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  <channel>    <title>ift Rosenheim - Häufige Fragen</title>
    <link>http://www.ift-rosenheim.de/</link>
    <description>ift Rosenheim - Häufige Fragen</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_innentueren~1.php?lang=de#221</link>
    <title>Frage: Wie groß sollte die Bodenluft bei Innendtür-Zargen aus Holz oder Holzwerksoffen  sein?</title>
    <description>Antwort: Dem ift Rosenheim sind diesbezüglich keine zahlenmäßigen normativen Vorgaben bekannt. Empfohlen wird ein Mindestabstand von ca. 3 mm zwischen OFF und Unterkante Zarge sein. Die Montagehinweise der Türhersteller sind zu beachten. Weitere Informationen finden sich im ifz info &quot;Innentüren richtig montiert&quot;.</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_bauteile.php?lang=de#181</link>
    <title>Frage: Welche gesetzliche Vorschriften sind beim Fensteraustausch zu beachten?</title>
    <description>Antwort: Bei Änderungen der Gebäudehülle sowie für den Fensteraustausch sind Mindeststandards für den Wärmeschutz gesetzlich vorgeschrieben. Als Konsequenz des Klimagipfels von Rio soll auch in Deutschland der Energieverbrauch weiter verringert werden. Deshalb schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009 ) seit 1. Oktober2009 auch ein Mindeststandard für Fenster, Wände und Dach vor, wenn diese bei der Renovierung ausgetauscht werden. Für das gesamte Fenster darf ein UW-Wert von 1,3 W/(m²K) nicht überschritten werden. Dieser Wert kann nur mit Wärmeschutzgläsern erreicht werden.</description>
  </item>

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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_bauteile.php?lang=de#180</link>
    <title>Frage: Was ist beim Fenstertausch zu beachten? </title>
    <description>Antwort: Wenn Fenster (Rahmen, Funktion, Glas, Oberfläche etc.) ausgetauscht werden müssen oder die Fassade geändert wird, sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus ist die energetische Optimierung von Fenstern zur Verbesserung des Wohnklimas sinnvoll.·	Fenster mit Einfachglas (UW-Wert ca. 5,8 W/(m²K). Wenn Fenster ausgewechselt werden, muss ein festgelegter Mindestwärmeschutz der neuen Fenster gem. EnEV 2009 von UW ≤ 1,3 W/(m²K) eingehalten werden. Bei einer geplanten Verbesserung der Bausubstanz und des Wohnkomforts ist der Austausch der Fenster sinnvoll, da Probleme wie Tauwasser, Zugerscheinungen, kalte Oberflächen und das damit verbundene Kältegefühl behoben werden. Fenster mit „altem“ (vor 1995) Isolierglas (UW-Wert ca. 2,8 W/(m²K). Wenn Fenster ausgewechselt werden, muss ein festgelegter Mindestwärmeschutz der neuen Fenster gem. EnEV 2009 von Uw ≤ 1,3 W/(m²K) eingehalten werden. Durch den Austausch gegen hochwertige Wärmedämmgläser kann der Energieverbrauch weiter gesenkt werden, und auch die thermische Behaglichkeit und der Wohnkomfort werden weiter verbessert (insbesondere bei großen Glasflächen).Beim Austausch oder der Renovierung der Fenster ist auch die Dichtigkeit zu verbessern, um Zugerscheinungen zu vermeiden und die damit verbundenen Wärmeverluste zu verringern. Gleichzeitig muss auch die Lüftung geplant werden. Die Wirksamkeit der natürlichen Lüftung ist vom Nutzerverhalten abhängig. Wenn eine ausreichende natürliche Lüftung durch die Nutzer nicht sicher gestellt werden kann, können nutzerunabhängige Lüftungsverfahren eingesetzt werden. Dies können wahlweise zentrale oder dezentrale Lüftungsgeräte sein, die im Fensterbereich montiert werden können. Diese Bauteile ermöglichen eine zugfreie Lüftung, ohne dass kostbare Wärme verloren geht.</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_baustoffe.php?lang=de#340</link>
    <title>Frage: Können PU-OrtSchäume als Dämmstoff und gleichzeitig Dichtsystem in der Baukörper-Anschlussfuge eingebracht werden?  </title>
    <description>Antwort: PU-Ortschäumen dienen im Allgemeinen zur Wärmedämmung in der Anschlussfuge und tragen unterstützend zur Erfüllung von Anforderungen an den Schallschutz bei. Sie können in der Regel keine Dichtfunktion übernehmen, diese bleibt dem Einsatz von geeigneten Dichtsystemen auf der Raum- und Außenseite überlassen. Sofern PU- Ortschäumen auch dichtende Funktionen zugesprochen werden, sind hierüber geeignete Nachweise, z.B. nach ift-Richtlinie MO-01/1 durch den Hersteller zu führen. An die Material- und Fugeneigenschaften sind dann, neben den wärmedämmenden Eigenschaften, zusätzlich auch die gleichen Anforderungen zu stellen, wie bei Dichtsystemen (z. B. Haftverhalten auf unterschiedlichen Untergründen, Dauerbewegungsaufnahmenfähigkeit, Alterungsverhalten usw.).Weiterhin sind die Randbedingungen (z. B. erforderliche Mindestfugenbreiten, Beschaffenheit der Fugenflanken und Haftflächen, Befestigung und Lastabtragung usw.) für die Ausführung festzulegen, unter denen die Dichteigenschaften erfüllt werden.  Fazit Der Einsatz von PU-Ortschaum als Dämm- und gleichzeitig Dichtstoff ist denkbar, wenn - geeignete Nachweise - klare, umfassende Einbauvorgaben vorliegen. </description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_baustoffe.php?lang=de#106</link>
    <title>Frage: Welche Themen wurden in den IVD-Merkblättern bislang behandelt? Wo kann ich die IVD-Merkblätter beziehen?</title>
    <description>Antwort: IVD-Merkblätter (Stand Januar 2005)Nr. 1 	(Ausgabe 05/04) Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen DichtstoffenNr. 2	(Ausgabe 03/99) Dichtstoff-CharakterisierungNr. 3	(Ausgabe 11/00)Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in SanitärräumenNr. 4	(Ausgabe 07/01)Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von KlebstoffenNr. 5	(Ausgabe 08/98) ButylbänderNr. 6	(Ausgabe 06/96)Abdichten von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen im befahrbaren Bereich an Abfüllanlagen von TankstellenNr. 7	(Ausgabe 02/96)Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen FliesenNr. 8	(Ausgabe 07/96)Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im HolzfußbodenbereichNr. 9	(Ausgabe 11/03)Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und AußentürenNr. 10	(Ausgabe 02/00)Glasabdichtung am Holzfenster mit DichtstoffenNr. 11	(Ausgabe 06/04)Erläuterungen zu Fachbegriffen aus dem &quot;Brandschutz&quot; aus der Sicht der Dichtstoffe bzw. den mit Dichtstoffen ausgespritzten FugenNr. 12	(Ausgabe 06/00)Die Überstreichbarkeit von Dichtstoffen im HochbauNr. 13	(Ausgabe 01/03)Glasabdichtung am Holz-Alu-Fenster mit DichtstoffenNr. 14	(Ausgabe 12/02)Dichtstoffe und SchimmelpilzbefallIVD-Fachinformationen zu IVD-MerkblätternNr. 01/2003 zu Merkblatt Nr. 14Dichtstoffe und SchimmelpilzbefallSie sind zu beziehen bei:HS Public Relations Verlag und Werbung GmbHPostfach 33 01 48D-40434 DüsseldorfTel.:	 49 (02 11) 90 48 60Fax:	 49 (02 11) 90 48 635	</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/ausschreibung.php?lang=de#339</link>
    <title>Frage: Welche Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen?</title>
    <description>Antwort: Nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A bestehen die Vergabeunterlagen aus (siehe pdf).</description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/ausschreibung.php?lang=de#336</link>
    <title>Frage: Was bedeutet „Vergaberecht“? </title>
    <description>Antwort: Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, zu beachten hat und die Rechts- und Verfahrensregeln, nach denen Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregelung beim vorgenannten Einkauf der Leistungen suchen können.Welche Rechtsvorschriften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Einzelnen anzuwenden sind, bestimmt sich zum einen nach dem Gegenstand, der beschafft werden soll. Bei Bauaufträgen ist insofern die VOB/A zu beachten. Zum anderen kommt es für Fragen des Rechtsschutzes entscheidend darauf an, ob die nach den europäischen Vorgaben bestimmten Schwellenwerte erreicht sind (= europaweites Vergabeverfahren) oder nicht (= nationales Vergabeverfahren); für Bauaufträge beträgt der Schwellenwert € 5.150.000,00 (vgl. § 2 der Vergabeverordnung - VgV).  </description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/ausschreibung.php?lang=de#335</link>
    <title>Frage: Was ist eine Ausschreibung?</title>
    <description>Antwort: Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potenzielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Für Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber (u. a. Bund, Länder, Städte und Gemeinden) gelten aufgrund des Vergaberechts spezielle Regelungen und besondere Anforderungen.Auch im privaten Bereich spricht man zwar häufig von Ausschreibungen; Auftraggeber sind aber nicht an die formalen Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Eine Ausnahme gilt, wenn ein privater Auftraggeber - ohne hierzu verpflichtet zu sein - sich selbst bindet, nach der maßgeblichen Verfahrensordnung (z. B. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, kurz: VOB/A) vorgeht und gegen diese verstößt.Unsere ift-Ausscheibungshilfe ist sowohl für öffentliche als auch für private Auftraggeber geeignet, denn eine ordnungsgemäße und eindeutige Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Vertragsunterlagen reduziert das Risiko von Auseinandersetzungen während der Bauabwicklung und ist Grundlage für die Erstellung eines mangelfreien Werkes, unabhängig davon, ob dieses Werk für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht wird. </description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/ausschreibung.php?lang=de#338</link>
    <title>Frage: Welche Vergabearten gibt es?</title>
    <description>Antwort: Öffentliche Aufträge werden vergeben gemäß, siehe pdf (Übersicht Vertragsarten) . </description>
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    <link>http://www.ift-rosenheim.de/faq_baustoffe.php?lang=de#333</link>
    <title>Frage: Muss in Deutschland verwendetes ESG-H nach Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 11.13 zusätzlich mit dem CE-Zeichen nach 14179-2 gekennzeichnet werden?</title>
    <description>Antwort: Wird nach den Technischen Baubestimmungen in Deutschland ESG-H gefordert, so ist das national geregelte Produkt ESG-H nach Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 11.13 zu verwenden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für das Produkt nach EN 14179 bis heute nicht das in Deutschland geforderte Sicherheitsniveau nachgewiesen werden konnte. Die europäische Norm fordert z. B. bei der Heißlagerung nur 2 Stunden Haltezeit, wogegen in Deutschland nach BRL 4.Stunden gefordert werden; weiterhin wird in Deutschland eine Fremdüberwachung der Heißlagerungsprozedur gefordert, nach der europäischen Norm nicht. ESG-H nach Bauregelliste A Teil 1 lfd. Nr. 11.13 und Anlage 11.11 erfordert ein Ü-Zeichen (Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle). Ein zusätzliches CE nach EN 14179-2 ist für dieses national geregelte Bauprodukt nicht erforderlich. (Quelle: Antwortschreiben vom DIBt)</description>
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