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Die Produktnorm für Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauschutzeigenschaften, DIN EN 16034 steht in den Startlöchern und wird sowohl für Systemgeber als auch für Her-steller viele Dinge neu regeln und im Alltag spürbar werden.
Mit Einführung der Produktnorm wird auch für Feuerschutzabschlüsse (FSA) die Erstellung einer Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung zuerst möglich sein und dann verpflichtend werden. Die Systemgeber und Hersteller werden sich von dem bisherigen System der bauaufsichtlichen Zulassungen verabschieden müssen.
Auch auf Seite der Institute und Zulassungsstellen wird sich einiges tun. Eine neue Stelle erscheint auf der Bildfläche mit weitreichenden Aufgaben – die Notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ). Die Tätigkeiten dieser Stelle erstrecken sich von der Probekörperplanung, Probekörperentnahme über die Prüfung und Erstellung der Nachweise bis hin zur Überwachung und Zertifizierung der Hersteller. Die Prüfung der FSA selbst erfolgt durch eine Prüfstelle, die nicht mit der NPZ identisch sein muss. Allerdings behält die NPZ die Verantwortung für das gesamte Verfahren. Im Folgenden werden die Bereiche Überwachung/Zertifizierung und Kennzeichnung der Feuerschutzabschlüsse näher beleuchtet.
Grundlagen
Für die Überwachung und Zertifizierung der Hersteller werden sogenannte Überwachungsgrundlagen zu schaffen sein. Diese Dokumentationen beschreiben die FSA, deren Klassifizierungen und sie enthalten die Vorgaben für deren Herstellung. Für die NPZ sind diese Unterlagen die Basis für ihre Tätigkeit und die Bewertung der Überwachungsergebnisse. Im Kern bilden folgende Dokumente diese Überwachungsgrundlagen:
- der Klassifizierungsbericht
- der EXAP-Bericht (erweiterter Anwendungsbereich)
- Systemdokumentation für die Herstellung der FSA
Der Klassifizierungsbericht
In diesem Bericht werden auf Basis der durchgeführten Prüfungen die FSA klassifiziert, die geprüften Komponenten beschrieben und die Systemgrenzen definiert. Dies stellt den direkten Anwendungsbereich dar. Substitution von Komponenten oder Abweichungen von den beschriebenen Ausführungen, Größen oder Bauteilkonfigurationen sind nicht oder nur in einem engen Rahmen möglich.
Der EXAP-Bericht (Expert application)
In diesem Dokument wird auf Basis von weiteren Nachweisen, Gutachten und/oder Bewertungen die Verwendung von alternativen Komponenten, Profilen oder Abmessungen für das System der FSA freigegeben. Dies stellt dann den erweiterten Anwendungsbereich dar.
Die Systemdokumentation
Wie bisher auch sind in diesen Unterlagen alle Informationen enthalten, die notwendig sind, den FSA herzustellen (Fertigungszeichnungen, Toleranzen etc.).

Die Zertifizierung und Überwachung
Der Vertrag
Zu Beginn des gesamten Verfahrens steht der Abschluss eines Überwachungs- und Zertifizierungsvertrages zwischen dem Hersteller und der NPZ. In diesem Vertrag wird der Gegenstand der Überwachung und Zertifizierung (= System FSA) definiert, es werden die Kosten der Überwachung/Zertifizierung vereinbart und die „Spielregeln“ festgelegt. Ohne einen gültigen Klassifizierungsbericht kann kein Vertrag abgeschlossen werden.
Die Erstinspektion
Die NPZ führt im Herstellwerk eine Auditierung durch. Im Rahmen dieses Audits werden die Überwachungsgrundlagen mit dem Hersteller zusammen vereinbart und die Herstellung der FSA überwacht. Deshalb ist zu diesem Zeitpunkt eine laufende Produktion erforderlich.
Weiterhin ist der Aufbau der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), deren Inhalt und Dokumentation Gegenstand dieses Besuches. In der Produktnorm ist die WPK als wesentliche Aufgabe des Herstellers identifiziert (Pkt. 6.3). Der Zweck der WPK ist, die konforme Planung und Herstellung von FSA zu gewährleisten und zu dokumentieren. Deshalb kann das System der WPK nicht erst in der Produktion beginnen, sondern muss bereits in der Planungsphase einsetzen, um am Beginn des Prozesses Fehler zu vermeiden bzw. festzustellen.
Weiterhin ist der Umgang mit nichtkonformen Produkten in diesem System zu regeln und die Klassifizierung/Kennzeichnung der FSA zu definieren. Nicht zu vergessen ist, dass die Personalqualifikation, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie die Prüfmittelüberwachung ebenfalls Bestandteil des Systems der WPK sein müssen.
Die Zertifizierung
Nach der Erstinspektion bewertet die NPZ die Ergebnisse des Audits und ob die Überwachungsgrundlagen vollständig und ausreichend sind, um konforme FSA herzustellen. Der Hersteller hat auch die Möglichkeit, festgestellte Abweichungen durch Korrekturmaßnahmen zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind mittels geeigneter Nachweise gegenüber der NPZ nachzuweisen.
Wenn eine positive Gesamtbewertung (= Konformitätsbewertung) durch die NPZ vorliegt, wird von der NPZ das „Zertifikat zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ mit einer Gültigkeit von drei Jahren für den Hersteller ausgestellt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Hersteller seine FSA mit einer Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung ausstatten und in Verkehr bringen.
Die laufende Überwachung
Nach der Zertifizierung beginnt die laufende Überwachung des Herstellers. Entsprechend den Vorgaben aus der Produktnorm wird pro Jahr ein Audit im Herstellwerk durchgeführt. Bei positiven Ergebnissen wird das „Zertifikat zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ aufrechterhalten bzw. nach drei Jahren verlängert. Neben der Auditierung der Produktion und der WPK ist die Berücksichtigung von Änderungen im Herstellprozess bzw. die Weiterentwicklung von Komponenten oder Konstruktionen in den Überwachungsgrundlagen ein wichtiger Bestandteil der Überwachung.
Die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Die Leistungserklärung bla bla
Ein Beispiel für die Leistungserklärung (LE) ist in der Produktnorm enthalten (Anhang ZA; Pkt. 2.2). Weitere Informationen und ein Muster können aus der Bauproduktenverordnung entnommen werden. Die Inhalte der LE sind durch den Hersteller verbindlich einzuhalten. In der LE sind alle wesentlichen Eigenschaften des FSA (= mandatierte Eigenschaften; s. Produktnorm Anhang ZA.1, Tabelle ZA.1) aufzulisten. Weiterhin ist mindestens eine Eigenschaft zu klassifizieren. Eigenschaften, zu denen der Hersteller keine Angaben macht, sind mit „npd“ (no performance declared) zu kennzeichnen.

Die CE-Kennzeichnung
Hinsichtlich der Inhalte des CE-Kennzeichens sind die Vorgaben ebenfalls in der Produktnorm enthalten (Anhang ZA.3). Hier darf die „npd“ Option nicht genutzt werden. Es dürfen nur Eigenschaften ausgeführt werden, zu denen eine Klassifizierung durch den Hersteller vorgenommen wird. Mindestens sind die baurechtlich geforderten Angaben des Zielmarktes anzugeben. Darüber hinaus ist eine dauerhafte und sichtbare Kennzeichnung am FSA anzubringen. Hier sind die Buchstaben „CE“ gemäß Zeichenverordnung und die Nummer der NPZ anzugeben (Bsp. für NPZ ift: „CE – 0757“). Auf der Verpackung des FSA muss ein Etikett angebracht werden. Diese Etikettierung muss folgende Angaben enthalten:
- Hersteller (Name, Kontaktmöglichkeit für den Kunden)
- Produkttyp oder -bezeichnung
- Typisierung des Produkts
Klassifizierung des Feuerwiderstands und/oder Rauchschutzklassifizierung und/oder Klasse der Selbstschließung
Der Weg der LE und CE-Kennzeichnung im Markt
Die Leistungserklärung ist dem Kunden direkt zur Verfügung zu stellen. Dies kann per Papier, elektronisch per Mail oder auf Abruf z.B. auf der Website des Herstellers umgesetzt werden. Die CE-Kennzeichnung ist am FSA oder dessen Verpackung anzubringen bzw. muss in den produktbegleitenden Dokumenten vorhanden sein. Durch einen eindeutigen Code oder eine Nummerierung ist zwischen der jeweiligen LE und der CE-Kennzeichnung eine Verbindung herzustellen, die dem Kunden ermöglicht, beide Dokumente zu identifizieren und zuzuordnen.
Fazit
Die Erfahrung mit anderen Produktnormen hat gezeigt, dass die Umsetzung der Regeln und die damit einhergehenden administrativen Anforderungen Zeit braucht, aber mit einer systematischen Vorbereitung für alle Beteiligten machbar ist. Es macht daher Sinn, sich bereits jetzt mit der Produktnorm und den damit verbundenen Änderungen zu befassen und die Planungen für die Umsetzung anzustoßen. Das ift Rosenheim steht als notifizierte Produktzertifizierungsstelle mit Erfahrung und entsprechenden Lösungen zur Verfügung. Es muss also im Bereich der Feuerschutzabschlüsse auch nach Einführung der DIN EN 16034 nichts „anbrennen“.