Aktuelles zur neuen Bauproduktenverordnung

Hinter dem Horizont geht’s weiter

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Grundlage der europäischen Normung im Baubereich ist die EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110. Diese legt die Grundlagen für die zukünftige Normungsarbeit im Baubereich der Europäischen Union fest.

Hierbei handelt es sich um eine europäische Verordnung, die in den Mitgliedstaaten der EU direkt wirksam ist, also nicht durch ein gesondertes Gesetz in der jeweiligen Mitgliedstat eingeführt werden muss. Die Verordnung trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Der Großteil der darin enthaltenen Regelungen ist ab dem 8. Januar 2026 anwendbar. Ihre volle Wirkung wird die Verordnung aber erst entfalten, wenn Prodktnormen (hEN) oder europäische Zulassungen (EAD) auf dieser Grundlage harmonisiert wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die alte BauPVO (EU) 305/2011 mit den auf dieser Grundlage harmonisierten hEN und EAD. Damit neue Produktnormen auf Grundlage der neuen BauPVO erarbeitet werden können, wurde von der europäischen Kommission ein sogenannter Aquis-Prozess gestartet. In dem Aquis-Prozess werden Normungsaufträge formuliert, die den Anwendungsbereich und die wesentlichen Merkmale der Produktnormen festlegen. Die Erarbeitung der hEN wird dann an die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC übergeben. Die Normung ist gefordert, insbesondere die geänderten bzw. neu hinzugekommenen Anforderungen in die Normenwerke zu integrieren, damit die Hersteller eine rechtssichere Grundlage erhalten, nach der sie ihre Produkte mit der vorgeschriebenen Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) versehen und in Verkehr bringen können.

Bauproduktenverordnung

Die in wesentlichen Punkten überarbeitete Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist zunächst parallel zu der bestehenden BauPVO in Kraft getreten. Damit wird eine durchgängige CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach harmonisierten Produktnormen (hEN) sichergestellt, wenn neue Produktnormen unter der neuen BauPVO harmonisiert werden. Die Verpflichtung, die Anforderungen der neuen BauPVO zu erfüllen, besteht für die Hersteller erst dann, wenn die für ihr Produkt relevante Produktnorm unter der neuen BauPVO harmonisiert wird (d.h. im Amtsblatt der EU gelistet ist) und die in der Regel einjährige Koexistenzphase abgelaufen ist. Dies erklärt, warum die bisherige BauPVO erst nach einer 15-jähriger Übergangszeit zurückgezogen wird, also 2040. Für den Bereich der Fenster, Türen, Tore, Lichtkuppeln und Abschlüsse werden zur Zeit Normungsaufträge durch eine AdHoc-Gruppe unter Führung der europäischen Kommission erarbeitet. Die Erarbeitung der neuen Produktnorm für Fenster und Türen wird dann auf Basis der neuen BauPVO erfolgen.

Einer der Gründe für die Überarbeitung der alten BauPVO (EN) 305/2011 bestand darin, dass die Grundlagen, nach denen die Normungsaufträge (SReq) an CEN erteilt wurden, die Anforderungen an Bauwerke in den Mitgliedstaaten nur unvollständig abbildeten. Um dies für die anstehende Überarbeitung aller Produktnormen sicherzustellen, wurde im Acquis-Prozess als Grundlage für die künftigen Normungsaufträge sämtliche Anforderungen der Mitgliedsstaaten für die verschiedenen Produktgruppen abgefragt und zusammengeführt. Es sollen in Zukunft in den Produktnormen alle Anforderungen an die Produktgruppen abgedeckt werden. Zusätzliche nationale Anforderungen soll es nicht mehr geben. Diese Arbeit wurde von der Acquis-Gruppe (SG 4) bereits abgeschlossen, so dass für Fenster, Türen, Tore, Lichtkuppeln und Abschlüsse ein Normungsauftrag an CEN bereits für Ende 2025 erwartet wird. Nachdem der SReq von CEN zur Bearbeitung angenommen wurde, wird ein Zeitplan erstellt, in dem die Produktnorm erarbeitet werden soll. Es wird mit einem Zeitrahmen von ca. drei Jahren für die Überarbeitung gerechnet. Im Anschluss wird die Produktnorm von der europäischen Kommission geprüft und harmonisiert.

Ein ähnlicher Acquis-Prozess läuft auch für Vorhangfassaden (TC33/WG6) und Bauglas (TC129). Der Unterschied besteht darin, dass die AdHoc-Gruppen für die Durchführung der technischen Arbeit in Selbstverwaltung handeln und das SReq in Eigenregie erarbeitet wird, also ohne Unterstützung der EU-Kommission. In den Normungsaufträgen müssen genauso die Anwendungsbereiche (Meilenstein I) und die wesentlichen Merkmale (Meilenstein III) der Produktnormen festlegt werden. Dieser Prozess nennt sich „Fast Track“, auch wenn er nicht wirklich schneller ist, den Produktgruppen aber ermöglicht, in der Prioritätenliste der Produktnormung aufzurücken. Zum Beispiel Bauglas hätte sonst erst 5 – 6 Jahre später mit der Erarbeitung neuer Produktnormen beginnen können. Wird der eigenverantwortlich in der „Fast Track Procedure“ erarbeitete SReq von der Kommission angenommen, kann für die darin behandelten Produktgruppen mit der Normungsarbeit begonnen werden.

Als wesentliche Änderungen in den Normungsaufträgen werden erwartet:

  • Anforderungen zur Nachhaltigkeit der Bauprodukte (Grundlegende Anforderung Nr. 8)
    • Hierfür wird auch ein neues System 3+ zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit eingeführt, bei dem der Hersteller für die werkseigene Produktionskontrolle und die Festlegung des Produkttyps verantwortlich ist. Die notifizierte Stelle (NB) führt anschließend eine Validierung der Eingangsdaten, Bewertungen und Verfahren durch.
    • Produktnorm gilt auch für gebrauchte Produkte.
    • Es sind Informationen zur Rückbaubarkeit erforderlich.
  • Digitaler Produktpass für Produkte
    (auf Anforderung von Endverbrauchern muss auch eine Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) in Papierform ausgehändigt werden).
  • Es müssen Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsanweisungen für das Produkt zur Verfügung gestellt werden.

Beschränkung der Produktnormen auf die im Normungsauftrag genannten „wesentlichen Merkmale“, d.h. keine zusätzlichen (freiwilligen) Leistungsanforderungen.

Produktnormen

In der Produktgruppe „Fenster und Türen“ (SG 4) wurden im Meilenstein 1 des Aquis Prozess die folgenden Produktgruppen definiert:

  • Innentüren
  • Außentüren
  • Fenster und Revisionsklappen
  • Industrie-, Gewerbe- und Garagentore
  • Tore und Schranken
  • Lichtkuppeln und Dachluken
  • Markisen
  • Außenjalousien
  • Innenjalousien
  • Außenrollläden

Wie diese Produktgruppen zusammengeführt werden, ist derzeit noch offen. Es zeichnet sich aber ab, das zu den Fenstern und Türen zukünftig auch die Revisionsklappen gehören. Auch die kraftbetätigten Türen werden vermutlich zukünftig den Türen zugeschlagen. Eine Forderung an zukünftige Produktnormen ist die vollständige Deklaration des Produktes. Daher wird es vermutlich keine horizontale Norm für die Leistungseigenschaften Feuer und/oder Rauchschutz mehr geben und die diesbezüglichen wesentlichen Leistungseigenschaften werden in die jeweiligen Produktnormen der Produkte integriert.

Zu sehen ist eine Grafik die die Bewertungsmethode des ift Rosenheims Darstellt
Verfahren zur Festlegung der wesentlichen Merkmale und Bewertungsmethoden, bearbeitet (Quelle: Óscar Nieto, DG Growth, European Commission 2024)

Fazit

Nach Jahren des Stillstands startet der Produktnormungsprozess wieder durch. Die BauPVO bildet die Grundlagen für die Produktnormung der Zukunft. Insbesondere die neu hinzugekommenen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Digitalisierung in den Verordnungen werden neue Lösungen erfordern. Die Zeitschienen für die Erarbeitung sind strikt und erfordern eine rasche Umsetzung. Die hierfür erforderlichen Normenvorlagen und ein Leitfaden zur Unterstützung der europäischen Normungsorganisationen und der hierin tätigen Fachexpertinnen und -experten von der Kommission liegen noch nicht vor. Das Ziel ist aber klar: Mehr Rechtssicherheit für die Hersteller beim Inverkehrbringen ihrer Produkte und die Sicherstellung eines funktionierenden Binnenmarkts für die Zukunft.

Portraitbild Jörn Lass

Prof. Jörn P. Lass

ift Rosenheim

Prof. Jörn P. Lass ist Direktor Normung des ift Rosenheim und seit über 40 Jahren in der Fenster-, Türen- und Fassadenbranche tätig. Als gelernter Glaser und Fensterbauer absolvierte er ein Studium der Holztechnik und war in leitenden Funktionen bei einem Systemgeber, mehreren Fenster- und Fassadenherstellern sowie 14 Jahre im ift Rosenheim in den Bereichen Forschung, Prüfung, Güteüberwachung, Normung und Zertifizierung tätig. Für sechs Jahre leitete er als Professor an der Technischen Hochschule Rosenheim die Studienrichtung „Gebäudehülle“ und von Januar 2020 bis März 2025 das ift Rosenheim als Institutsleiter. 

Im April 2025 entschied sich Prof. Lass seine umfangreiche Erfahrung und Sachkenntnis auf die Normung zu fokussieren. Diese Kenntnisse stellt er in einer Vielzahl von Ausschüssen und Normungsgremien sowie als Gutachter, Fachreferent, Autor und Lehrbeauftragter national und international zur Verfügung. Er ist Convenor des europäischen Normenausschusses CEN/TC 33/WG 1 „Fenster und Türen“ sowie Obmann des nationalen Spiegelausschusses NA 005-09-01 AA_SpA „Türen-Tore-Fenster-Abschlüsse-Baubeschläge-Vorhangfassaden“. 

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