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Bauaufsichtliche Nachweise und Genehmigungen

Zustimmung im Einzelfall (ZiE), allgemeine bauaufsichtliche Genehmigungen (abZ, aBG, abP), CE-Zeichen, Spezifische Technische Dokumentation (STD), Klassifizierungsbericht, ExapBericht, Europäisch technische Bewertung (ETA)

Zustimmung im Einzelfall (ZiE), allgemeine bauaufsichtliche Genehmigungen (abZ, aBG, abP), CE-Zeichen, Spezifische Technische Dokumentation (STD), Klassifizierungsbericht, ExapBericht, Europäisch technische Bewertung (ETA)

 

Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Das deutsche Baurecht ist Ländersache. Somit hat jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung (LBO), die sich an der Musterbauordnung (MBO) zwar orientiert, aber in Details davon abweichen kann.

Alle LBO verlangen die Einhaltung der Technischen Baubestimmungen, in denen die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile enthalten sind. Wenn einzelne Teilbereiche und Bauprodukte davon abweichen, so darf über eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) diese Abweichung bewertet und als baulich zulässig beurteilt werden. Die ZiE wird von der obersten Baubehörde des Landes erstellt und gilt nur für das jeweilige Bauvorhaben. Dies betrifft sehr häufig Brand- und Rauchschutzelemente, da die Bauaufsicht hier besonders hohe Anforderungen stellt.

Hierfür sind Nachweise, Berechnungen und Prüfungen notwendig, die von einer notifizierten Prüfstelle in einer „Gutachterlichen Stellungnahme (GAS)“ bewertet werden. Auf dieser Basis kann die oberste Baubehörde die Abweichungen bewerten, um eine ZiE zu erteilen. Vollständige und schlüssige Unterlagen und die Kompetenz der Prüfstelle begünstigen eine Zustimmung.

Das ift Rosenheim hat seit über 20 Jahren Erfahrungen bei der der Erstellung von Gutachterlichen Stellungsnahmen (GAS) für Brand- und Rauchschutzelementen. Das ift Rosenheim empfiehlt die Prüfung der vorhandenen technischen Unterlagen des Herstellers auf Machbarkeit schon in der Planungs- bzw. Angebotsphase, um Zeit und Kosten frühzeitig abzuschätzen. Bei fehlenden Nachweisen und Kennwerten sind ggf. zusätzliche Prüfungen notwendig

Die Antragstellung bei der obersten Baubehörde muss durch den Hersteller selbst erfolgen. Auch hierbei unterstützt das ift Rosenheim den Hersteller beim Umgang mit Dokumenten und den Antragsformularen.

Nach Ablauf der Koexistenzphase (voraussichtlich 11/2021) werden die nationalen Verfahren den europäischen Regeln angepasst.

 

Allgemeine bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise in Deutschland und Zulassungen in der Schweiz

Bei einer „allgemeinen bauaufsichtliche Zulassung (abZ)“, „allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)“ und „allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP)“ für neue Produkte ist das Verfahren unterschiedlich.

Bei neuen Produkten beginnt der Prozess mit der Ausarbeitung eines Prüfprogramms und nachfolgender Durchführung der Prüfungen sowie Auswertung der Ergebnisse. Um einen wirtschaftlichen Kompromiss zwischen den geforderten Nachweisen, der Anzahl der Prüfungen sowie einer hohen Produktvielfalt zu finden, braucht die Prüfstelle umfassende Erfahrungen mit dem Produkt, den Normen und den Prüfverfahren.

Die Antragstellung für „abZ“ und „aBG“ erfolgt durch den Hersteller, auf Basis einer gutachtlichen Stellungsnahme (GAS (auf Basis von Prüfberichten) des ift Rosenheim, beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

Die Ausstellung eines „abP“ erfolgt auf Basis von Prüfberichten direkt durch das ift Rosenheim.

Die Antragstellung auf eine VKF-Anwendung bei der VKF erfolgt ebenfalls durch den Hersteller, unter Vorlage einer gutachtlichen Stellungnahme auf Basis von Prüfberichten, vom ift Rosenheim.

 

Europäische Nachweise und Zulassungen für das CE-Zeichen

Bei dem europäischen Verfahren für die CE-Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzelementen auf Basis der EN 16034 übernimmt die „notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ)“ die Rolle der zulassenden Stelle.

Das Zulassungsverfahren für die CE-Kennzeichnung ist grundlegend anders. Die notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ-Stelle) hat die fachliche "Aufsicht" für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachung. Hierfür sind eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwendig, denn die Angaben und Aussagen.

Der Weg für neue Produkte mit CE-Zeichen beginnt mit der Ausarbeitung eines Prüfprogramms. Je erfahrener und kompetenter die NPZ im Umgang mit Normen, Produkten und Prüfverfahren ist, desto effizienter und wirtschaftlicher ist das Verfahren zum CE-Zeichen. Zudem müssen im Falle eines Schadens oder bei Nachfragen der Marktaufsicht die Nachweise und Dokumente rechtlich einwandfrei sein.

Die relevanten Dokumente für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung durch den Hersteller sind der EXAP-Bericht (Extended field of application) und der Klassifizierungsbericht (KB), in dem auf die Prüfungen von Feuerwiderstand, Rauchdichtheit oder selbstschließende Eigenschaften verwiesen wird.

Das CE-Zeichen darf vom Hersteller von Feuerschutzabschlüssen aber erst verwendet werden, wenn die Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers erfolgt ist. Erst dann darf die NPZ das "Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit" ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung ist.

Das ift Rosenheim kann alle notwendigen Dienstleistungen aus einer Hand anbieten – das sichert dem Hersteller einen wirtschaftlichen, schnellen und einfachen Weg zum CE-Zeichen.

 

Spezifische Technische Dokumentation (STD)

Die STD kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative bzw. Ergänzung zum Klassifizierungsbericht (KB)und / oder EXAP-Bericht sein.

Die finale Bearbeitung und Antragsstellung erfolgt gemeinsam mit der notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ).

Auch für dieses Verfahren kann das ift Rosenheim alle erforderlichen Dienstleistungen anbieten. 

 

Europäisch technische Bewertung (ETA)

Die Europäisch technische Bewertung ermöglicht es, Bauprodukte auch dann europaweit zu vermarkten, wenn sie nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm (hEN) erfasst sind.

Die Bearbeitung und Antragsstellung erfolgt durch den Hersteller bei einer EOTA-Stelle (European Organisation for Technical Assessment). In Deutschland ist dies das DIBt.

Auch für dieses Verfahren kann das ift Rosenheim alle erforderlichen Dienstleistungen anbieten.

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