im Normungsauftrag genannten „wesentlichen Merkmale“, d.h. keine zusätzlichen (freiwilligen) Leistungsanforderungen.
- Digitaler Produktpass für Produkte (DPP) mit folgenden Inhalten:
- DoPC
- Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen
- Techn. Dokumentation des Produkts
Produktnormen
In der Produktgruppe „Fenster und Türen“ (SG 4) wurden im Meilenstein I des Aquis-Prozesses die folgenden Produktgruppen definiert:
- Innentüren
- Außentüren
- Fenster und Revisionsklappen
- Industrie-, Gewerbe- und Garagentore
- Tore und Schranken
- Lichtkuppeln und Dachluken
- Markisen
- Außenjalousien
- Innenjalousien
- Außenrollläden
Wie diese Produktgruppen zusammengefasst werden, ist derzeit noch offen. Es zeichnet sich aber ab, dass zu den Fenstern und Türen zukünftig auch die Revisionsklappen gehören. Auch die kraftbetätigten Türen werden vermutlich zukünftig den Türen zugeordnet. Eine Forderung an zukünftige Produktnormen ist die vollständige Deklaration des Produktes. Daher wird es voraussichtlich keine horizontale Norm für die Leistungseigenschaften Feuer- und/oder Rauchschutz mehr geben; die diesbezüglichen wesentlichen Leistungs-eigenschaften werden in die jeweiligen Produktnormen der Produkte integriert.
Fazit
Die neue BauPVO (EU) 2024/3110 bildet die Grundlage für die Produktnormung der Zukunft und eröffnet die Chance, den europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte zu stärken und Innovationen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung voranzubringen. Damit diese Ziele erreicht werden, ist es jedoch entscheidend, dass die Umsetzung der neuen Normen praxisgerecht erfolgen kann und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fenster- und Türenhersteller nicht durch überzogene Bürokratie gefährdet wird.
Die Branche bekennt sich ausdrücklich zu mehr Transparenz, Ressourcenschonung und Digitalisierung. Gleichzeitig müssen die politischen Entscheidungsträger sicherstellen, dass die neuen Anforderungen – etwa beim digitalen Produktpass (DPP), der Deklaration von Umweltleistungen oder den erweiterten Nachweispflichten – mit Augenmaß gestaltet und in den Normungsprozessen effizient umgesetzt werden können. Nur so können Innovationen gefördert, kleine und mittelständische Betriebe entlastet und faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Markt gewährleistet werden.
Es liegt jetzt an der Europäischen Kommission, den Normungsorganisationen und den Mitgliedstaaten, den Rahmen so auszugestalten, dass die BauPVO nicht zur Belastung, sondern zum Motor einer zukunftsfähigen und starken Bauprodukten-Industrie wird.
Literatur
- Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text mit EWR-Bezug). Amtsblatt der Europäischen Union L, 18. Dezember 2024
- Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG (Bauprodukteverordnung). Amtsblatt der Europäischen Union L, 88 vom 4. April 2011
- European Commission, DG GROW. (2023). Harmonized standards under CPR: CPR Acquis, Fast-track and standardization request development process [Webinar]. European Commission.
https://www.cencenelec.eu/news-events/events/2023/2023-06-29-webinar-cpr/ - DIN EN 14351-1:2016-12
Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren
DIN Media GmbH, Berlin