Lesezeit: 3 Minuten
Feuerschutzabschlüsse sind komplexe Bauteile, die einen hohen Aufwand und Sorgfalt hinsichtlich Planung und der richtigen Auswahl an Komponenten erfordern. Daher ist es nur eine logische Konsequenz, dass sich Systeminhaber mit Lösungen beschäftigen, diesen Aufwand für die Hersteller zu minimieren und entsprechend vorkonfektionierte Einzelteile zur Verfügung zu stellen.
In letzter Zeit sind nun auch komplette Lösungen auf dem Markt vorhanden, die es dem Hersteller ermöglichen, alle Einzelteile und Komponenten für einen Feuerschutzabschluss zu erwerben und diesen dann gemäß einer Anleitung des Systeminhabers zusammenzubauen. Dies geht soweit, dass auch Rahmen, Türblätter, Dichtungen, Beschläge etc. bereits vorkonfektioniert in diesem Paket für einen Feuerschutzabschluss zur Verfügung gestellt werden. Bildlich gesprochen: alles in einem Karton geliefert.
Vorgehensweise hinsichtlich CE Kennzeichnung, Zertifizierung und werkseigener Produktionskontrolle
Dass eine CE Kennzeichnung des Feuerschutzabschlusses und die Erstellung einer Leistungserklärung notwendig sind, um diese Produkte in Verkehr zu bringen, ist unstrittig. Diese Aufgabe fällt allein dem Hersteller zu, der diese Produkte in Verkehr bringt. Dies ist aus Sicht des ift Rosenheim nicht automatisch der Verkäufer der Einzelteile, sondern derjenige, der das Produkt als komplettes Bauteil dem Nutzer zur Verfügung stellt und als Hersteller im Markt auftritt. Damit ist dann auch die Verantwortung für die Produkteigenschaften gegenüber dem Kunden und den Marktüberwachungsbehörden eindeutig zugeordnet. Näheres zu diesem Themenkomplex ist in der Bauproduktenverordnung beschrieben.
Zertifizierung und Überwachung
Feuerschutzabschlüsse in der Außenanwendung fallen in das Konformitätsverfahren 1 und sind daher durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (NPZ) zu überwachen. Die Konformität der Produkte ist auf Basis des Klassifizierungsberichtes durch die NPZ mittels des Zertifikates zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit jedem einzelnen Hersteller zu bestätigen. In der zugrundeliegenden Produktnorm DIN EN 16034 sind die Verfahren und Vorgaben hinsichtlich Überwachung eindeutig geregelt.
Bezüglich der Aufgaben der NPZ sind die Anforderungen im Anhang ZA in der Tabelle ZA.3 zu finden. Demnach ist eine Erstinspektion des Herstellwerkes, einschließlich aller Werkstätten, in denen Teile der Herstellung erfolgen, die einen wesentlichen Einfluss haben, also z. B. der Zusammenbau der Einzelteile + Einstellung Spalte, Türschließer, Bodendichtung usw. und eine laufende Überwachung jedes Herstellwerkes erforderlich. Diese Überwachung umfasst die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers sowie die wesentlichen Parameter, welche die Produkteigenschaften beeinflussen. Auch wenn ein Bausatz an den Hersteller geliefert wird (in dem vorgenannten Karton), treffen diese Anforderungen zu. Diese Vorgaben gelten auch, wenn z.B. ein Hersteller die eigentliche Produktion an einen Subunternehmer vergibt und selbst kein Herstellwerk besitzt bzw. in seinem Herstellwerk selbst keine Feuerschutzabschlüsse herstellt. Hierzu finden sich Regeln und Grundsätze in der Bauproduktenverordnung, die solche Produktions-/Lieferketten betreffen.
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Die WPK ist ein Thema, das in der DIN EN 16034 im Abschnitt 6 ausführlich behandelt wird. Demnach ist eine WPK in systematischer und dokumentierter Form durch den Hersteller in jedem Herstellwerk aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn die Feuerschutzabschlüsse nicht in einem Herstellwerk fertiggestellt werden, sondern auch, wenn sich der Herstellprozess über mehrere Herstellwerke erstreckt. Die WPK muss also immer auf die individuellen Gegebenheiten und Prozesse abgestimmt sein. Wesentlich ist, dass der Hersteller immer die Gesamtverantwortung für die WPK trägt und dieser auch im Rahmen von Produktionsketten gerecht wird. Dies ist wichtig, da die WPK nicht nur die Endkontrolle von Produkten umfassen darf, sondern jeden wesentlichen Produktionsschritt von der Planung bis zum Endprodukt umfassen muss – inklusive CE-Kennzeichnung und den Hinweisen zur Wartung und Instandhaltung der Produkte.
Fazit
Auch die Verwendung von vorkonfektionierten Paketen mit Einzelteilen, aus denen der Hersteller dann einen Feuerschutzabschluss zusammenbaut, setzen die Vorgaben aus der Bauproduktenverordnung und der Produktnorm DIN EN 16034 nicht außer Kraft. Die Verantwortung für die CE Kennzeichnung der Produkte und somit auch die eigentliche Verantwortung für die Konformität und die Erfüllung der Produkteigenschaften verbleibt immer vollumfänglich beim Hersteller.
Die Überwachung und Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle ist für jeden einzelnen Hersteller in jedem beteiligten Herstellwerk erforderlich. Diese Anforderung ist unabhängig davon zu sehen, ob der Hersteller selbst ein Herstellwerk besitzt, die Produktion über mehrere Standorte verteilt oder einen Subunternehmer mit dem gesamten Herstellprozess oder Teilen davon beauftragt.
Die werkseigene Produktionskontrolle muss sich in diesem Zusammenhang über alle wesentlichen Herstellprozesse erstrecken, auch wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind und die Verantwortung dafür immer beim Hersteller verbleibt.
Vor diesem Hintergrund sieht die notifizierte Produktzertifizierungsstelle des ift Rosenheim Aussagen im Markt, dass der Kauf von vorkonfektionierten Paketen die Anforderungen an die Erstinspektion und die laufende Überwachung relativiert, kritisch und kann sich diesen Sichtweisen vorerst nicht anschließen. Zu diesem Thema sollte seitens der Marktaufsichtsbehörden eine Klärung herbeigeführt werden, um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen.