Für die CE-Kennzeichnung von Produkten sind Nachweise einer Notifizierten Stelle erforderlich. Das ift Rosenheim ist nach europäischen Verordnungen (BauPVo, PSAVo) notifiziert (NB 0757) und damit befugt, diese Nachweise für Bauprodukte der Gebäudehülle sowie für persönliche Schutzausrüstung zu erstellen, basierend auf:
- Produktprüfungen (AVCP-System 3),
- Produktzertifizierung (AVCP-System 1 und 1+),
- WPK-Zertifizierung (AVCP-System 2+).
Eine Aufstellung aller Produkte, für die das ift Rosenheim tätig werden darf, ist auf der Website der Europäischen Kommission sowie in den offiziellen Bescheiden des DIBt Berlin und der ZLS München gelistet (siehe Download).
Vorteile durch externe Prüfmöglichkeiten des ift Rosenheim
Die „Ermächtigung nach §46 der BauPVo“ erlaubt es dem ift Rosenheim, Prüfungen auch außerhalb der ift-Labore, z. B. auf Prüfständen beim Hersteller oder anderen entsprechend ausgestatteten Laboren, durchzuführen. Basis hierfür ist ein ift-Kooperationsvertrag.
Vorteile durch „horizontale Notifizierung“ des ift Rosenheim
Die sogenannte „horizontale Notifizierung“ berechtigt das ift Rosenheim dazu, auch produktübergreifend die Prüfung wesentlicher Eigenschaften für die CE-Kennzeichnung anzubieten:
- Brandverhalten,
- Feuerwiderstand,
- Schalldämmung.
Das heißt, dass die Befugnis des ift Rosenheim für die gelisteten Prüfverfahren gilt, unabhängig von einer konkreten Produktzuordnung.