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Wir sind bereits mitten im Klimawandel, und die Zunahme von Hitzetagen und Starkregenereignissen mit Überflutungen gefährdet unser Leben immer stärker – in Deutschland, in Europa und weltweit.
Das führt nicht nur zu erheblichen Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur, sondern ist auch ein Gesundheitsrisiko. Öffentliche und private Immobilienbesitzer suchen daher nach Möglichkeiten ihre Immobilie fit für die Zukunft zu machen und dabei Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaresilienz zu verbessern – also einen besseren Schutz gegen zunehmende Wetterextreme, insbesondere gegen Überhitzung und Überschwemmungen – das gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude. Neben dem Fokus auf den Denkmalschutz darf nicht vergessen werden, dass die Menschen in Gebäuden auch sicher und angenehm arbeiten und leben wollen.
Bei dieser Abwägung kommt es natürlich häufig zu einem Interessenskonflikt zwischen Bautechnik, Klimaresilienz und Denkmalschutz. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 27.11.2024. Hierbei wurde entschieden, dass bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes überwiegt. Diese Überlegungen werden in Zukunft wohl auch bei der Abwägung von Gesundheits- und Sachrisiken durch Überhitzung und Überschwemmungen Anwendung finden. Nachdem in der letzten Ausgabe der Denkmalsanierung auf die Überhitzung und den Sonnenschutz eingegangen wurde, soll nun der Schutz vor Überschwemmungsrisiken im Fokus stehen.
Risikoermittlung Hochwasser bei Flüssen und Küstengebieten
Als Schutz vor Überschwemmungen wurden Siedlungsgebiete schon seit vielen Jahrzehnten durch entsprechende Dämme, Wasserrückhaltebecken und andere Maßnahmen auf Basis historischer Erfahrungen geschützt. Die Risikogebiete und die Schutzmaßnahmen können in der „Hochwassergefahr- und Hochwasserrisikokarte“ bundesweit eingesehen werden (https://geoportal.bafg.de/karten/HWRM_Aktuell/).
Als „Messlatte“ für die Höhe der Dämme dient bisher die Kenngröße des „Hundertjährigen Hochwassers“ (HQ100). Durch die steigenden Temperaturen kann die Luft mehr Wasser aufnehmen, so dass auch mehr Niederschlag fallen. Bei der besonderen Vb-Wetterlage (auch Balearen-, Genua- oder Adria-Tiefdruckgebiet genannt) führen die Tiefdruckgebiete besonders viel Wasser mit sich und ziehen wegen der geringen Windgeschwindigkeit nur sehr langsam oder gar nicht weiter. In Folge kann dies regional zu enormen Niederschlagsmengen führen, die dann sogar die hundertjährigen Hochwasser übertreffen. Nach Prognosen im Weltklimabericht steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das hundertjährige Hochwasser alle 5-10 Jahre auftreten wird und uns auch die Extremwetterereignisse häufiger treffen.
Risikoermittlung Starkregen
Im Gegensatz zur „klassischen“ Hochwassergefahr treten Überschwemmungen seit Jahren verstärkt durch lokale Starkregen auf (Sturzfluten), bei denen Niederschlagsmengen von bis zu 60 l/m² und mehr auftreten. Das abfließende Oberflächenwasser sucht sich seinen Weg und fließt zur tiefsten Stelle, so dass diese Gefahr in Deutschland fast jedes Gebäude treffen kann; es braucht nur ein ungünstiges Gefälle zum Haus. Aus diesem Grund hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) auch das „Naturgefahrenportal“ ins Leben gerufen, in der sich allgemeine Hinweise zu Schutzmaßnahmen finden, mit der die amtliche vierstufige Unwetterwarnung ergänzt wird (Stufe 1 „keine ungewöhnlichen Wetterentwicklungen“, Stufe 2 „Markante Wetterwarnung“ mit Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden, Stufe 3 „Unwetterwarnung mit >25 bis 40 l/m² in 1 h oder > 35 bis 60 l/m² in 6 h und Stufe 4 „Warnung vor extremem Unwetter“ mit >40 l/m² in 1 h oder > 60 l/m² in 6 h). Lokaler Starkregen kann sehr kurzfristig innerhalb von 15-30 Minuten auftreten, so dass temporäre Schutzmaßnahmen (Sandsäcke, Planken u. ä.) nur bedingt helfen.
Im Geoportal des Bundes wird für jedes Bundesland die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen ermittelt und die bestehenden Risikobereiche identifiziert werden. Die Karten zeigen sehr detailliert die gefährdeten Bereiche wie Geländesenken und Aufstaubereiche mit den Überschwemmungshöhen sowie die Fließwege (meistens Straßen, Wege und versiegelte Flächen) mit den Fließgeschwindigkeiten. Damit kann jeder Immobilienbesitzer, Bauherr oder Planer das Risiko genau ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Allerdings variieren die Angaben für die Niederschlagsmengen je nach Bundesland (29 – 47 l/h für ein außergewöhnliches Ereignis).
Belastungen bei Überschwemmungen
Die Belastungen bei Überschwemmungen sind vielfältig. Moderate mechanische Belastungen treten durch den Wasserdruck bei langsam steigendem Wasser auf (Kellerschacht). Bei fließendem Wasser oder durch angeschwemmtes Treibgut (Baumaterialien, Fahrzeuge, Schwemmgut etc.) sind die Belastungen deutlich höher und erfordern den Einsatz massiver Schutzvorrichtungen. „Normale“ Fenster im Haus können bei Schlagregen den Wassereintritt ins Haus verhindern, aber bei Stauwasser sind hochwasserbeständige Fenster notwendig. Neben dem Wassereintritt gibt es weitere vielfältige Schadensbilder, die durch feuchteunempfindliche Baustoffe oder Feuchtigkeit entstehen, die in die Hohlräume der Fensterkonstruktionen eingedrungen ist. Durch Verschmutzungen des Wassers, Fäkalien oder Heizöl entstehen massive Beeinträchtigungen durch Gerüche, Schimmelpilze und sonstige Emissionen in die Raumluft. Trotz Trocknung, Reinigung und funktionale Instandsetzung von Bauelementen ist eine Sanierung dann oft nicht mehr möglich. Das gilt in gleichem Maße für den Baukörperanschluss.
Deshalb sind hochwasserbeständige Fenster Sonderkonstruktionen, die neben den üblichen Anforderungen an die Funktion oder den Wärme-/Schallschutz erweiterte Schutzfunktionen übernehmen und bisher eher als kleinformatige Kellerfenster verfügbar sind. Aufgrund steigender Nachfrage von Bauherren ist aber eine dynamische Entwicklung von hochwasserbeständigen Fenstern, Fenstertüren oder Haustüren erkennbar, die auch Funktionen „normaler“ Fenster erfüllten. Einen großen Einfluss auf die Marktentwicklungen haben dabei die Versicherer und deren schwindende Bereitschaft, Gebäude ohne Schutzelemente noch gegen Elementarschäden zu versichern.
Gerade für denkmalgeschützte Gebäude sind auch wirksame Kombisysteme aus Bauelement und temporären Schutzelementen sinnvoll, bei denen das Erscheinungsbild der Fenster und Türen kaum beeinträchtigt wird. Diese Systeme müssen aber über Sensoren verfügen, die bei Überschwemmungsgefahr aktiviert werden. Dies garantiert eine Schutzwirkung auch bei lokalem Starkregen, der sehr kurzfristig innerhalb von 15-30 Minuten auftreten kann.
Prüfung und Klassifizierung der Hochwasserbeständigkeit und Wasserdichtheit
Damit die Schutzwirkung hochwasserhemmender Fenster, Türen und Bauelemente technisch definiert und fachgerecht geplant und ausgeschrieben werden kann, hat das ift Rosenheim die ift-Richtlinie FE-07/3 „Hochwasserbeständige Abschlüsse – Fenster, Türen und Tore sowie Rollläden“ entwickelt. Die ift-Richtlinie enthält darüber hinaus auch praxisrelevante Kriterien (Bruch von Verglasungen und tragenden Bauteilen, Montagevorgaben etc.). Die Prüfergebnisse und Klassifizierungen können dann in Planung und Ausschreibung hochwasserhemmender Bauelemente verwendet werden. Die Anforderungen an die Hochwasserschutz werden in vier Klassen eingeteilt, um unterschiedlichen Risikoerwartungen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung zu tragen (Je dichter, desto aufwändiger):
- Hochwasserbeständige Bauelemente, mit einem max. Wassereintritt von 240 l/24 h bei einem Wasserstand von min 0,5 m,
- Wasserundurchlässige Bauelemente, mit einem max. Wassereintritt von 24 l/24 h bei einem Wasserpegel von min. 0,1 m,
- Wasserundurchlässige Bauelemente, mit einem max. Wassereintritt von 1 l/24 h bei einem Wasserpegel von min. 0,1 m,
- Wasserdichte Bauelemente ohne Wassereintritt (mit Angabe der max. Wasserhöhe) bei einer min. Belastung von 0,1m Wasserhöhe.
Bei den Klassen II. und III. erfolgt die gekennzeichnete Höhe für die Wasserdichtheit in max. in 50 cm-Schritten oder in mind. 10 cm-Schritten. Bei den geprüften Elementen wird der Wasserpegel in Kombination mit der erreichten Klasse (I. – IV.) angegeben. Neben der Dichtheit muss ein hochwasserbeständiges Bauelement auch Anforderungen an die Bedienkräfte erfüllen, denn diese sind aufgrund der erforderlichen Anpresskräfte der Dichtungen bei öffenbaren Elementen meistens erhöht. Bei der Verwendung in Flucht- und Rettungswegen dürfen die normativen Grenzwerte (DIN EN 179, DIN EN 1125) nicht überschritten werden. Die Begrenzung der Bedienkräfte ist auch bei einer vorwiegenden Nutzung von Kindern, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen zu beachten (EN 13115 für Fenster oder EN 12217 für Türen) und müssen ohne gleichzeitige Belastung durch den Wasserdruck eingehalten werden. Die Montage muss geeignet sein, die Dichtigkeit des Bauelementes hinsichtlich (ggf. öffenbarer) Fugen und des Baukörperanschlusses sicherzustellen. Die für den Schließzustand relevanten Beschläge von hochwasserbeständigen Abschlüssen sollen gegen Korrosion geschützt sein und mindestens ein Korrosionsschutz der Klasse 3 nach DIN EN 1670 (neutraler Salzsprühnebel-Test mit 96 h) erfüllen.
Bewertung von Klimaresilienz und Nachhaltigkeit
Die Anforderungen und der Begriff der Klimaresilienz haben noch keinen praktisch nutzbaren Eingang in die Produktnormen und das Baurecht gefunden, so dass die Bewertung und Auswahl geeigneter Bauprodukte schwierig ist. Bauherren und Planer müssen bei aktuellen Bauprojekten aber jetzt schon einschätzen können, welche Bauprodukte und Bauelemente für ein klimasicheres und nachhaltiges Gebäude geeignet sind. Deshalb hat das ift Rosenheim das Bewertungssystem „klima.sicher.bauen“ mit geeigneten Bewertungskriterien entwickelt, um eine verlässliche Auswahl und Entscheidung für passende Produkte treffen zu können. Dabei werden sowohl die Unternehmen als auch die Produkte bewertet. Neue EU-Verordnungen (Bsp. EU 2024/825) fordern, dass Aussagen von Unternehmen zur Nachhaltigkeit und Umweltschutz auf Basis fundierter und transparente Standards erfolgen und durch eine akkreditierte Stelle geprüft werden müssen. So können auch Anforderungen an die Nachhaltigkeit beachtet und das Risiko von Greenwashing vermieden werden.
Die Bewertung umfasst den Energie- und Ressourcenverbrauch, die Verbesserung der Umweltwirkungen sowie die Eigenschaften bezüglich der Verbesserung der Klimaresilienz von Gebäuden – also der Widerstandsfähigkeit gegen Überschwemmungen, Hitzewellen und Stürme. Alle Eigenschaften/Kenndaten werden in einer „Klimaklasse“ verdichtet, um den Akteuren im Bauwesen einen einfachen Produktvergleich zu ermöglichen. Wichtige Produkteigenschaften, die für die individuelle Planung und Zertifizierung eines Gebäudes notwendig sind, müssen ebenfalls verfügbar sein. Die Bewertungsmethodik ist transparent und erfolgt objektiv auf Basis anerkannter Normen und Regelwerke (harmonisierte DIN-, EN- oder ISO-Normen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik).
Literatur
ift-Fachinformation KSB-01/2
Klimasicher bauen – Klimaanpassung + Klimaschutz mit klimaresilienten, recyclingfähigen und nachhaltigen Fenstern, Türen und Fassaden
ift Rosenheim, 04/2024ift-Richtlinie FE-07/3
Hochwasserbeständige Abschlüsse – Fenster, Türen und Tore sowie Rollläden
ift Rosenheim 02/2025VdS-Richtlinien 3855:2022-12, VdS-Richtlinien für Hochwasserschutzsysteme für den Objektschutz.
VdS Schadenverhütung GmbHifz info FE-15/1 "Hochwasserschäden an Fenstern, Türen und Verglasungen" (kostenlos)
ifz - Informationszentrum für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e.V., 02/2014Informationsportal mit Warnungen und Tipps zur Vorsorge, www.naturgefahrenportal.de
- www.schutz-vor-naturgefahren.ch
DIN EN 15804:2020-03
Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte
DIN Media GmbH, Berlinift-Fachinformation NA-02/4
Green Envelope – Nachhaltigkeit für Bauprodukte
ift Rosenheim, 7/2022VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (EU-Taxonomie Verordnung). Amtsblatt der Europäischen Union, 22.6.2020.