Wenn der Sturm im Haus tobt
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert eine dauerhaft luftundurchlässige Gebäudehülle. Die kostbare Energie soll schließlich nicht "zum Fenster hinaus" entweichen. Moderne Fenster verhindern das Entweichen der Wärme. Und auch andere "Lecks" in der Gebäudehülle lassen sich heute leicht aufspüren und beheben. Eine Prüfung der Luftdichtheit kann mittels einer Luftdurchlässigkeitsmessung erfolgen (bekannt auch als Blower-Door-Messung).
Doch wie luftdicht soll und darf ein Haus eigentlich sein? Dieses ifz info gibt den Bauherren Orientierung für Neubau und Renovierungen. Ggf. zeigt es auf, wo noch individueller Beratungsbedarf im Einzelfall bleibt. Typische, in der Praxis vorkommende Schwachpunkte der Gebäudehülle werden anhand von Beispielen erläutert.
ifz-Mitglieder erhalten Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an diesem ifz info (Veröffentlichung auf Website, Vorträgen, Werbeschriften etc.). Ansonsten ist es ohne ausdrückliche Genehmigung des ifz Rosenheim nicht gestattet, die Ausarbeitung oder Teile hieraus nachzudrucken oder zu vervielfältigen. Irgendwelche Ansprüche können aus der Veröffentlichung nicht abgeleitet werden.
ifz info FU-02/1 "Luftdichtheit von Gebäuden" - [699 KB]



