Das Verbindungsgebäude zwischen dem ift und dem internationalen Partner UL.

CE-Zeichen für Brandschutzelemente

Planung und Nachweise von Türen, Fenstern und Toren nach europäischer Norm EN 16034

Lesezeit: 6 Minuten

Zimmerer und Holzbauer bieten heute Holzbauprodukte für unterschiedlichste Anwendungen und Gebäudetypen an – auch als Generalunternehmer (GU). Bei öffentlichen Bauten, Verwaltungsgebäuden sowie Sonderbauten sind meistens auch Brandschutzanforderungen für eingebaute Fenster, Türen und Tore zu beachten.

Seit 2016 ist die Produktnorm EN 16034 in Kraft. Mit dem Ablauf der Koexistenzphase, ist seit dem 1. November für Fenster, Tore und Außentüren zwingend zu beachten. Mit einiger Überraschung wurde die für November angekündigte Harmonisierung der Produktnorm EN 14351-2 für Innentüren von der Kommission abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Für Innentüren bleibt also zunächst noch alles beim Alten. Das bedeutet, dass für ein vollständiges Sortiment jetzt nationale und europäische Verfahren parallel zu beachten sind. Höchste Zeit für Zimmerer und Holzbauer, sich bei Planung und Ausschreibung mit den Regeln der europäischen „Brandschutznorm“ zu befassen.

Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass bei Ausschreibung, Planung und Herstellung die Regeln und Klassifizierungen der europäischen Produktnorm zu beachten sind. Eine wichtige Rolle spielt dabei die „Notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ), die in Zukunft quasi die Rolle einer Zulassungsstelle übernimmt, ähnlich wie bisher das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Die NPZ hat die Verantwortung für die Probekörperauswahl und Probennahme, die Feststellung der Leistungseigenschaften (Typprüfung) sowie die Erteilung des „Zertifikats zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit“ als baurechtliches Nachweisdokument. Für eine effiziente Prüfung und zügige Erstellung der Nachweisdokumente, die in der Baupraxis dann auch praktikabel nutzbar sind, braucht die NPZ eine umfassende Kenntnis der Produkte, der Normung und Prüfverfahren.

Symbole der wichtigsten Eigenschaften für Bauelemente bei Feuerwiderstand und Rauchschutz. Darunter die Abdichtung, der Anwendungsbereich, das Brandverhalten, die Brandweiterleitung, die Dauerfunktion, die Feuerwiderstandsfähigkeit, die mechanische Fähigkeit, die Rauchdichtheit, die Selbstschließung, die Temperaturerhöhung 1, die Tragfähigkeit R und die Wärmedämmung 1.
Bild 1 Wichtige Eigenschaften für Bauelemente mit Feuerwiderstand und Rauchschutz
Die Tabelle zeigt den Vergleich der europäischen Kennwerte. In den Spalten: Bauaufsichtliche Anforderungen, untergliedert bei Abschlüsse die Rauchabschlüsse, die Feuerschutzabschlüsse in Förderanlagen, sonstige Abschlüsse nach MBO und die Feuerschutzabschlüsse, welche noch in "ohne Rauchschutz" und "mit Rauchschutz" aufgeteilt ist. Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 261-2150.
Tabelle 1: Vergleich europäischer Kennwerte mit den nationalen Anforderungen
(Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVVTB) 2017/1
Die Tabelle zeigt die neuen Klassifizierungsbezeichnungen. So E für Raumabschluss, I für Wärmedämmung, I1 und I2 für Wärmedämmung bei Feuerschutzabschlüssen, S, Sa und S200 für Rauchdichtheit, C für Selbstschließende Eigenschaft und W für Strahlungsbegrenzung. Nähere Informationen zur Darstellung erhalten Sie auf Anfrage unter +49 8031 216-2150.
Tabelle 2: Die neuen europäischen Klassifizierungsbezeichnungen

Damit Feuer- und Rauchschutzabschlüsse als Außentür, Fenster oder Tor gemäß europäischer Norm EN 16034 in Verkehr gebracht werden können, müssen die bis zu sieben mandadierten Eigenschaften geprüft und nachgewiesen werden, je nach Anforderungen im lokalen Baurecht. Hierbei sind die neuen europäischen Klassen und Bezeichnungen im CE-Zeichen sowie der Leistungserklärung zu verwenden.

  1. Feuerwiderstand n. Abs. 4.1 (z.B. EI2 30)
  2. Rauchdichtigkeit n. Abs. 4.2 (z.B. S200)
  3. Fähigkeit zur Freigabe n. Abs. 4.3 (z.B. freigegeben)
  4. Selbstschließung n. Abs. 4.4 (z.B. C)
  5. Dauerhaftigkeit zur Fähigkeit der Freigabe n. Abs. 4.5.1 (Freigabe „aufrechterhalten“)
  6. Dauerhaftigkeit der Selbstschließung n. Abs. 4.5.2.1 (Dauerfunktionsprüfung mit Angabe der Zyklen)
  7. Dauerhaftigkeit der Selbstschließung gegen Korrosion 4.5.2.2 (z.B. „erzielt“)

In Deutschland werden Anforderungen an die Eigenschaften 1, 2,4 und 5 gestellt, diese sind also anzugeben. Soll eine Feststellanlage eingesetzt werden, kommen noch 3 und 6 dazu. Die Feststellanlage benötigt auch weiterhin eine Bauartgenehmigung. In der Schweiz ist nur die Angabe des Feuerwiderstands (1) erforderlich. Mit der europäischen Norm ändern sich die Begrifflichkeiten und Kennzeichnungen. Beispielsweise wird aus einer Brandschutztür T30 eine Tür EI2 30- Sa C5, also mit einem Feuerwiderstand von 30 Minuten, einer Höchsttemperatur auf der dem Feuer abgewandten Seite von 180°C, einer Dauerfunktionsprüfung mit 200.000 Zyklen und einer Rauchdichtheit bei Umgebungstemperatur. Für Innentüren bleibt es zunächst noch bei den T-Klassen (z.B. T30 oder T30-RS).

Zulassungsregeln und Nachweise nach EN 16034

Für Hersteller, Systemgeber aber auch Verarbeiter ist der Klassifizierungsbericht gemäß EN 13501-2 das zentrale Dokument, in dem die Prüfergebnisse bewertet und zulässige Varianten des Systems beschrieben werden. Diese werden durch den direkten (Klassifizierungsbericht) und erweiterten Anwendungsbereich (EXAP-Bericht) definiert. Der Klassifizierungsbericht ist damit der Ersatz für die bislang in Deutschland notwendige „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ (abZ) für Feuerschutzabschlüsse bzw. das „allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis“ (abP) für Rauchschutzabschlüsse. In diesem werden die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen, Materialien und geprüfte Konstruktionsdetails geregelt. Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Die Angaben nach EN 16034 müssen durch Informationen der jeweiligen Produktnorm ergänzt werden, wenn diese als Außentür (EN 14351-1), Innentür (EN 14351-2[1]), Automatiktür (EN 163611) oder als Tor (EN 13241) eingesetzt werden.

[1] Termin für eine Harmonisierung noch nicht bekannt

Ein Nachweis bzw. Klassifizierungsbericht
Bild 2: Klassifizierungsbericht

Vom Hersteller muss zudem - wie von der nationalen Zulassung bekannt - eine werkseigene Produktionskontrolle nachgewiesen werden, die mit einer Erstüberwachung beginnt und dann jährlich überprüft wird. Anhand der Systemdokumentation wird geprüft, ob die produzierten Abschlüsse mit den geprüften und „abgeleiteten“ Bauelementen übereinstimmen. In der technischen Dokumentation sollten alle notwendig Informationen enthalten sein (Fertigungszeichnungen, Materialien, Herstellung, Toleranzen etc.), um einen Feuer- bzw. Rauchabschluss oder dicht- und selbstschließende Abschlüsse herzustellen. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die NPZ das „Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit“ ausstellen, dass die Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung durch den Hersteller ist.

Stellt den Weg eines Produktes von der Herstellung bis zum Kunden oder zur Baustelle dar.
Bild 3: Der richtige Umgang mit CE-Zeichen und Leistungserklärung
CE-Zeichen für eine Außentür, in der der Verwendungszweck, der Hersteller usw. aufgelistet wird.
Bild 4: Muster CE-Kennzeichnung und CE-Leistungserklärung für eine Außentür mit
Eigenschaften Feuerwiderstand und Rauchschutz

CE-Zeichen und Leistungserklärung

Wenn das „Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit“ vorliegt, können die Produkte mit dem CE-Zeichen versehen und ausgeliefert werden. Dazu gehört auch die Abgabe einer Leistungserklärung, die alle Charakteristiken der Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (FSA/RSA) beinhaltet, die der Hersteller angeben möchte bzw. muss. Die Angaben nach EN 16034 müssen dann je nach Produkt (Außen-, Innen- oder Automatiktür) durch weitere Eigenschaften gemäß der betreffenden Produktnorm EN 14351-1 bzw. -2 bzw. EN 16361 (nach Harmonisierung) oder bei Toren nach EN 13241 ergänzt werden, wenn diese gefordert sind.

Prüfstand, in der das Brandschutzglas getestet wird.
Bild 5: Feuerwiderstandsprüfung Brandschutzglas (5900 mm x 3100 mm) im Brandschutzzentrum Rosenheim, das gemeinsam von ift Rosenheim und UL betrieben werden. Das Labor ist für die Prüfung großformatiger Bauteile wie Brand-/Rauchschutzelemente, Fassaden, Fenster, Flügel-/Schiebetore, Türen, Dach und Wandelemente nach europäischen, ameri-kanischen und weiteren internationalen Normen ausgelegt.

Notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ) als neue „Zulassungsstelle“

Bei der NPZ liegt die Verantwortung der Probekörperauswahl und Probennahme, der Feststellung der Leistungseigenschaften (Typprüfung) sowie die Erteilung des „Zertifikats zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit“ als baurechtliches Nachweisdokument. Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) kennt fünf unterschiedliche „Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit“ (AVCP). Für Feuer- und Rauchschutzelemente ist in der EN 16034 das System 1 festgelegt. Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ist in allen Systemen die Aufgabe des Herstellers, jedoch muss diese im System 1 von einer für die EN 16034 akkreditierten und notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ) überwacht werden. Im System 1 spielt die NPZ somit eine zentrale Rolle auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung. Gemäß Tabelle ZA 3 in EN 16034 trägt die NPZ die fachliche “Aufsicht“ für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen. Hierfür ist eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwendig, denn die Angaben und Aussagen müssen im Falle eines Schadens oder bei Nachfragen der Marktaufsicht belastbar sein.

Die Prüfstelle und die NPZ des ift Rosenheim verfügen über mehr als 17 Jahre Prüferfahrung mit über 2.000 Brandprüfungen und gutachtlichen Stellungnahmen. Dies gilt ebenso für die notwendige Erfahrung aus der Erstellung von Berichten zum erweiterten Anwendungsbereich für annähernd 100 Systemen bei der Interpretation der zugrundeliegenden „EXAP-Normen“ der Reihen EN 15269 und EN 17020 mit weit über 1.000 Seiten Umfang.

Infokasten Brandschutzzentrum Rosenheim

Das gemeinsam von ift Rosenheim und dem amerikanischen Institut UL betriebene Brandschutzzentrum bietet modernste Anlagen zur Prüfung großformatiger Brand- und Rauchschutzelemente, Fassaden, Fenster, Türen, Tore sowie Dach- und Wandelemente bis zu einer max. Größe von 8 x 5 Metern (BxH). Spezielle Aufbau- und Montagekonzepte ermöglichen eine effiziente Prüfung unterschiedlichster Einbaubedingungen und normativer Vorgaben. Alle Prüfungen können nach deutschen, europäischen und internationalen Normen wie z. B. nach amerikanischen, russischen, britischen und weiteren nationalen Standards durchgeführt werden. Damit erhalten die Kunden schnell und kostensparend die benötigten Nachweise und Zertifikate. Die horizontale Akkreditierung des ift Rosenheim ermöglicht zudem auch Prüfungen für Sonderbauten und nicht genormte Bauteile.

Das Verbindungsgebäude zwischen dem ift und dem internationalen Partner UL.

Normen- und Literaturverzeichnis

  1. EN 16034:2014 Berichtigung 1 – Türen, Tore und Fenster – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften
    Beuth Verlag GmbH, Berlin
  2. EN 14351-1: 2016-12  – Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren; Deutsche Fassung
    Beuth Verlag GmbH, Berlin
  3. EN 14351-2:2019-01 –Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 2: Innentüren
    Beuth Verlag GmbH, Berlin
  4. EN 16361/A2:2017-08 - Entwurf – Kraftbetätigte Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Türsysteme, mit Ausnahme von Drehflügeltüren, vorgesehen für den kraftbetätigten Betrieb
    Beuth Verlag GmbH, Berlin
  5. EN 13241:2016-12 – Tore - Produktnorm, Leistungseigenschaften
    Beuth Verlag GmbH, Berlin

Dr. Gerhard Wackerbauer

ift Rosenheim

Der promovierte Physiker Dr. Gerhard Wackerbauer ist seit Mai 1996 am ift Rosenheim tätig. Am Anfang war er im Bereich Schallschutz, sowie Wärme-und Feuchteschutz tätig. Im November 2004 wechselte er in das Brandschutzzentrum in Nürnberg und war dort zuletzt bis zu dessen Umzug 2016 Prüfstellenleiter im Bereich Brandschutz. Danach wechselte er zur notifizierten Produktzertifizierungsstelle Brand in Nürnberg, einer Abteilung der ift Zertifizierungsstelle, und ist dort seit Oktober 2016 der fachlich verantwortliche Leiter. Weiterhin ist er auch bei bauaufsichtlichen Zulassungen im Bereich Brandschutz tätig.

Darüber hinaus vertritt er seit Ende 2013 das ift Rosenheim in der Europäischen Sektorgruppe der notifizierten Stellen SH02 im Brandschutz, ist Mitglied im Ausschuss deutschen Spiegelausschuss NA 005-52-05 AA und vertritt diesen im Europäischen Normungsausschuss TC127-WG3 und in ISO/TC92/SC2/WG3.

Jürgen Benitz-Wildenburg

ift Rosenheim

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Benitz-Wildenburg leitet im ift Rosenheim den Bereich PR & Kommunikation. Als Schreiner, Holzbauingenieur und Marketingexperte ist er seit 30 Jahren in der Holz- und Fensterbranche in verschiedenen Funktionen tätig. Als Lehrbeauftragter, Referent und Autor gibt er seine Erfahrung weiter.

Lösungen aus diesem Themenbereich

Artikel aus diesem Themenbereich