Neue Regeln bringen Klarheit!
Date: 21.06.2017 | Download: Technical article (PDF) | Author(s): Christine Schmaus | Contact: Susanne Hainbach
EXAP-Regeln für die Dauerfunktion vor der Umsetzung (prEN 17020)
Downloads
Literature recommendation
Seit November 2016 ist es möglich Fenster, Türen und Tore mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Grundlage dafür ist die Harmonisierung der Produktnorm EN 16034 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der europäischen Union. Bevor es zu einer CE-Kennzeichnung kommen kann, müssen die Bauteile in Übereinstimmung mit den Prüfnormen EN 1634-1 (Feuerwiderstand) bzw. EN 1634-3 (Rauchdichtigkeit) und EN 1191 (selbstschließende Eigenschaft) geprüft worden und das Prüfergebnis in Übereinstimmung mit EN 13501-2 klassifizierbar sein.
Die Regeln zur Beurteilung des direkten Anwendungsbereichs von feuerwiderstands-fähigen oder rauchdichten Türen, Toren und Fenstern sind in den Prüfnormen EN 1634-1, EN 1191 bzw. EN 12605 und EN 1634-3 aufgeführt und basieren auf den Ergebnissen einer einzelnen Prüfung. Die Regeln für weitere zulässige Änderungen des geprüften Produktes befinden sich jeweils in den Normenreihen EN 15269 und prEN 17020.
Bekannt ist die Normenreihe EN 15269, welche die erweiterte Anwendung von Prüfergebnissen zur Feuerbeständigkeit und/oder Rauchschutz einschließlich deren Baubeschläge abdeckt. Diese enthalten aber keine Regeln zur erweiterten Anwendung für die Dauerhaftigkeit des Selbstschließens für Feuerschutz- und/oder Rauchschutztüren und zu öffnende Fenster. Aber diese werden für eine Klassifizierung und zwingend benötigt, wenn man nicht jedes Detail prüfen möchte.