Für die CE-Kennzeichnung von Produkten sind Nachweise einer Notifizierten Stelle erforderlich. Das ift Rosenheim ist nach europäischen Verordnungen (BauPVo, PSAVo) notifiziert (NB 0757) und damit befugt, diese Nachweise für Bauprodukte der Gebäudehülle sowie für persönliche Schutzausrüstung zu erstellen, basierend auf:
- Produktprüfungen (AVCP-System 3),
- Produktzertifizierung (AVCP-System 1 und 1+),
- WPK-Zertifizierung (AVCP-System 2+).
Seit 2025: Neue EU-BauPVO
Seit Januar 2025 ist die neue EU-BauPVO (EU) 2024/3110 in Kraft getreten. Für die CE-Kennzeichnung der Produkte kann sie aber erst angewendet werden, wenn deren jeweilige technische Spezifikation (Produktnorm/EAD) unter der neuen BauPVO harmonisiert und in „NANDO“ gelistet ist; bis dahin gilt weiter die BauPVO 305/2011.
Jedoch sind seit 08. Januar 2026 die horizontalen Prüfverfahren in der europäischen Datenbank (NANDO) unter der neuen EU-BauPVO (EU) 2024/3110 veröffentlicht.
Das ift Rosenheim ist jetzt bereits nach neuer BauPVO „horizontal notifiziert“ für die produktübergreifende Prüfung der wesentlichen Eigenschaften:
- Brandverhalten
- Feuerwiderstand
- Schalldämmung
Durch diese horizontale Notifizierung kann das ift Rosenheim bereits jetzt diese Prüfungen anbieten, die zum Nachweis für die CE-Kennzeichnung nach neuer BauPVO gelten.
Vorteile durch externe Prüfmöglichkeiten des ift Rosenheim
Einen weiteren Vorteil bietet das ift Rosenheim seinen Kunden durch externe Prüfmöglichkeiten:
Die dafür erforderliche „Ermächtigung“ gemäß bisheriger BauPVO §46 bzw. seit 2025 aktueller BauPVO §49 erlaubt es dem ift Rosenheim, Prüfungen auch außerhalb der ift-Labore durchzuführen – z. B. auf Prüfständen beim Hersteller oder anderen entsprechend ausgestatteten Laboren. Basis hierfür ist ein ift-Kooperationsvertrag.
Eine Aufstellung aller Produkte, für die das ift Rosenheim notifiziert tätig werden darf, ist auf der Website der Europäischen Kommission sowie in den offiziellen Bescheiden des DIBt Berlin und der ZLS München zu finden (siehe Download).