Forschungsprojekt – Beispielsammlung bewährter Schallschutzfensterkonstruktionen

Ausgangssituation

Dem Fenster kommt bei allen baulichen Schallschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Es ist Aufgabe des Bauherrn und Planers, zunächst auf der Grundlage bestehender Gesetze, Normen und Richtlinien eindeutige Anforderungen an die Fensterschalldämmung zu stellen. In einer weiteren Phase der Projektierung und Bauabwicklung sind jedoch dann Entscheidungen darüber zu fällen, welche Konstruktionen für den vorliegenden Fall einsetzbar sind. Eine Möglichkeit zur Beurteilung und Entscheidungsfindung stellen Prüfzeugnisse und Prospektunterlagen dar, die von Fenster- und Systemherstellern zur Verfügung gestellt werden. Für den Normalfall ist es jedoch günstiger, zunächst einen Gesamtüberblick zu bekommen, welche konstruktiven Merkmale das Fenster mit dem erforderlichen Schalldämmaß bzw. der ermittelten Schallschutzklasse aufweisen muß. Derartige Übersichten, die produktneutral sein müssen, sind für den Bauherrn und Ausschreibenden ein wichtiges Hilfsmittel zur rechtzeitigen und firmenunabhängigen Orientierung. Die im Jahr 1973 erschienene VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" enthielt bereits eine Zuordnung von orientierenden Fensterkonstruktionshinweisen zu den verschiedenen Schallschutzklassen. In die Richtlinie für bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm, die 1975 als Ergänzung zu DIN 4109 verabschiedet und veröffentlicht wurde, nahm man eine Tabelle 5a mit Fensterkonstruktionen auf. Bei Berücksichtigung und Anwendung der Angaben in dieser Tabelle zu den Glasdicken, Glasabständen, Dichtungsanordnungen usw. konnte auf eine Zulassungsprüfung des Fensters verzichtet werden. Die angegebenen Mindestschalldämmwerte konnte man also unter der Voraussetzung einer einwandfreien Verarbeitung als erreicht annehmen. In der praktischen Anwendung ergab sich jedoch in den letzten Jahren, daß die Tabelle einerseits zu starke Einschränkungen beinhaltet, andererseits infolge fehlender Angaben zu wichtigen Merkmalen auch das Risiko in sich birgt, daß die erwarteten Schalldämmwerte nicht erreicht werden. Als Beispiele seien hier die Begrenzung der Verwendung von Isolierglas auf höchstens Schallschutzklasse 3 sowie die fehlende, jedoch sehr wichtige Angabe zur Öffnungsart genannt. Im Rahmen der bereits in Arbeit befindlichen Neufassung der VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" sowie Bearbeitung von DIN 4109 Teil 6 "Schallschutz im Hochbau - Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm" erscheint es dringend notwendig, Tabellen mit schalltechnisch bedeutungsvollen Konstruktionsmerkmalen auszuarbeiten, die dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Da in den letzten Jahren sehr viele Schalldämmmessungen im Labor vorgenommen worden waren, erschien es sinnvoll, die Ergebnisse und Erkenntnisse aus diesen Messungen zusammenzutragen und auszuwerten. Mit diesen Arbeiten beauftragte das Umweltbundesamt das Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim.

Förderstellen

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Norbert Sack

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