Glas in Verkehrsbereichen

Einsatz in Türen und Toren

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Man hat den Eindruck, dass das Bewusstsein für Sicherheit am Bau die letzten Jahre zuge-nommen hat. Dennoch herrscht immer noch Unklarheit, was die Verwendung von sicherem Glas in Verkehrsflächen betrifft.

Sicherheitsglas – Was ist das genau?

Generell gibt es im Flachglasbereich verschiedene Glasarten. Die erste „Stufe“ bzw. das Basisprodukt ist das Floatglas. Es ist fast absolut planar, mit einer besten optischen Qualität, aber es hat die geringste Festigkeit. Glas kann durch kleine Risse und Fehlstellen in der Oberfläche brechen, die infolge von Zugbeanspruchung zu schnell wachsen – Floatglas kann sehr gefährlich brechen. Man kann aber durch einen Vorspannprozess Glas unter Spannung setzen, was das Bruchbild beeinflusst.

ESG (Einscheibensicherheitsglas) z.B. ist ein thermisch behandeltes Glas, das relativ schnell abgekühlt wird, und so wird einiges an Spannung im Glas „eingefroren“. Wie die Bezeichnung sagt, bricht es in kleine, stumpfe, „sichere“ Bruchstücke, die ein geringeres Verletzungsrisiko aufweisen. ESG kann bereits als einzelne Scheibe ein gewisses Maß an Verletzungssicherheit erreichen. Aber da die Bruchstücke noch miteinander verzahnt sind, können diese als größere zusammenhängende Bruchfladen dann gefährlich werden, wenn sie aus größere Höhe fallen (wie z. B. > 4m). Ein Nachteil von ESG ist allerdings, dass es zu Spontanbrüchen im Glas aufgrund von Nickelsulfid-Einschlüssen (NiS) kommen kann. Es lässt sich leider noch nicht verhindern, dass während der Floatglas-Herstellung Bestandteile von NiS in die Glaswanne gelangen und so Verunreinigungen hervorrufen.

Daher gibt es das ESG-H (heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas). Hier wird das Glas nach dem thermischen Vorspannvorgang über eine definierte Zeitdauer (Haltephase: 2 Stunden) bei hohen Temperaturen (260 °C ± 10 °C) in einem sogenannten Heißlagerungsofen ausgelagert. Durch diese Temperatureinwirkung werden die genannten NiS-Einschlüsse zum Wachstum angeregt; verunreinigte Verglasungen würden dann während dieses Heißlagerungsprozesses brechen. Gläser, die den Heißlagerungstest überstanden haben, weisen eine akzeptable Versagenswahrscheinlichkeit auf.

Bei gebrochenem Glas allein ist keine Resttragfähigkeit gegeben. Durch eine Verbindung mehrerer Gläser lässt sich aber das Rest-Tragverhalten verbessern. Wie z.B. Verbundglas (VG). Dies ist ein Verbund aus einer Glasscheibe und einer oder mehreren weiteren Glasscheiben. Geeignete Zwischenschichten aus Kunststoff stellen dabei den Verbund her. Verbundsicherheitsglas (VSG) ist ein Verbundglas, bei dem im Bruchfall die Zwischenschicht die Glasbruchstücke zurückhält und die Öffnungsgröße begrenzt. Dadurch ist eine gewisse Resttragfähigkeit gegeben und die Gefahr von Schnitt- und Stichverletzungen wird reduziert.

Zusammengefasst ist ein Sicherheitsglas Glas mit sicherem Bruchverhalten. ESG (Einscheibensicherheitsglas), heißgelagertes ESG (ESG-H), dann VSG (Verbundsicherheitsglas) aus Float, VSG aus ESG, VSG aus ESG-H und VSG aus TVG (teilvorgespannte Glas) gelten als Glas mit sicherem Bruchverhalten.

Anforderungen und Umsetzung/Lösungsansätze

Für Türe und Tore gibt es in Europa harmonisierte Produktnormen, zumindest für die Außentüren. Hier findet man, was die Verglasung angeht, lediglich einen Hinweis, dass verglaste Elemente so ausgeführt sein müssen, dass von ihnen unter normalen Betriebsbedingungen keine Gefahr ausgeht bzw. dass entsprechend sicheres Glas eingesetzt werden muss.

In Deutschland haben wir zusätzlich seit vielen Jahren eine übergeordnete Bauordnung, die auf die Verkehrssicherheit verweist, sowie anerkannte Regeln der Technik, wie die DIN 18008 in ihrer aktuellen Fassung von 2020. In dieser Version wurde die Bauordnung konkretisiert, was das Glas im Bauwesen betrifft:

„Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden.“

Doch wann muss welches Glas in welchem Bauprodukt verbaut werden?

Ein Zitat aus einem Fachartikel von „Architekt Obering. E. Haselberger“ in einer Fachzeitschrift von 1957: „Wo starker Betrieb herrscht, wo Menschen eilen und hasten, wo Kinder sich drängen und stoßen, kann Gefahr drohen. An diese Plätze gehört in die zu verglasenden Bauteile das bewährte Verbund-Sicherheitsglas. Es ist das Glas ohne Gefahr.“

Das Foto zeigt mehrere verglaste Türen am Flughafen München.
Bild 1: Verglaste Türen am Flughafen München (Quelle: marchcattle – stock.adobe.com)

Welche Gläser in welche Bauprodukte eingesetzt werden müssen, kann pauschal nicht beantwortet werden, aber es gibt einige Hilfestellungen, die weiterhelfen können: Eine für den Einsatz von Gläsern an Türen und Toren bietet das Merkblatt „Die Verkehrssicherheit bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen“ u.a. von ift Rosenheim, Bundesverband Flachglas BF und Verband Fenster und Fassade VFF, Stand Oktober 2019.

In diesem Markblatt ist der Ablauf einer Risikobeurteilung zur Verkehrssicherheit enthalten. Man unterscheidet in „sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeiten von Glasbruch“ und „höhere Eintrittswahrscheinlichkeiten von Glasbruch“.

Sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von Glasbruch bedeutet:

  • Abmessung der lichten Glasöffnung ≤ 300mm oder ≤ 0,2m² für Isolierglas oder ≤ 200mm für eine Glasscheibe
  • Bodentiefe Fenster außerhalb von Laufwegen (z.B. hinter einem fest eingebauten Möbel)
  • Balkontüren mit geringer Strecke vor oder hinter der Verglasung.
  • Räume seltener Anwesenheit (z.B. Abstellräume, Lagerräume, Kellerräume)

Höhere Eintrittswahrscheinlichkeit von Glasbruch:

  • Verglasung in Laufrichtung von Laufwegen
  • das geöffnete Element (Flügel) ragt in einen Laufweg
  • Verglaste Türen mit Verletzungsrisiko und Glanzglastüren
  • Glastrennwände
  • auf der Außenseite von Verglasungen in Zugangs- und Eingangsbereichen
Die Grafik zeigt den Ablauf einer Risikobeurteilung zur Verkehrssicherheit.
Bild 2: Ablauf einer Risikobeurteilung zur Verkehrssicherheit (Quelle: Merkblatt „Verkehrssicherheit bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen
ohne Absturzsicherung“, BF u.a., Oktober 2019

Neben der Verwendung von Glas mit sicherem Bruchverhalten (größte Schadensminimierung) werden weitere Schutzmaßnahmen angesprochen:

  • Aufkleben von Folien
  • Verbauung, z.B. Stufe(n) oder Podest vor dem Glas, abhängig von Höhe (≥200mm) und Tiefe (≥200mm) der Verbauung
  • Sprossen und Vorsatzrahmen
  • Geländer
  • Heizkörper vor der Verglasung
  • dauerhaft bepflanzte Schutzzone
  • Fensterbank oder Holm vor dem Glas
  • Nutzerkreis einweisen bzw. einschränken
  • bewegliche Einrichtungen vor einem Fenster, die den Zugang verhindern, besonders kenntlich machen (z.B. Kennzeichnung durch Aufkleber, bedrucken, Satinieren)

Weitere Hilfestellungen gibt die BF-Information „Information zu Sicherheitsglas in der neuen DIN 18008 – Nur Sicherheitsglas ist wie Sicherheitsglas“. Aussage hier ist, dass der aktuelle Stand der Technik ist zu beachten ist. Eine konkrete Einsatzempfehlung in tabellarischer Form liefert das Merkblatt V.05 – 2020-03 „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“ des VFF, verfasst in Zusammenarbeit mit dem BF, dem BIV des Glaserhandwerks, dem ift Rosenheim, der Tischler Schreiner Deutschland und dem UBF – Unabhängige Berater für Fassadentechnik.

Fazit

Es lässt sich nicht pauschal die Frage beantworten, welches Glas in welches Bauprodukt bzw. in welche Tür, in welches Tor gehört. Es gibt einige Hilfestellungen, die weiterhelfen können, wie verschiedene Merkblätter und Empfehlungen erstellt von unabhängigen Verbänden. Auch ist der Stand der Technik zu beachten.

Letztendlich müssen der Planer, der Architekt und der Bauherr festlegen, welches Glas die den Verkehrsbereich sichert. Es gibt keine explizite Verpflichtung für Sicherheitsglas, aber dies ist wiederum keine Lizenz, dass mit Float alles „gut“ ist.

Literatur

[1]  BF-Information 016 / 2020 – Änderungsindex 0 – April 2020
Information zu Sicherheitsglas in der neuen DIN 18008 – Nur Sicherheitsglas ist wie Sicherheitsglas
Bundesverband Flachglas e. V, Troisdorf

[2]  VFF-Merkblatt V.05 „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“
Verband Fenster + Fassade, Frankfurt 2020

[3]  Verbändepapier „Verkehrssicherheit bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“
Bundesverband Flachglas e. V., Troisdorf; Bundesverband Metall, Essen; ift Rosenheim; pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V., Frankfurt am Main; Tischler Schreiner Deutschland, Berlin; Verband Fenster + Fassade, Frankfurt am Main Oktober 2019

Portraitbild Carolin Lamprecht

Carolin Lamprecht

ift Rosenheim

Carolin Lamprecht, B.Sc. in Engineering ist seit 2016 am ift Rosenheim. Vom Geschäftsbereich Prüfung als Prüfingenieurin für Glas- und Sonnenschutzprodukte in der Lichttechnik, als auch für Materialprüfungen mit zusätzlichen Tätigkeiten als Produktauditorin und Co-Auditorin für ISO 9001, wechselte sie intern in die Zertifizierungs- und Überwachungsstelle. 

Aktuell ist sie im Produktmanagement direkte Ansprechpartnerin für unsere Kunden im gesamten Glasbereich. Sie ist Mitglied im nationalen Normenausschuss für Isolierglas, wirkt in Arbeitskreisen für den BF mit und betreut ift-Kooperationen. Abrundend ist sie als Referentin in Seminaren und Vorträgen aktiv. 

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