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  <channel>    <title>ift Rosenheim - Häufige Fragen</title>
    <link>http://www.ift-rosenheim.de/</link>
    <description>ift Rosenheim - Häufige Fragen</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_baustoffe.php?lang=de#106</link>
    <title>Frage: Welche Themen wurden in den IVD-Merkblättern bislang behandelt? Wo kann ich die IVD-Merkblätter beziehen?</title>
    <description>Antwort: IVD-Merkblätter (Stand Januar 2005)Nr. 1 	(Ausgabe 05/04) Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen DichtstoffenNr. 2	(Ausgabe 03/99) Dichtstoff-CharakterisierungNr. 3	(Ausgabe 11/00)Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in SanitärräumenNr. 4	(Ausgabe 07/01)Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von KlebstoffenNr. 5	(Ausgabe 08/98) ButylbänderNr. 6	(Ausgabe 06/96)Abdichten von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen im befahrbaren Bereich an Abfüllanlagen von TankstellenNr. 7	(Ausgabe 02/96)Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen FliesenNr. 8	(Ausgabe 07/96)Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im HolzfußbodenbereichNr. 9	(Ausgabe 11/03)Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und AußentürenNr. 10	(Ausgabe 02/00)Glasabdichtung am Holzfenster mit DichtstoffenNr. 11	(Ausgabe 06/04)Erläuterungen zu Fachbegriffen aus dem &quot;Brandschutz&quot; aus der Sicht der Dichtstoffe bzw. den mit Dichtstoffen ausgespritzten FugenNr. 12	(Ausgabe 06/00)Die Überstreichbarkeit von Dichtstoffen im HochbauNr. 13	(Ausgabe 01/03)Glasabdichtung am Holz-Alu-Fenster mit DichtstoffenNr. 14	(Ausgabe 12/02)Dichtstoffe und SchimmelpilzbefallIVD-Fachinformationen zu IVD-MerkblätternNr. 01/2003 zu Merkblatt Nr. 14Dichtstoffe und SchimmelpilzbefallSie sind zu beziehen bei:HS Public Relations Verlag und Werbung GmbHPostfach 33 01 48D-40434 DüsseldorfTel.:	 49 (02 11) 90 48 60Fax:	 49 (02 11) 90 48 635	</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/ausschreibung.php?lang=de#339</link>
    <title>Frage: Welche Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen?</title>
    <description>Antwort: Nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A bestehen die Vergabeunterlagen aus (siehe pdf).</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/ausschreibung.php?lang=de#336</link>
    <title>Frage: Was bedeutet „Vergaberecht“? </title>
    <description>Antwort: Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, zu beachten hat und die Rechts- und Verfahrensregeln, nach denen Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregelung beim vorgenannten Einkauf der Leistungen suchen können.Welche Rechtsvorschriften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Einzelnen anzuwenden sind, bestimmt sich zum einen nach dem Gegenstand, der beschafft werden soll. Bei Bauaufträgen ist insofern die VOB/A zu beachten. Zum anderen kommt es für Fragen des Rechtsschutzes entscheidend darauf an, ob die nach den europäischen Vorgaben bestimmten Schwellenwerte erreicht sind (= europaweites Vergabeverfahren) oder nicht (= nationales Vergabeverfahren); für Bauaufträge beträgt der Schwellenwert € 5.150.000,00 (vgl. § 2 der Vergabeverordnung - VgV).  </description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/ausschreibung.php?lang=de#335</link>
    <title>Frage: Was ist eine Ausschreibung?</title>
    <description>Antwort: Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potenzielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Für Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber (u. a. Bund, Länder, Städte und Gemeinden) gelten aufgrund des Vergaberechts spezielle Regelungen und besondere Anforderungen.Auch im privaten Bereich spricht man zwar häufig von Ausschreibungen; Auftraggeber sind aber nicht an die formalen Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Eine Ausnahme gilt, wenn ein privater Auftraggeber - ohne hierzu verpflichtet zu sein - sich selbst bindet, nach der maßgeblichen Verfahrensordnung (z. B. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, kurz: VOB/A) vorgeht und gegen diese verstößt.Unsere ift-Ausscheibungshilfe ist sowohl für öffentliche als auch für private Auftraggeber geeignet, denn eine ordnungsgemäße und eindeutige Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Vertragsunterlagen reduziert das Risiko von Auseinandersetzungen während der Bauabwicklung und ist Grundlage für die Erstellung eines mangelfreien Werkes, unabhängig davon, ob dieses Werk für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht wird. </description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/ausschreibung.php?lang=de#338</link>
    <title>Frage: Welche Vergabearten gibt es?</title>
    <description>Antwort: Öffentliche Aufträge werden vergeben gemäß, siehe pdf (Übersicht Vertragsarten) . </description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_baustoffe.php?lang=de#333</link>
    <title>Frage: Muss in Deutschland verwendetes ESG-H nach Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 11.13 zusätzlich mit dem CE-Zeichen nach 14179-2 gekennzeichnet werden?</title>
    <description>Antwort: Wird nach den Technischen Baubestimmungen in Deutschland ESG-H gefordert, so ist das national geregelte Produkt ESG-H nach Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 11.13 zu verwenden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für das Produkt nach EN 14179 bis heute nicht das in Deutschland geforderte Sicherheitsniveau nachgewiesen werden konnte. Die europäische Norm fordert z. B. bei der Heißlagerung nur 2 Stunden Haltezeit, wogegen in Deutschland nach BRL 4.Stunden gefordert werden; weiterhin wird in Deutschland eine Fremdüberwachung der Heißlagerungsprozedur gefordert, nach der europäischen Norm nicht. ESG-H nach Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 11.13 und Anlage 11.11 erfordert ein Ü-Zeichen (Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle). Ein zusätzliches CE nach EN 14179-2 ist für dieses national geregelte Bauprodukt nicht erforderlich. (Quelle: Antwortschreiben vom DIBt)</description>
  </item>

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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_baustoffe.php?lang=de#334</link>
    <title>Frage: Darf ESG-H nach EN 14179-2 in Deutschland verwendet werden?</title>
    <description>Antwort: Nein, heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas nach EN 14179-2 kann in Deutschland nur wie thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas verwendet werden und dies auch nur dann, wenn die Biegezugfestigkeit nach BRL A Teil 1 Anlage 11.7 deklariert ist (Ü-Zeichen). Diese Regelung ist der Musterliste der Technischen Baubestimmungen Teil 1 Anlage 2.6/6E, Ziffer 2.5 zu entnehmen. Die Musterliste der Technischen Baubestimmungen finden Sie über die Homepage des DIBt unter Aktuelles/Technische Baubestimmungen. (Quelle: Antwortschreiben vom DIBt)</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_bauteile.php?lang=de#332</link>
    <title>Frage: Wie groß muss der Abstand zwischen Drücker bzw. Griff zur Schließkante (Türrahmen) sein ?</title>
    <description>Antwort: Leider gibt es keinen einheitlichen Wert, sondern zwei Werte, abhängig von der Betätigungsart der Tür. handbetätigt 		mind. 25 mmkraftbetätigt  		mind. 30 mm</description>
  </item>

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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_bauteile.php?lang=de#329</link>
    <title>Frage: Wie stark dürfen sich Kunststoff-Fensterprofile unter Klimastress verformen? </title>
    <description>Antwort: Verformungen sind aufgrund von Temperaturdifferenzen zwischen Raum- und Außenseite an Fenstern und Fenstertüren nicht zu vermeiden.Normative Grenzwerte für die maximale Verformung aufgrund von Temperaturunterschieden bei Kunststoff-Profilen existieren nicht.Eine Verformung ist zulässig, so lange die Funktionsfähigkeit (Luftdurchläs-sigkeit und Schlagregendichtheit) und Bedienbarkeit gegeben sind, d. h. die Dichtungen müssen anliegen und die Verriegelungsmomente dürfen nicht mehr als 10 Nm (= Klasse 1 nach EN 13115) betragen.Zudem darf die Verformung (Durchbiegung an der Glaskante) gemäß der TRLV den Wert l/200 bzw. max. 15 mm nicht überschreiten, um Schäden an der eingesetzten Verglasung zu vermeiden. </description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_bauteile.php?lang=de#328</link>
    <title>Frage: Gibt es Vorgaben zur maximalen Fugenbreite der Baukörperanschlussfuge? </title>
    <description>Antwort: Nach dem Kenntnisstand des ift Roseheim sind allgemeine Anforderungen bezüglich maximal zulässiger Fugenbreiten in keinen Regelungen oder Normen getroffen. Ebenso ist eine pauschale Angabe „üblicher maximaler“ Fu-genbreiten nicht möglich. Insbesondere im Altbau können größere Schwankungen aufgrund vorhandener Toleranzen im Öffnungsmaß der Leibung zu entsprechenden Fugentoleranzen führen. Zu beachten ist dabei, dass die Funktion der Befestigung und Lastabtragung durch große Distanzen zwischen umgebender Wand und Blendrahmen nicht beeinträchtigt wird. Vorgaben zur maximalen Fugenbreite können seitens der Hersteller von Dicht- bzw. Dämmstoffen und Herstellern von Befestigungssystemen etc. getroffen werden. Diese produktbezogenen Vorgaben legen Randedingungen fest, unter denen ein Bauteil seine Eigenschaften erfüllt, z. B. Angaben maximaler Fugenbreiten für imprägnierte Dichtbänder aus Schaumkunststoff (Kompri-Bänder), maximale freie Dübellänge bei Rahmendübeln usw. Angaben zu Mindestfugenbreiten finden sich in den einschlägigen Regelwerken zur Montage, wie beispielsweise im Leitfaden zur Montage.  </description>
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