Forschungsprojekt – Konstruktionsmerkmale für schalldämmende Wohnungseingangstüren und Bürotüren

aus Holz und Holzwerkstoffen

Ausgangssituation

An die Schalldämmung von Türen sind seit 1989 in der DIN 4109 Anforderungen festgelegt. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, auch im Hinblick auf die Bauregelliste, allgemeingültige Konstruktionen und Konstruktionsmerkmale zu ermitteln, um nicht in jedem Fall einen Nachweis durch Prüfungen führen zu müssen.

Für die Schalldämmung von Türen aus Holz- und Holzwerkstoffen liegen mit Ausnahme von einigen grundlegenden Untersuchungen kaum Daten vor, mit deren Hilfe man allgemeingültige Aussagen treffen kann. Die vorliegenden Untersuchungen beziehen sich dabei meist auf spezielle Konstruktionen und sind daher nur bedingt zu verallgemeinern.

Nach DIN 4109 gibt es 3 verschiedene Anforderungen an Türen.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, sind prinzipiell zwei Wege denkbar:

a) Nachweis der Eignung durch Eignungsprüfung nach DIN 52 210,

b) Nachweis der Eignung durch Einstufung nach Konstruktionskriterien über Tabellen.

Eine solche Tabelle liegt zur Zeit für Türen nicht vor. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Grundlagen für eine Tabelle zu schaffen.

Eine solche Tabelle hätte auch Auswirkungen auf das Ü-Zeichen, also dem Nachweisverfahren nach der Bauregelliste. Hier gibt es für den Hersteller theoretisch ebenfalls zwei Möglichkeiten, die Eignung von Bauteilen, die keiner Zulassung bedürfen, zu bescheinigen, nämlich a) die Übereinstimmungserklärung des Herstellers ohne vorherige Prüfung, wenn er sein Bauteil als Bauteil Typ 1 gem. Bauregelliste zuordnen kann (OH- Verfahren) und b) die Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung, wenn er sein Bauteil als Bauteil Typ 2 gem. Bauregelliste zuordnen muß (OHP- Verfahren), weil keine allgemeingültigen Aussagen darüber existieren, die eine Einstufung als Typ 1 ermöglichen.

Eine Möglichkeit, Bauteile als Typ 1 zuzuordnen, besteht z.B. für Fenster, wenn man sie nach Tabelle 40, DIN 4109 Beiblatt 1 zuordnen kann. Für Türen besteht eine solche Möglichkeit nicht; daher müssen alle Türen, an die Schalldämmanforderungen gestellt werden, zur Zeit als Typ 2 eingeordnet werden.

Förderstellen

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Norbert Sack

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