Lesezeit: 4 Minuten
Die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO, EU 2024/3110) ist seit 7. Januar 2025 in Kraft und beinhaltet u.a. auch den digitalen Produktpass (DPP) für Bauprodukte. Durch die damit verbundene Digitalisierung und zentrale Bereitstellung relevanter Informationen sollen Produktsicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz gestärkt werden [1]. Der DPP wird damit zu einem zentralen Baustein für ein Informationssystem der europäischen Kreislaufwirtschaft im Bauwesen.
Hintergrund und Zeitplan
Der DPP für Bauprodukte berücksichtigt neben den Regelungen der BauPVO auch Themen aus der Ökodesignverordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR) [2], wie die Umsetzung eines einheitlichen Web-Portals [3]. Die Regelungen der BauPVO gelten in diesem Zusammenhang vorrangig gegenüber den Regelungen aus der ESPR, um hier insbesondere die Interoperabilität des DPP für Bauprodukte mit dem Building Information Modeling (BIM) zu ermöglichen.
Die konkrete Ausgestaltung des DPPs für Bauprodukte erfolgt über delegierte Rechtsakte, deren Erlass nach derzeitigem Kenntnisstand für Ende 2026 erwartet wird. Die verpflichtende Anwendung erfolgt dann ca. 18 Monate später, d.h. voraussichtlich Mitte/Ende 2028 [4], sofern eine auf Basis der neuen BauPVO harmonisierte Produktnorm (hEN) für das jeweilige Bauprodukt im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.
Was ist der digitale Produktpass für Bauprodukte?
Der DPP stellt eine strukturierte Sammlung produktbezogener, maschinenlesbarer Daten mit definierten Zugriffs‑ und Datenverwaltungsrechten, verknüpft über eine eindeutige Produktkennung und einen am Produkt angebrachten Datenträger (z. B. QR) dar [5], [6]. Der DPP ist dabei keine Zusammenstellung von digitalisierten Dokumenten (z.B. im PDF-Format), sondern ein datenbankgestütztes, durchsuchbares und einfach zugängliches Datenobjekt [7]. Der DPP beinhaltet dabei Pflichtinformationen, z.B. Konformitäts- und Leistungserklärung (DoPC), Sicherheits- und Gebrauchsinformationen, technische Dokumentation oder Anforderungen anderer EU-Verordnungen (DoC). Diese Informationen werden zusätzlich mit Lebenszyklus‑ und Nachhaltigkeitsdaten, z. B. aus Umweltproduktdeklarationen (EPD), verknüpft und für einen Zeitraum von 25 Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts der jeweiligen Produktart zugänglich gemacht [8].
Status Quo und Herausforderungen
Bei oberflächlicher Betrachtung der inhaltlichen Anforderungen des DPP ist festzustellen, dass bereits einige der erforderlichen Informationen in den Unternehmen vorhanden sind, die weiterverwendet werden können. Hier sind z.B. DoP, Prüfberichte, Zertifikate oder Sicherheitshinweise, ergänzt um zusätzliche Daten wie Konstruktionsdateien, Montage- oder Wartungsinformationen, zu nennen. Zudem liegen häufig bereits Angaben zur Nachhaltigkeit, wie beispielsweise EPD, oder Hinweise zur Demontage und Recyclingfähigkeit vor. Dies stellt im ersten Schritt eine gute Ausgangsbasis für die Umsetzung des DPP dar (siehe Bild 2).
Bei detaillierterer Betrachtung ist jedoch zu erkennen, dass noch eine Vielzahl offener Punkte zu klären sind, um den DPP in der Praxis umsetzen zu können:
Delegierte Rechtsakte zu Inhalten, Vertraulichkeits- und Zugriffsrechten, Register, Betreiber des Web-Portals sowie Zugriffsmodelle müssen veröffentlicht werden. Zudem ist ein klarer Zeitplan für die betroffenen Wirtschaftsakteure erforderlich.
Die DoPC sowie der digitale Produktpass sind aufgrund der Fülle an zu erwartenden wesentlichen Merkmalen (> 300) und der komplexen, umfangreichen Dokumentation für die Mehrheit der Wirtschaftakteure schwer handhabbar, was dem eigentlichen Ziel der Transparenz entgegensteht.
Umgang und praktikable Hinweise zur Nutzung von bestehenden Daten und Informationen wie nicht-maschinenlesbaren Prüfberichten, Gebrauchsanweisungen, Sicherheitshinweisen etc. sind erforderlich.
Anwendungsfälle im BIM-Kontext: In der Regel erfolgt die Auswahl konkreter Fenstertypen, Rahmenwerkstoffe etc. erst zu einem späten Zeitpunkt im Projektverlauf, z.B. nach der Entwurfsplanung. Es müssen daher Anwendungsfälle für DPP‑Daten erdacht werden, um die entstehende zeitliche Lücke zwischen der Planungs- und Vergabephase sowie den darauffolgenden Bau-, Nutzungs- und End-of-Life-Phasen sinnvoll zu überbrücken.
Gewährleistung des Datenzugangs von 25 Jahren nach Inverkehrbringen: Für die Produktgruppen Fenster, Türen, Vorhangfassaden, Tore etc. scheint diese Zeitspanne zu kurz, um einen koordinierten Rückbauprozess, unterstützt durch die Daten, durchführen zu können. Hier muss berücksichtigt werden, dass die Nutzungsdauer der Produkte deutlich über den 25 Jahren anzusetzen ist.
(Zwischen-)Fazit
Der digitale Produktpass vereint verpflichtende Angaben für das Inverkehrbringen der Produkte, schafft Transparenz hinsichtlich relevanter Nachhaltigkeitsmerkmale und eröffnet Potenziale in der Vernetzung im Bauwesen, birgt jedoch noch große Herausforderungen in der praktischen Umsetzung. Das ift Rosenheim engagiert sich in diesem Transformationsprozess als Bindeglied zwischen unserer Branche, den Fachverbänden, Normungsgremien und der EU-Kommission. Ziel ist es, die Auswirkungen neuer Anforderungen frühzeitig zu erkennen und deren Umsetzung für ift-Kunden handhabbar zu gestalten. Bereits heute bietet das ift Rosenheim mit den ift-System- und Nachhaltigkeitsproduktpässen praxistaugliche Instrumente, um geforderte Nachweise effizient, systemübergreifend und standardisiert für ganze Profilsysteme und Produktgruppen bereitzustellen. Diese Lösungen ermöglichen es Unternehmen, regulatorische Anforderungen strukturiert zu erfüllen und Transparenz zu schaffen.
Literatur
- Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO), Erwägungsgründe (91)
- Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, (ESPR)
- Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO), Art. 79 (1) bis (3)
- Workshop ‘Development of complementary Product Category Rules under the CPR: status and next steps – 2025-02-24 / ift Rosenheim GmbH
- Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO), Art. 76(2)
- Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO), Art. 78
- Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO), Erwägungsgründe (91) BauPVO, EU 2024/3110
- Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO), Artikel 92 Absatz 2
- Workshop ‘Development of complementary Product Category Rules under the CPR: status and next steps – 2025-02-24 / Pixabay© Peggy Marco / ift Rosenheim GmbH