Das Foto zeigt eine Feuerwiderstandsprüfung an gebogenen Türen im Technologiezentrum des ift Rosenheim.

Wissenswertes zu Brandschutztür und Co.

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Kann eine Brandschutztür nach EN 16034/EN 14351-1 auch im Gebäudeinneren – also als Innentür – eingebaut werden?

Ja, in einigen Ländern gibt es offizielle Festlegungen dazu wie beispielsweise in Italien und Österreich. In Deutschland wird der Einbau von Außentüren im Innenbereich von den Bauaufsichten als nicht kritisch gesehen. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um eine „echte“ Außentür mit den entsprechenden Nachweisen, wie z.B. U-Wert aber auch Differenzklimaklassen 2d und 2e, handelt.

Was bedeutet die fehlende Harmonisierung der EN 14351-2 (Produktnorm für Innentüren) in Zusammenhang mit der aktuellen Brandschutznorm EN 16034 in der Praxis?

Für Innentüren bleibt es bis zu Harmonisierung der EN 14351-2 beim nationalen Verfahren. In Deutschland erfolgt die Zulassung/Bauartgenehmigung nach dem modifizierten Zulassungsverfahren. Ab Mitte 2020 steht als weitere Möglichkeit die Zulassung auf Basis von Klassifizierungsbericht und EXAP-Bericht zur Verfügung. Die Zustimmung im Einzelfall bzw. die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung ist weiterhin möglich.

In anderen Ländern werden zum Teil schon heute Klassifizierungs- und EXAP-Berichte als Basis eines nationalen Verwendbarkeitsnachweises oder direkt verwendet. In einigen Ländern bleiben die eingeführten nationalen Verfahren exklusiv gültig.

Gibt es eine praktikable Lösung für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) der beiden Überwachungssysteme der Ü- und CE-Kennzeichnung?

Da die Anforderungen an die WPK und die Überwachung derselben für die Ü- und CE-Kennzeichnung sehr ähnlich sind, kann ein gemeinsames Überwachungssystem verwendet und aufgebaut werden. Lediglich bestimmte Schritte wie zum Beispiel „CE-Kennzeichen“ und „Leistungserklärung“ statt „Ü-Zeichen“ und deren Archivierung müssen für die jeweiligen Produkte gesondert geregelt werden.

Das Foto zeigt eine Feuerwiderstandsprüfung an gebogenen Türen im Technologiezentrum des ift Rosenheim.
Bild: Feuerwiderstandsprüfung an gebogenen Türen im Technologiezentrum
des ift Rosenheim

Welche Institutionen werden in Zukunft die verschiedenen Überwachungssysteme (Ü- und CE-Kennzeichnung) begleiten können/müssen?

Für die Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) bei Zulassung/Bauartgenehmigung benennt in Deutschland das DIBt die betreffenden Stellen. Für die Überwachung und Zertifizierung bei CE-gekennzeichneten Produkten sind Notifizierte Produkt-Zertifizierungsstellen verantwortlich, die die Überwachung selbst oder mit von ihnen beauftragten Partnern durchführen. Das ift Rosenheim ist für beide Zertifizierungssysteme akkreditiert und anerkannt.

Eine Brandschutztür mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) muss mit einem Metallschild gekennzeichnet werden. Gilt diese Regelung auch bei Feuerschutzabschlüssen nach EN 16034?

In der EN 16034 gibt es keine Festlegung zu Ausführung bzw. Material des Kennzeichnungsschilds; es muss nur leicht zu lesen sein. Möglichkeiten sind beispielsweise ein Metallschild, ein Aufkleber oder eine Gravur.

In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Bauartgenehmigungen sind die Einbaubedingungen für Feuerschutzabschlüsse (FSA) detailliert geregelt, da die Einbausituation wesentlichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des FSA hat. Wie wird dies bei CE-konformen FSA sichergestellt?

Auch im Rahmen der CE-Kennzeichnung muss der Hersteller eine Einbau- und Wartungsanleitung für sein Produkt mit allen für den Einbau zu berücksichtigenden Details zur Verfügung stellen. Ein Systemnehmer erhält die Einbauanleitung vom Systemgeber.

In Deutschland sind entsprechende Forderungen in DIN 18093 „Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse – Einbau und Wartung“ sowie in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)+ festgelegt. Dort sind die Inhalte der Einbauanleitung beschrieben.

Christian Kehrer

ift Rosenheim

Dipl.-Ing. (FH) Christian Kehrer leitet die ift-Zertifizierungsstelle und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Rosenheim. Er ist langjähriges Mitglied in nationalen und internationalen Ausschüssen der Normung, Technik und div. Verbänden. 

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