Hand wirft Zettel mit schlechtgelauntem Smiley in eine Wahl-Box

Beschwerde & Einspruch

Beschwerdemanagement

Kunden-Information zum Beschwerde- und Einspruchsverfahren des ift Rosenheim bezüglich Prüfung, Kalibrierung, Inspektion oder Zertifizierung.

 

Jeder Kunde des ift Rosenheim hat die Möglichkeit sich bezogen auf eine Dienstleistung des ift Rosenheim zu beschweren, egal ob es eine fachliche Aussage/Entscheidung, eine Rechnung oder einen sonstigen unzumutbaren Zustand betrifft. Wir akzeptierten jede Art der Übermittlung einer Beschwerde z.B. über unser Webformular „Kundenfeedback“, per Brief, E-Mail, telefonisch oder persönlich. Die einzelnen Fakten werden durch uns überprüft und wir beurteilen, ob wir uns fair verhalten und unsere vertraglichen oder anderen Verpflichtungen eingehalten haben. Ihr Anliegen werden wir objektiv behandeln und jegliche gesammelten sowie notwendigen erhaltenen Informationen analysieren. Den Eingang einer Beschwerde oder eines Einspruchs bestätigt das ift schriftlich, üblicherweise binnen 3 Arbeitstagen.

 

Eine Beschwerde wird als Einspruch gewertet, wenn sie sich auf mindestens einen der folgenden Punkte bezieht:

  • die Ablehnung, eine Zertifizierung fortzusetzen,
  • Verlangen nach Korrekturmaßnahmen,
  • Änderungen/Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs,
  • Entscheidungen, eine Zertifizierung zu verweigern, auszusetzen oder zurückzuziehen,
  • Ergebnis einer Prüfung, Kalibrierung oder Zertifizierung,
  • Konformitätsaussage zu einer Prüfung/Kalibrierung

 

Für das Verfahren gelten folgende Festlegungen:

  • Entscheidungen werden von Personal getroffen, das fachkompetent und unabhängig vom Verfahren (Gegenstand der Beschwerde/des Einspruchs) ist, um bei der Bearbeitung jedwede Interessen­konflikte zu vermeiden.
  • Nach Bearbeitung und Analyse einer Beschwerde/ eines Einspruchs durch den jeweiligen ift-Geschäftsbereich erhalten Sie eine begründete Stellungnahme und im Falle eines berechtigten Einspruchs eine Revision der ursprünglichen Aussage/Entscheidung und ggf. Dokumentation.
  • Wenn Sie als Einspruchsführer nicht mit der Stellungnahme und der ggf. erfolgten oder nicht erfolgten Revision zufrieden sind und dies dem ift erneut mitteilen, wird ein unabhängiges ift-internes Gremium zur Überprüfung und Stellungnahme involviert, dem mindestens die Institutsleitung, die Geschäftsführung und QMB angehören.
  • Sollte auch dadurch keine Einigung zwischen dem ift und dem Einspruchsführer erzielt werden, kann in nächster Instanz ein externes Gremium, das sich sich aus Vertretern der Wirtschaft, Verbrauchern und Behörden zusammensetzt, als Schlichtungsstelle zwischen Einspruchsführer und ift vermitteln.
  • Falls trotz Einbeziehung dieser externen Schlichtungsstelle keine Einigung möglich sein sollte, steht es dem Einspruchsführer frei, relevante Behörden und/oder die Deutsche Akkreditierungs­stelle (DAkkS) zu informieren.

Auch als Nicht-ift-Kunde, dessen Antrag für eine Zertifizierung abgelehnt wurde, haben Sie das Recht, gegen diese Entscheidung einen Einspruch zu erheben. Jeder Beschwerde-/ Einspruchsführer erhält von uns nach vollständiger Bearbeitung eine abschließende Antwort.

Team Qualitätsmanagement

Kompetenz, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und Qualität sind die Grundsätze unseres Handelns. Mit unserem Qualitätsmanagement stellen wir diese Werte sicher. 

Haben Sie Anregungen, Fragen oder Wünsche? Wir helfen Ihnen gern weiter: Ines Catrici (links) und Christiane Leppin.